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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 04.04.2023 – 12.04.2023

Sitzungsbericht vom 28.03.2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde:

Eine Einwohnerin erkundigt sich danach, ob in der Gemeinde Ingersheim Planungen für eine Versorgung der Haushalte mit Nahwärme vorgesehen sei.

Die Vorsitzende erläutert, dass für die Versorgung des Neubaugebietes „In den Beeten II“ ein Nahwärmenetz ausgeschrieben wurde. Dort werde demnächst mit dem Bau der Wärmezentrale begonnen. Von dort aus könnten auch alle Haushalte im Bestandsgebiet „Holderweg Süd“ mitversorgt werden. Entsprechende Abfragen durch die Versorgungsfirma würden derzeit durchgeführt werden. Wunsch der Bürgermeisterin sei, in den nächsten Jahren nach und nach auch alle anderen Gebiete in Großingersheim mit einer entsprechend nachhaltigen Wärmeversorgung auszustatten. Dafür würde derzeit auch ein kommunale Wärmeplanung erstellt. Auch für Kleiningersheim müsse man das Thema denken. Bei einer Sanierung des Vereinsheims Schönblick müsse man die Heizung ohnehin neu denken und könne dies für einen Startschuss mit einer Nahwärmeversorgung für Kleiningersheim verbinden. Derzeit könne aber leider noch keine konkrete Zeitschiene benannt werden für die weiteren Gebiete.

Ein weiterer Einwohner erkundigt sich, wann es für die jüngere und ältere Einwohnerschaft eine bessere Querungshilfe (Ampel, Zebrastreifen o. ä.) an der Pleidelsheimer Straße im Abschnitt zwischen Geisinger Weg und Kreuzung Talstraße/Fischerwörthstraße geben werde.

Die Vorsitzende erwidert, dass an dieser Stelle eine Querungshilfe geplant, aber noch nicht ausgeführt wurde von dem Bauunternehmen. Es werde auch eine Ampel für den Fahrradverkehr geben. Die Maßnahmen werden in den kommenden Wochen fertiggestellt.

TOP 2: Bekanntgaben

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

TOP 3: Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2023

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2023 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung erfolgt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans in der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023

Die Zahlen des Wirtschaftsplanes der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan 2023 mit Finanzplan 2024 bis 2026 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.

TOP 4: Haushaltsplan 2023 mit Finanzplanung 2024 – 2026

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2023 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023 in der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023.

Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.

Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.

2. Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.

Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Finanzplan 2024 bis 2026 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.

TOP 5: Satzung nach § 8 Ladenöffnungsgesetz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Aus Anlass der Veranstaltung „Ingersheim kriegt’s gebacken“ soll am Sonntag, 18.06.2023 ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden.

Auf Grund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in der derzeit gültigen Fassung können verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen durch Satzung an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertage festgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und einem befangenen Gemeinderatsmitglied einstimmig die Satzung nach § 8 Ladenöffnungsgesetz über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 18.06.2023 für Gewerbebetriebe im Ortsteil Großingersheim.

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

TOP 6: 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Ingersheim

Im Rahmen der Umsetzung des § 2 b UStG und der hierzu gefassten Beschlüsse bzw. Beratungen hinsichtlich der Vergabe der Friedhofsleistungen an einen externen Dienstleister sowie Abschluss eines Bestattungsordnervertrages ist eine Anpassung der derzeit gültigen Friedhofssatzung (Gemeinderatsbeschluss vom 23.11.2021) notwendig.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Ingersheim wie in Anlage 1 dargestellt.

TOP 7: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme von Spenden für den Zeitraum von 28.02.2023 bis 28.03.2023 zu.

TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied spricht die Parksituation in der Friedrichstraße an. Hier wurde bislang auf dem Gehweg geparkt, was nun geahndet wurde. Aus diesem Grund würden nun die Autos vorschriftsmäßig parken und ein Durchkommen für andere Fahrzeuge sei kaum mehr möglich. Besagtes Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob man nicht zum Beispiel Parkflächen einzeichnen könne. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, warum die Halteverbotszone in der Bietigheimer Straße nicht durchgängig sei. Darüber hinaus wird angemerkt, dass der Fußgängerweg im Gebiet „In den Beeten II“ nicht durchgehend an der Straße entlangführe.

