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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 22.12.2023 – 02.01.2024

Sitzungsbericht vom 12.12.2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.

TOP 2: Bekanntgaben

Die Vorsitzende informiert, dass der Gemeinderat am 28.11.2023 folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst hat:

- Die Ausschreibung und Besetzung einer neuen Teilzeitstelle für die Kindergartensachbearbeitung

- Die Ausschreibung und Besetzung einer Hausmeisterstelle für die Schillerschule und weiterer kommunaler Liegenschaften

TOP 3: Forstbetriebsplan Kommunalwald 2024

Durch den Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2024 informiert der Fachbereich Wald des Landratsamts Ludwigsburg über die aktuelle Situation im Fachbereich und über die Rahmenbedingungen der Waldwirtschaft. Die vorliegenden Zahlen des Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2024 werden in den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Ingersheim aufgenommen. Der Forstbetriebsplan des Forstwirtschaftsjahres 2024 wird in der Sitzung von Herrn Köstler (Revierförster) erläutert.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wie vorliegend und erläutert zu.

TOP 4: Nutzung der Gemeindehallen ab 01.01.2024

- Benutzungsordnung

- Kalkulation der Hallenentgelte

Die Gemeinde Ingersheim gilt steuerrechtlich ab 2024 grundsätzlich als Unternehmen und unterliegt somit der Umsatzsteuer. Alle privatrechtlichen Dienstleistungen müssen künftig wie in einem Unternehmen kalkuliert und mit Umsatzsteuer angeboten werden.

Im Rahmen der kurzfristigen Überlassung von Räumlichkeiten und Plätzen muss dabei grundsätzlich zwischen einer kulturellen Nutzung und einer sportlichen Nutzung unterschieden werden.

Kulturelle Nutzung bedeutet steuerbar, aber nicht steuerpflichtig. Sportliche Nutzung ist ebenso steuerbar, aber im Gegensatz zur kulturellen Nutzung auch steuerpflichtig. Eine Steuerpflicht entfällt nur dann, wenn es zum einen eine öffentlich-rechtliche Regelung (Satzung) gibt und die jährlichen Einnahmen aus der Vermietung unter 17.500 € liegen. Dies ist verbunden mit einer fortlaufenden Kalkulation und Überwachung, ob die Grenze eingehalten ist. Ggf. ist eine nachträgliche privatrechtliche Abrechnung vorzunehmen bei Überschreiten der Grenze.

Folglich wurde in den vergangenen Monaten die Entgelte durch Allevo Kommunalberatung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung kalkuliert.

Durch die Kalkulation werden die Hallenentgelte, welche seit 2002 gelten, angepasst.
Es wurde festgestellt, dass die frühere Gebühr der Fischerwörthhalle bisher im Vergleich zu den anderen Hallen zu gering veranschlagt wurde. Dieses Ungleichgewicht wird nun berichtigt.

Des Weiteren muss die aktuelle Rechtsprechung beachtet werden, welche besagt, dass nach dem EuGH eine Kostendeckungsgrad von 3 % zu gering ist. Es muss ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Ein Kostendeckungsgrad von 12 % ist laut Urteil vom BFH vom 28.06.2017 angemessen. Da jedoch in der Praxis ein Kostendeckungsgrad von 5 % regelmäßig als Untergrenze angenommen wird, wurde der niedrigste Kostendeckungsgrad ungefähr auf diese absolute Untergrenze angehoben. Die Entgeltsätze pro Tag werden auf volle € abgerundet.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von öffentlichen Einrichtungen und Plätzen zum 01.01.2024 zu.

2. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Hallenentgelte, kalkuliert von Allevo
Kommunalberatung vom 01.12.2023, zum 01.01.2024 zu. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Entgeltsätze vorgelegen (Anlage 1)

3. Den in der Kalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode, den Verteilungsschlüsseln sowie Verrechnungssätzen wird zugestimmt.

