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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 28.02.2024 – 13.03.2024

Sitzungsbericht vom 20.02.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert gibt bekannt, dass der diesjährige Brennholzverkauf am 01.03.2024 direkt im Wald (Brandholz) stattfindet. Die genauen Daten werden an anderer Stelle im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

TOP 2: Errichtung einer Wasserentnahmestelle am Epplebrunnen

Durch den erfolgreichen Neubau des Tiefbrunnens Im Oberen Tal, wird der sehr oberflächennahe Epplebrunnen für die Trinkwasserversorgung nicht mehr benötigt. Aufgrund des steigenden Bedarfs in der Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen, soll der Epplebrunnen daher zu einer Wasserentnahmestelle umgebaut werden. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf 40.500 €.

Der Personenkreis, der Zugang zur Entnahme erhält, soll sich zunächst auf die landwirtschaftlichen Betriebe beschränken. Dies ist notwendig, da der Ausbau mit einem Abrechnungssystem, z.B. mit Chipkartenleser oder ähnlichem, zwar möglich, aber in Herstellung, Wartung und Unterhalt verhältnismäßig teuer ist. Dies soll nach dem ersten Betriebsjahr anhand der Kosten eines Abrechnungssystems und der tatsächlichen Wasserabnahme neu bewertet werden. Die Ausgabe der Schlüssel und somit der Zugang zur Anlage erfolgt durch die Verwaltung und muss vorab per Vereinbarung geregelt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Errichtung der Wasserentnahmestelle am Epplebrunnen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

TOP 3: Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan 2025 – 2027 - Einbringung und Vorberatung

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2024 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2024 in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024.

Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss dauerhaft überarbeitet und fortgeschrieben werden.

Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.

Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

  1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.
  2. Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.

Der vollständige Entwurf des Haushaltsplanes ist in unserem Ratsinformationssystem (https://ingersheim.ris-portal.de/) zu finden.

Die Rede von Bürgermeisterin Lehnert zur Einbringung des Haushalts 2024 ist auf der Gemeindehomepage unter „Ingersheim informiert“ veröffentlicht (Ingersheim - News - Haushaltsrede Bürgermeisterin Lehnert)

TOP 4: Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2024 - Einbringung und Vorberatung

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2024 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung erfolgt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024.

Die Zahlen des Wirtschaftsplanes der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.

Der vollständige Entwurf des Wirtschaftsplanes ist in unserem Ratsinformationssystem (https://ingersheim.ris-portal.de/) zu finden.

TOP 5: Erlass einer Verordnung zur Eindämmung der Katzenpopulation

Eine Satzung zur Eindämmung der Katzenpopulation (so genannte Katzenschutzverordnung) kann aufgrund des § 13b TierSchG durch eine Gemeinde erlassen werden. Das Ziel einer solchen Verordnung ist es, unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen und Kater zu beschränken beziehungsweise zu regeln sowie eine rechtliche Absicherung für das Handeln von Ehrenamtlichen, die freilaufende und ungechipte Katzen kastrieren lassen, herzustellen.

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich den Erlass einer Verordnung zur Eindämmung der Katzenpopulation. 14 Mitglieder sprechen sich für eine Kostenbeteiligung der Gemeinde aus, 5 Mitglieder wünschen eine Umsetzung ohne Kostenbeteiligung. Da noch eine Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung ergänzt werden muss, wird die endgültige Fassung der Verordnung in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024 beschlossen und dann im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

TOP 6: Festlegung von Prinzipien der Innenentwicklung und Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans

Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts Ingersheim | 2040 hat sich die Gemeinde zum Ziel gesetzt, die Zielsetzungen in der Einwohnerentwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu erreichen. Um die Innenentwicklungspotentiale aufdecken und steuern zu können, sollen ortsspezifische Prinzipien der Innenentwicklung erarbeitet werden, um daraus einen städtebaulicher Rahmenplan zu entwickeln, der der Bauherrschaft, der Gemeinde und der Baurechtsbehörde als Orientierungsleitfaden zur Beratung und Beurteilung zukünftiger Bauvorhaben dienen soll.

