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WIR - Bürger für Ingersheim (Archiv)

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WIR - Bürger für Ingersheim | 16.01.2019 – 31.03.2019

Lärmaktionsplan (GMR-Sitzung 18.12.18/TOP 4)

Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion WIR-Bürger für Ingersheim zu Angelegenheiten der Gemeinde (gemäß Redaktionsstatut 25.9.18 / 2.1.3)

In der GMR-Sitzung vom 18.12.18 wurde ein Lärmaktionsplan (Entwurf) vorgestellt und diskutiert. Dieser Plan soll öffentlich ausgelegt werden und dann als endgültiger Lärmaktionsplan verabschiedet werden. WIR beziehen dazu wie folgt Stellung:

·         Geschwindigkeitsbeschränkungen auch für die Besigheimer Straße

Für die Pleidelsheimer Straße und die Tiefengasse ermöglicht die schalltechnische Untersuchung  eine Tempo 30-Beschränkung. Obwohl an der Besigheimer Straße nur im Bereich bis zur Tankstelle signifikanter Lärm ermittelt wurde, setzen wir uns dafür ein, dass auch dort Tempo 30 gilt.

Damit wäre im gesamten Ortsgebiet Tempo 30 vorgeschrieben, was eine vereinfachte Ausschilderung möglich macht und für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher ist.

·         Fahrbahndeckensanierungen

Wenn es lärmmindernde Fahrbahndeckaufbauten gibt, sollen diese bei allen Straßensanierungsarbeiten im Ort zum Einsatz kommen. In unserem Artikel vom November haben wir ausführlicher erklärt, warum es sinnvoll ist, bei Straßensanierung, die in der nächsten Zeit geplant sind, alle Möglichkeiten der Verbesserung der Wohnqualität für Anwohner von Verkehrsteilnehmer zu nutzen.

·          Verstärkte Geschwindigkeitsüberwachungen

Wenn durch Geschwindigkeitsüberwachungen Einnahmen bei der  Verkehrsbehörde verbucht werden, sollten wir dafür Gegenleistungen für die Straßenqualität der Landes- und Kreisstraßen einzufordern können (z.B. Niveauangleichung von Schachtdeckeln).

·         Zielgruppenorientierte Bedarfshaltestelle Edeka/Fischerwörth

Wenn eine Bedarfshaltestelle für den Bus am Edeka/Fischerwörth eingerichtet wird, dann können etliche Fahrten durch Busfahrten ersetzt werden.  Das verursacht weniger Lärm, weniger Abgase und weniger Stress. 

Durch die Verlängerung von Tempo 30 bis zum Ortsende in Richtung Pleidelsheim, sind die rechtlichen Voraussetzungen einer einfachen und schlichten Platzierung eine Bedarfshaltestelle gegeben. Wenn dann noch für diese innerörtliche Nutzung die Kosten rückerstattet werden, ist die Chance eine schnellen Akzeptanz gegeben (Edeka: Rückerstattung beim Einkauf; Sportler: Vereinsförderung der Gemeinde).

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