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Bildung und Betreuung | 19.03.2024 – 31.03.2024

Bedarfsumfrage zum Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab 2026

Die Bundesregierung hat im Oktober 2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) erlassen. Dies regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.

Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen nicht, wie bisher hier in Ingersheim, beide Eltern berufstätig sein. Es werden aber auch zukünftig Gebühren für die Schulkindbetreuung erhoben.

Aktuell werden in der Schulkindbetreuung an der Schillerschule 120 Kinder betreut. Damit die Schulkindbetreuung ab Sommer 2026 ggf. erweitert werden kann, ist es wichtig, den Bedarf an Betreuung von den Eltern zu erfragen. Alle Eltern, die Kinder unter 6 Jahren haben, sind über die Umfrage informiert worden. Wir freuen uns sehr, wenn sich viele Eltern an der Umfrage beteiligen. Sie erleichtern uns damit die Planung, damit auch in Zukunft ausreichend Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme ist ganz einfach über folgenden Link möglich, der auf die Internetseite der Gemeinde führt. www.ingersheim.de/umfrage-schulkindbetreuung

Die Umfrage ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ingersheim.de in der Rubrik Kinderbetreuung unter Neuigkeiten zu finden. Für jedes Kind ist eine separate Umfrage auszufüllen.

Bis zum 31. März 2024 kann an der Umfrage zum Bedarf an Schulkindbetreuung teilgenommen werden.

Herzlichen Dank an alle Eltern für die Beteiligung an der Umfrage.

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