TOP 5: Kalkulation der Bauhofstunden und Fahrzeuge ab 2024

Die Bauhofstundensätze pro Mitarbeiter wurden im Jahr 2010 zuletzt festgesetzt. Die Kosten pro eingesetztes Fahrzeug wurden bereits Jahre zuvor kalkuliert.

Auf Wunsch des Gemeinderats sollte noch vor Fertigstellung der fehlenden Jahresabschlüsse die jeweiligen Stundensätze neu kalkuliert werden. Es wird vorgeschlagen nach Fertigstellung der Jahresabschlüsse eine erneute Kalkulation des Bauhofs durchzuführen.

Die Kalkulation der Stundensätze des Bauhofs wurde von der Firma Heyder & Partner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt.

Der Stundensatz für Mitarbeiter beträgt: 45,56 € (bisher 41,14 €)

Die Fahrzeuge und Maschinen wurden in drei Gruppen zusammengefasst:

- PKW: 20,94€

- Fahrzeuge/LKW/Radlader/etc. 59,66€

- Anhänger/Streuer/div.: 20,85€

Bisher wurden die Fahrzeuge, Gerätschaften und Maschinen einzeln ausgewiesen und

reichten von 4,20 € bis 22,00 €.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimme und einer Gegenstimme folgende Beschlüsse:

1. Der Kalkulation für die Bauhof- Mitarbeiterstundensätze und - Fahrzeugstundensätze der Firma Heyder & Partner vom 20.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Kostensätze vorgelegen (Anlage 1).

2. Die Gemeinde erhebt weiterhin Stundensätze für Bauhofmitarbeiter und deren Fahrzeuge.

3. Den in der Kalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode, den Verteilungsschlüsseln sowie Verrechnungssätzen wird zugestimmt.

TOP 6: Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung 2024-2025

- Kalkulation Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2024-31.12.2025

- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die Öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007

Die Verwaltung schlägt keine Anpassung der Wassergebühren vor.

Aufgrund formalen Anpassungen an die Mustersatzung des Gemeindetags gibt es jedoch eine

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007.

Nach der Betriebssatzung wird auf die Erzielung eines Gewinns derzeit verzichtet.

Durch das gleichbleiben der Gebühren wird der bestehende Verlustvortrag weiter ausgeglichen und der Wasserversorgung entstehen planmäßig keine weiteren Verluste bzw. Gewinne.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 16.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach Zählergröße.

2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird zugestimmt.

3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.11) wird ausdrücklich zugestimmt.

4. Die Gemeinde Ingersheim hat die Gewinnerzielungsabsicht bisher in §1 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartendem Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Gebühren nach rein abgaberechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.

5. Die Belieferung von gemeindlichen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO weiterhin verbilligt (10% Nachlass) erfolgen.

6. Gemäß der Gebührenkalkulation 2023 besteht ein Verlustvortrag in Höhe von - 60.293 €. Der Gemeinderat beschließt, einen Teil des Verlustvortrags in Höhe von 20.000 € zum Ausgleich in die Kalkulation einzustellen um dadurch die Gebühr 2024/2025 stabil zu halten.

7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 gleichbleibend festgesetzt:

Leistungsgebühr nach Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht.

Wasserverbrauchsgebühr 1,91 €/m³ (netto) / 2,04 €/m³ (brutto)

Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

8. Der Gemeinderat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007 wie in Anlage 1 dargestellt (Einarbeitung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags).

TOP 7: Gebührenkalkulation der Gesplittete Abwassergebühr 2024-2025

-Kalkulation der Schmutz- und Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2024-31.12.2025

- 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entsprechend der zugrunde liegenden Kalkulation und damit verbunden eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012 vor. Durch die Gebührenkalkulation werden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Ingersheim so angepasst, dass in den Vorjahren entstandene Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 14.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.

2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird zugestimmt.

3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 13) wird ausdrücklich zugestimmt.

4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation (Anlage 2) dargestellt berücksichtigt.

5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation (Anlage2) dargestellt, berücksichtigt.

