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Die AVL informiert (Archiv)

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Die AVL informiert | 13.02.2024 – 22.02.2024

Brandgefahr auf Häckselplätzen durch Ascheablagerungen

Die AVL stellt derzeit vermehrt Ascheablagerungen auf Häckselplätzen beim Baum- und Heckenschnitt sowie in Grascontainern fest. Sie weist darauf hin, dass auf Häckselplätzen nur Grüngut abgelagert werden darf. Die Ablagerung von Aschen ist strengstens verboten und kann geahndet werden.

Asche kann über die schwarze Restmülltonne entsorgt werden. Sie sollte aber vollständig ausgekühlt sein. Denn selbst wenn die Asche von außen als erloschen erscheint, kann sie im Inneren noch lange nachglühen. Mit Luft können kleinste Glutreste Abfälle in Brand setzen. Die Folge: Gefährliche Schwelbrände oder gar offene Feuer in der Mülltonne oder dem Müllfahrzeug. Die AVL rät: Die Asche am besten für mindestens 48 Stunden in einen Metallkübel mit Deckel geben und dort auskühlen lassen, dann mit einem Müllbeutel in der Restmülltonne entsorgen.

Asche gehört nicht in die Biotonne

Auch in der Biotonne ist Asche fehl am Platz. Denn sie ist häufig mit Schwermetallen belastet. Da aus dem Biomüll des Landkreises Kompost hergestellt wird, ist das Entsorgen der Asche über die Biotonne sehr schädlich.

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