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Landratsamt Ludwigsburg | 25.06.2019 – 09.07.2019

Landkreis Ludwigsburg unterstützt Wengerter bei Schadensfällen nach extremen Naturereignissen in Weinbergsteillagen

Der Erhalt des Kulturerbes „Weinbergsteillagen“ ist im Landkreis Ludwigsburg ein Thema von besonderer Bedeutung, da der Landkreis bundesweit den höchsten Flächenanteil an terrassierten Weinbergsteillagen hat. Der Landkreis hat deshalb jetzt ein Förderprogramm zur Unterstützung bei Schadensfällen in Weinbergen nach extremen Naturereignissen aufgelegt. „Die Steillagen als prägende und wertvolle Kulturlandschaft liegen dem Landkreis Ludwigsburg besonders am Herzen. Beim aufwändigen Erhalt der Steillagen wollen wir die Wengerter mit dem Förderprogramm wirkungsvoll unterstützen“, sagt Landrat Dr. Rainer Haas.

Doch die Weinbergsteillagen sind nicht nur schön anzuschauen und ein touristisches Highlight unseres Landkreises. Die Pflege und der Erhalt dieser traditionsreichen Kulturlandschaft sind mit vielen Stunden schweißtreibender Arbeit verbunden. In Zeiten des Klimawandels häufen sich jetzt jedoch die extremen Wettereignisse. Die Trockenmauern in den Weinbergen sind in ihrer exponierten Lage diesen Extremen unmittelbar ausgesetzt. Die Folgen können
Hangrutschungen sein. Das bedeutet für den Wengerter nicht nur einen Ertragsausfall über mehrere Jahre, sondern auch jede Menge Arbeit, die Rebfläche wieder anzulegen und die beschädigten Weinbergmauern wieder aufzubauen. Dabei gilt auch für landwirtschaftliche Grundstücke der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ – das heißt: Der Grundstückseigentümer hat auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht.

Deshalb hat der Landkreis wegen seiner besonderen Verantwortung für den Erhalt des Kulturerbes Trockenmauerweinbau ein Förderprogramm zur Unterstützung bei Schadensfällen in Weinbergen nach extremen  Naturereignissen aufgelegt. Demnach können Wengerter, deren Weinbergsteillagen von Naturereignissen betroffen sind für Maßnahmen zur Verkehrssicherung mit bis zu 50 Prozent der Nettokosten unterstützt werden, jedoch im Einzelfall nicht mit mehr als 10.000 Euro. Förderfähig sind dabei unmittelbar nötige Sofortmaßnahmen zum Schutz gegen weitere Hangrutschungen. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist,
dass innerhalb einer angemessenen Frist die betroffene Fläche wiederaufgebaut und weiter bewirtschaftet wird.

Anträge können bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg auch für vergangene Ereignisse seit Jahresbeginn 2018 gestellt werden – jedoch darf das Naturereignis nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Zum 31. Januar eines jeden Jahres werden die bis dahin eingereichten Anträge gesichtet und bewertet. Insgesamt stehen im Haushalt des Landratsamtes für das Förderprogramm 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Förderprogramm kann auf der Homepage des Landratsamtes
Ludwigsburg unter dem Link https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamtlandkreis/ aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ sowie bei den Weinbauberatern eingesehen werden.

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