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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 02.02.2024 – 31.03.2024

Kommunal- und Europawahlen 2024: Freiwillige vor!

Eine Demokratie lebt von einer aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Nutzen Sie die Gelegenheit als Wahlhelfer mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben.

Für die kommende Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 sucht die Gemeinde Ingersheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Welche Aufgaben erwarten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

- Überprüfen der Wahlberechtigung der Wählenden

- Ausgabe der Stimmzettel

- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne

- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis

- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

- Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse der Europa- und Regionalwahl am Wahltag ab 18 Uhr und der Kreistags- und Gemeinderatswahl am Folgetag ab 7:30 Uhr.

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wer kann Wahlhelfer werden?

- Es sind keine besonderen Vorkenntnisse notwendig.

- Sie müssen lediglich für die Europa- und Kommunalwahlen in der Gemeinde Ingersheim wahlberechtigt sein.

- Interessierte haben die Möglichkeit an einer Schulung teilzunehmen, um über die anstehende Tätigkeit informiert zu werden.

Hinweis: Aufgrund eines Gesetzes oder Tarifvertrages kann ein Recht auf Arbeitsfreistellung oder Sonderurlaub bestehen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Wahl bei Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Rahmenbedingungen:

- Einsatz im Wahllokal: Entweder Frühschicht (8:00 – 13:00 Uhr und 18:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung).

- Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 16:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.

- Alle Wahlhelfer sind an der weiteren Auszählung der Stimmzettel am Folgetag ab 7:30 Uhr beteiligt.

- Entschädigung für die Tätigkeit: Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie eine Entschädigung je nach Umfang entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

- Verpflegung: Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl durch eine entsprechende Verpflegung während der Tätigkeit gesorgt.

Wir haben Ihr Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit geweckt? Melden Sie sich gerne per Mail oder postalisch bei uns:

Einen Rückmeldebogen finden Sie unter https://www.ingersheim.de/website/de/gemeinde-und-buerger/rathaus/service-downloads/formulare-zum-download oder direkt durch den Scan des QR-Codes.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

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