6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum 2020-2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von + 5.079,29 €. Der Gemeinderat beschließt, die Überdeckung aus 2020-2021 in den Bemessungszeitraum 2024-2025 der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

7. Im Niederschlagswasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum 2020-2021 eine

Kostenunterdeckung in Höhe von – 20.609,76€. Der Gemeinderat beschließt, die Unterdeckung aus 2020-2021 in den Bemessungszeitraum 2024-2025 der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr 1,90 €/m³

Niederschlagswassergebühr 0,76 €/m²

9. Der Gemeinderat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012 wie in Anlage 1 dargestellt.

TOP 8: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Abrechnung der planexternen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bebauungsplan Bietigheimer Weg Süd 1. Bauabschnitt zwischen der Gemeinde Ingersheim und dem Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Der Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg hat in seiner Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan Bietigheimer Weg Süd 1.Bauabschnitt Ausgleichsmaßnahmen vom Ökokonto der Gemeinde Ingersheim in Anspruch genommen. Nachdem die Gemeinde Ingersheim dem rechtlich selbstständigen Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg die Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat, soll nun eine Abrechnung zwischen den beiden Beteiligten im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Die notwendigen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 des Zweckverbandes zur Verfügung. Hier handelt es sich um einen Leistungsaustausch, der ab 2024 umsatzsteuerpflichtig wird.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt den Abrechnungskonditionen der planexternen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bebauungsplan Bietigheimer Weg Süd 1. Bauabschnitt. mit dem Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg zu.

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung den Abrechnungskonditionen zwischen der Gemeinde Ingersheim und dem Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg für die planexternen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Bebauungsplans Bietigheimer Weg Süd 1.Bauabschnitt wie dargelegt zuzustimmen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wird zwischen den Parteien abgeschlossen.

TOP 9: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Zweckverband "Gewerbepark Bietigheimer Weg" und der Gemeinde Ingersheim sowie der Stadt Bietigheim-Bissingen

Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuerrechtes werden die Kommunen steuerrechtlich als Unternehmen betrachtet und unterliegen der Umsatzsteuer. Die Gemeinde Ingersheim wendet das neue Umsatzsteuerrecht ab dem 01.01.2024, die Stadt Bietigheim-Bissingen und der Zweckverband ab dem 01.01.2025 an. Deshalb soll eine Anpassung der jeweiligen Geschäftsbesorgungsverträge erfolgen.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Zweckverband „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ und der Gemeinde Ingersheim sowie den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Zweckverband „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ und der Stadt Bietigheim-Bissingen wie vorliegend zu beschließen.

TOP 10: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan 2023-2027 und Investitionsprogramm

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Zweckverbandes Bietigheimer Weg für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Investitions- und Finanzplanung bis zum Jahr 2027 werden den einzelnen Gemeinderatsgremien und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplan 2023 bis 2027 und Investitionsprogramm wie vorliegend zu beschließen.

TOP 11: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Abschluss eines Erschließungsgrundvertrages

Damit der Zweckverband alle Bestandteile der Erschließungsanlagen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung erstellen lassen kann, wurde die Zweckverbandssatzung im Mai 2023 geändert. Rechtlich ist es jedoch notwendig einen sog. Erschließungsgrundvertrag zwischen der Gemeinde Ingersheim und dem Zweckverband abzuschließen. Der Vertrag sichert den Ausbauumfang, die Qualität und Güte der herzustellenden Anlagen. Es wird sichergestellt, dass der Zweckverband die erstmalige Herstellung auch ordnungsgemäß durchführt.

Der Gemeinderat fasst mit 14 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

1. Die Gemeinde Ingersheim schließt mit dem Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg einen Erschließungsgrundvertrag für die künftige Erschließung des Zweckverbandverbandsgebietes.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer einen Erschließungsgrundvertrag abzuschließen.

