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Die AVL informiert | 17.01.2024 – 24.01.2024

Müllgebühren korrekt – Bundesverwaltungsgericht weist Revisionsantrag zurück

Landrat Allgaier: Rechtsauffassung wurde final bestätigt

Leipzig/ Ludwigsburg. Die Müllgebühren im Landkreis Ludwigsburg sind rechtmäßig. Das bestätigt nun auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Richter haben eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) zurückgewiesen. Dieser hatte bereits im April vergangenen Jahres die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg für rechtmäßig anerkannt.

„Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts final bestätigt, wurde“, sagt Landrat Dietmar Allgaier. „Damit haben wir nun Rechtssicherheit für die in den vergangenen Jahren festgesetzten Abfallgebühren und wissen, dass wir diesen Weg auch in den kommenden Gebührenjahren gehen können.“ Der Landkreis Ludwigsburg hatte in seinen Abfallgebühren die Kosten für die Nachsorge der Deponien mit einberechnet. Dagegen hatte die Initiative Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) Klage eingereicht und gefordert, diese Kosten über den allgemeinen Steuer-Haushalt zu decken.

Die Gerichte erklärten die Vorgehensweise des Landkreises nun als vollumfänglich rechtmäßig. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen. „Mit unserer Kalkulation der Gebühren können wir die Kosten für die Nachsorge der Deponien nun sukzessive verteilen und vermeiden damit nicht nur starke Gebührenschwankungen, sondern auch eine ungerechte Verteilung dieser Kosten auf nachfolgende Generationen“, so Landrat Allgaier.

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