Die Festlegung von Prinzipien der Innenentwicklung und Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung wird beauftragt.

TOP 7: Versetzung der Gedenktafeln für die Gefallenen der Weltkriege auf den Holderfriedhof – Festlegung des Standortes

Die Umsetzung der Gedenktafeln wurde im Sinne des Antrags der Fraktion SPD / Fortschrittliche Bürger vom 27.02.2023 vorbereitet. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 wurde der Beschluss gefasst, den Gestaltungsvorschlag und das Angebot der Ingersheimer Handwerker Claus Kofink und Thomas Koch weiterzuverfolgen. Eine Delegation aus der Mitte des Gemeinderates hat am 06.02.2024 den Holderfriedhof besichtigt. Gemeinsam mit der Verwaltung und den Handwerkern konnte man einen neuen und würdigen Standort für die Gedenktafeln der Gefallenen der beiden Weltkriege aus Groß- und Kleiningersheim festlegen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den neuen Standort der Gedenktafeln für die Gefallenen der Weltkriege vom Alten Friedhof Großingersheim sowie vom Friedhof in Kleiningersheim auf dem Holderfriedhof und beauftragt die Angebote der Ingersheimer Handwerksfirmen von Claus Kofink zum angebotenen Preis von 28.560,00 € und Thomas Koch zum angebotenen Preis von 14.804,55 €.

TOP 8: Bausache - Genehmigungsverfahren: Nutzungsänderung und Ausbau einer Scheuer, Pflaster 21, Flst. 180/2

Die bestehende Scheune auf dem Grundstück Pflaster 21 soll zu Wohnzwecken umgenutzt und umgebaut werden. Im Bestandsgebäude sollen insgesamt zwei Wohneinheiten und eine Garage entstehen. Zusätzlich soll ein weiterer Stellplatz westlich der Scheune errichtet werden. Da das Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB und bedarf des gemeindlichen Einvernehmens. Das Stadtentwicklungsamt hat keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt bei einer Gegenstimme sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 34 BauGB.

TOP 9: Bausache – Bauvoranfrage: Neubau eines Carports, Brunnengasse 1, Flst. 85

Für die Brunnengasse 1 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Carports gestellt. Im Rahmen der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung eines Carports an dieser Stelle möglich ist. Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, sind mehrere Befreiungen notwendig:

· Überschreitung der GRZ um 0,13

· Überschreitung der GFZ um 0,26

· Zufahrtsbreite breiter als 50 % der straßenbegleitenden Grundstückslänge

Das Stadtentwicklungsamt hat mehrere Bedenken geäußert, die weitestgehend im Rahmen einer Änderungsplanung beseitigt werden konnten. Der Forderung zur Verkleinerung der bestehenden Garagenzufahrt im Süden des Grundstücks, sodass hier nur noch ein Zugang und Abstellmöglichkeiten für Mülltonnen vorgesehen werden, wurde jedoch nur teilweise nachgekommen. Dies wird im weiteren Verfahren durch die Genehmigungsbehörde weiter geprüft werden. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt bei einer Enthaltung sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

· Überschreitung der GRZ um 0,13

· Überschreitung der GFZ um 0,26

· Zufahrtsbreite breiter als 50 % der straßenbegleitenden Grundstückslänge

TOP 10 Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
Stadt Besigheim - Bebauungsplan "Husarenhof" im Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Husarenhof“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans sind insbesondere die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Klarstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzungen, die verbindliche Steuerung einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung und die Vermeidung von Nutzungskonflikten. Insofern sollen Möglichkeiten eröffnet werden, bereits augenscheinlich vorhandene Baulücken zu schließen und Anbauten bzw. Ersatzneubauten verbindlich zu steuern und zu regeln. Der Bebauungsplan dient damit einer Maßnahme der Innenentwicklung.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Anmerkungen oder Einwendungen vorzubringen.

TOP 11: Annahme von Spenden

Es liegen keine Spenden zur Annahme durch den Gemeinderat vor.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Eine Gemeinderätin reicht einen Antrag zur Erstellung eines Verkehrskonzepts im Bereich Krebs-, Hühner und Hohlgasse ein.

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