3. Die Gemeindeverwaltung sowie die Zweckverbandsverwaltung werden beauftragt die jeweiligen Realisierungsverträge für die einzelnen Bauabschnitte abzuschließen.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer die Verbandsverwaltung zum Abschluss der Realisierungsverträge zu ermächtigen.

TOP 12: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

- Vergabe eines Erschließungsträgers für die Erschließung Bietigheimer Weg Süd 1.Bauabschnitt

Die Erschließungsanlagen für den Bebauungsplan Bietigheimer Weg Süd 1. Bauabschnitt sollen durch einen Erschließungsträger durchgeführt werden. Hierzu wurde eine Ausschreibung durchgeführt, federführend von der Rechtsanwaltskanzlei iusomm. Die Ausschreibung erfolgte im Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs.

Der Gemeinderat fasst mit 14 Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer wie folgt zu entscheiden:

Der Zuschlag für die Vornahme der Erschließung einschließlich der Herstellung der Erschließungsanlagen auf Grundlage des Bebauungsplanes „Bietigheimer Weg Süd-1. Bauabschnitt“ wird auf das verbindliche Angebot vom 21.11.2023, eingegangen am 23.11.2023, des folgenden Bieters erteilt (Zuschlagsentscheidung):

Bietigheimer Wohnbau GmbH

Berliner Str. 19

74321 Bietigheim-Bissingen

Die Zweckverbandsverwaltung wird beauftragt den Erschließungsvertrag abzuschließen.

TOP 13: Projektabschluss TCMS (Tax Compliance Management System)

Steuerrichtlinie

Die Umsetzung des § 2b UStG zum Jahr 2024 macht die Implementierung eines TCMS notwendig. Dieses wird in der Steuerrichtlinie der Gemeinde Ingersheim zusammengefasst und gilt seit dem 01.12.2023 für alle Mitarbeitenden der Gemeinde Ingersheim in Form einer Dienstanweisung.

Der Gemeinderat nimmt die Einführung des TCMS (Tax Compliance Management System) als internes Steuerkontrollsystem der Gemeinde Ingersheim, das aufgrund der Umstellung der Gemeinde Ingersheim auf den § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) zum 01.01.2024 notwendig wird, zur Kenntnis.

TOP 14: Umsetzung der Gedenktafeln der Gefallenen bei der Weltkriege auf den Holderfriedhof

- Antrag der Fraktion SPD/Fortschrittliche Bürger Ingersheim vom 27.02.2023

Die Umsetzung der Gedenktafeln wurde im Sinne des Antrags der Fraktion SPD / Fortschrittliche Bürger vom 27.02.2023 vorbereitet. Ergänzt wurde der Antrag um die Umsetzung der beiden Gedenksteine im Friedhof Kleiningersheim an der Austraße. Es wurden zwei unterschiedliche Gestaltungsvorschläge vorbereitet und die Firmen um Angebote gebeten. Die Verwaltung schlägt die Variante der Handwerksfirmen Claus Kofink und Thomas Koch zur Beschlussfassung vor.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Gedenktafeln der Gefallenen beider Weltkriege vom Alten Friedhof Großingersheim sowie der vom Friedhof in Kleiningersheim auf den Holderfriedhof versetzt werden. Für diese Arbeiten wird der Vorschlag der beiden Handwerksfirmen aus Ingersheim Claus Cofink zum angebotenen Preis von 28.560,00 € und Thomas Koch zum angebotenen Preis von 14.804,55 € weiterverfolgt.

Die Verwaltung schlägt als Standort den Platz unterhalb der Aussegnungshalle beim Holderfriedhof vor. Den exakten Standort dort bestimmt eine Delegation aus der Mitte des Gemeinderats und der Verwaltung.