Die Vorsitzende erläutert, dass die Situation für Fußgänger in der Friedrichstraße sehr gefährlich sei, wenn diese auf die Straße ausweichen müssten aufgrund der parkenden Autos. Man habe sich dazu entschieden, den Fußgängern Vorrang zu geben. Vorstellbar sei ein Parken in gekennzeichneten Flächen oder auch das Zulassen von einseitigem Gehwegparken sei eine Option. Bezüglich der Halterverbotszone in der Bietigheimer Straße werde die Verwaltung noch in Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde gehen. Der angesprochene Fußweg soll ebenfalls noch entsprechend der Planung umgesetzt werden, was bislang noch nicht geschehen ist. Sobald die Grünanlagen im Gebiet realisiert werden, werde auch dieser Fußweg noch erstellt.

Darüber hinaus informiert die Vorsitzende, dass die Sanierung der Treppen in der Tiefengasse in den kommenden Tagen, je nach Witterung, erfolgen soll. Ebenso freut sie sich mitzuteilen, dass nun endlich die verkehrsrechtliche Anordnung zum Lärmaktionsplan vorliege und in den nächsten Wochen umgesetzt werden könne. Sobald dies erfolgt sei werde man darüber im Amtsblatt informieren.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, was aus dem Antrag der Landwirte und Wengerter vor einigen Jahren wurde hinsichtlich der Wasserentnahmestelle.

Die Vorsitzende bestätigt, dass der alte Brunnen für die Landwirtschaft genutzt werden solle. Die genaue Art und Weise müsse vom Gemeinderat beschlossen werden. Das Thema sei nicht vergessen und stehe auf der Agenda der Verwaltung.

Außerdem informiert die Vorsitzende darüber, dass bei der Jugendbeteiligung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes rund 70 Kinder und Jugendliche teilgenommen hätten. Dies sei eine sehr gute Beteiligungsquote. Derzeit werden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aufbereitet und am 03.05.2023 öffentlich präsentiert.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied berichtet schließlich von Beschwerden über die hohen Bodenrichtwerte und Hebesätze.

Die Vorsitzende erläutert daraufhin, dass die Bodenrichtwerte von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt werden. Dies sei eine eigenständige Einrichtung, weshalb die Gemeinde keinen Einspruch einlegen könne. Hebesätze können gegebenenfalls zukünftig durch den Gemeinderat gestaltet werden. Insbesondere im Hinblick auf die Veränderungen bei der Grundsteuer werde der Gemeinderat die Hebesätze noch vor dem Jahr 2025 anpassen müssen.

Diese Erläuterungen werden durch ein anderes Gemeinderatsmitglied ergänzt. Die getätigten Verkäufe bilden die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Deshalb habe man im Gebiet „In den Beeten II“ einen höheren Wert im Gegensatz zum Gebiet „In den Beeten“. Dort wo keine Verkäufe stattfinden, werden die Werte um 5 % erhöht. Teilweise können auch die Werte gesenkt werden, wenn die Erlöse geringer ausfallen. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden im Mai 2022 festgelegt. Auf Nachfrage aus dem Gremium wird weiter ausgeführt, dass bislang die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre festgelegt wurden. Jeder getätigte Verkauf gehe an den Gutachterausschuss. Korrekturen nach unten seien sicherlich möglich, aber man könne dies nicht an einer Zeitschiene festmachen.

Des Weiteren wird aus dem Gremium angemerkt, dass die Wände im Wirtschaftsraum der SKV-Halle schmuddelig aussehen würden. Außerdem sei die Fassade mit Graffiti verunstaltet.

Die Vorsitzende erwidert, dass die besagten Wände erst während der Corona-Zeit gestrichen wurden. Man habe auch immer wieder mit Vandalismus in diesem Gebiet zu kämpfen. Der Bauhof richte nach jeder Verschmutzung die Fassade wieder her.

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