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Landratsamt Ludwigsburg | 03.04.2024 – 16.04.2024

Letzte Möglichkeit für Holzofenbesitzer, ihre Lager aufzufüllen

Vaihingen/Enz. Mit dem Beginn des Frühjahrs sind die Brennholzversteigerungen im Kreis fast abgeschlossen. Holzofenbesitzer, die ihre Lager noch nicht ausreichend gefüllt haben, können auf der Versteigerung in Löchgau am 16. April, 19 Uhr, in der Feuerwehr Löchgau die letzte Chance vor dem Saisonende nutzen, um Brennholz zu erwerben.

Seit Anfang Dezember haben die Förster im Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden über 30 Versteigerungen angeboten. Dabei konnten sich hunderte Brennholzkunden mit regional erzeugtem Brennholz für die nächsten Winter eindecken. Nachdem im letzten Jahr die Nachfrage nach Brennholz ungewöhnlich hoch war, ist es nicht verwunderlich, dass in diesem Jahr etwas weniger Brennholz verkauft wurde. „Die Holzlager sind bei vielen noch voll“, erklärt Raphael Müller, Holzverkäufer im Landratsamt-Fachbereich Wald. „Dennoch sind wir mit den bisherigen Versteigerungen zufrieden und froh, dass sich die Versorgungslage im Energiebereich entspannt hat.“

Damit Holz sauber verbrennt, muss es sachgerecht und lange genug gelagert werden

Mit dem Brennstoff Holz bieten die heimischen Wälder eine regionale und ökologische Alternative zu Heizöl und anderen fossilen Energieträgern. In den Wäldern im Kreis Ludwigsburg wird Brennholz nachhaltig und unter Beachtung sehr hoher Standards in der Waldwirtschaft produziert. Ein Vorteil beim Verbrennen von Holz ist, dass nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor durch das Wachstum gebunden wurde.

Damit das Holz sauber verbrennt, muss das Brennholz jedoch sachgerecht und lange genug gelagert werden. Hierbei gilt es folgende Grundlagen zu beachten: Nadelholz sollte mindestens ein Jahr lang trocknen, Laubholz zwei Jahre. Je kleiner das Holz vor der Lagerung aufgespalten und gesägt wird, desto besser. Daher sollte man das Brennholz am besten gleich in ofenfertige Stücke aufarbeiten und dann luftig, aber abgedeckt lagern.

Bei der Aufarbeitung des Holzes appelliert der Fachbereich Wald an alle Kundinnen und Kunden, die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung zu beachten. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, einer Schnittschutzhose und Handschuhen. Außerdem ist für die Nutzung einer Motorsäge ein Motorsägenkurs Voraussetzung. Die Vorgaben zur Brennholzaufarbeitung sind ebenfalls auf der Internetseite des Fachbereichs Wald zu finden.

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