TOP 15: Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Bebauungsplan "Gartenstraße - 1. Änderung" Gemeinde Hessigheim

Die Gemeinde Hessigheim hat am 16.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Gartenstraße – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch aufzustellen und diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der am Standort ansässige Landschaftspflegebetrieb möchte seine Flächen neu ordnen und weitere Unterstellmöglichkeiten für technische Geräte, sowie Büro- und Sozialräume für die Mitarbeiter schaffen. Dazu ist vorgesehen, die vorhandenen baulichen Anlagen abzubrechen und durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Bei der Fläche handelt es sich um unüberplanten Innenbereich. Aufgrund der Größe und der Nutzungsabsicht schien es sachgerecht trotz der bereits vorhandenen baulichen Anlagen ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Es dient der Innenentwicklung und der Wiedernutzbarmachung von Flächen.

Die Verwaltung sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim nicht berührt und empfiehlt, im weiteren Verfahren keine Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt, im weiteren Verfahren keine Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

TOP 16: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt bei zwei befangenen Gemeinderatsmitglieder einstimmig der Annahme von Spenden für den Zeitraum von 28.11.2023 bis 12.12.2023 zu.

TOP 17: Anfragen und Verschiedenes

Die Vorsitzende informiert darüber, dass ehemalige Gießelemente aus dem Bauprojekt S 21 teilweise angeliefert und nun am Fischerwörth zwischengelagert werden. Die Region Stuttgart habe ein Forschungsprojekt gemeinsam mit der Uni Konstanz initiiert, indem es darum gehe, die Gießelemente, aus denen die Lichtschächte des neuen Bahnhofs gegossen wurden, zu erhalten und in anderen Projekten sinnvoll weiternutze. Die Elemente habe die Gemeinde kostenlos erhalten können. In den nächsten Wochen solle mit dem Gemeinderat und Mitarbeitern der Jugendarbeit eine sinnvolle Nutzung dieser Bauteile erarbeitet werden. Idee ist, aus den hochwertigen Holzschalungselementen, einen Jugendtreffpunkt aufzubauen.

Die zweite stv. Bürgermeisterin Frau Heinerich spricht der Bürgermeisterin Frau Lehnert und der Gemeindeverwaltung ihren Dank aus. Sie blickt auf die verschiedenen Themen aus 2023 zurück mit denen man sich gemeinsam befasst habe. Man merke es deutlich, dass Frau Lehnert das Motto „Ingersheim schafft Gemeinschaft“ von innen heraus lebt.

Bürgermeisterin Frau Lehnert gibt den Dank an das tolle Team der Gemeinde Ingersheim im Rathaus und sämtlichen Einrichtungen zurück, die jeden Tag super Arbeit leisteten. Sie freut sich darüber, dass der Gemeinderat großes Interesse an Veranstaltungen und Aktionen innerhalb der Gemeinde zeige. Es seien alle ein Teil der Gemeinschaft, das sei die wahre Stärke einer Gemeinde dieser Größenordnung.

Eine Gemeinderatsmitglied bedankt sich für die Aufstellung der Stände auf dem Adventsmarkt. Die Abstände hätten sehr gut gepasst und die Atmosphäre wäre toll gewesen.

Darüber hinaus erkundigt sich ein weiteres Gemeinderatsmitglied, ob man ein Verbot erlassen könnte, dass im Ort nicht mehr geböllert werde.

Die Vorsitzende erwidert, dass hierfür eine Satzung erlassen werde könne. Allerdings sei es in der Nähe von Fachwerkhäusern sowieso grundsätzlich verboten Feuerwerkskörper zu zünden. Man könne sich dies für nächstes Jahr überlegen. Sie appelliert daran, mehr auf das Miteinander zu achten, um nicht schon wieder Vorschriften schaffen zu müssen, welche auch kontrolliert werden müssten.

Außerdem informiert die Vorsitzende darüber, dass im Rahmen der Förderung des Klimaschutzmanagements bereits zugesagte Fördermittel im kommenden Jahr noch ausgezahlt werden. Mit weiteren Fördermitteln könne man aufgrund des Gerichtsurteils und Haushaltssperre auf Bundesebene nicht rechnen. Man habe bereits eine Anfrage an einen Bundestagesabgeordneten und den Gemeindetag geschickt, was dies konkret bedeute für die Gemeinde.

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