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> Bis zum 17. Mai können Anträge gestellt werden: Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft

Landratsamt Ludwigsburg | 30.04.2024

Bis zum 17. Mai können Anträge gestellt werden: Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft

Ludwigsburg. Die Freude ist groß gewesen beim Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen, als kürzlich die Zusage des Landes zur Bereitstellung von Fördermitteln kam. Wegen der Verzögerung der Mittelbewilligung müssen Anträge für Kleinprojekte schon bis 17. Mai 2024 bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.

Verzögerte Mittelbewilligung zieht eine knappe Antragsfrist nach sich

Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. In diesem Jahr wird das Programm zu einer Landesförderung.

Diese Projekte werden gefördert

Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK-Neckarschleifen“ (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) aus den Themenfeldern

· Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren

· die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen

· Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen

· das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden

Für eine Förderung bewerben können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte).

Weitere Vorgaben für die Projekteinreichung

Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der Mitgliedskommunen umgesetzt werden. Diese sind Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim.

Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 € und 20.000 € müssen im Jahr 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

Noch bis zum 17. Mai Antrag für Fördermittel stellen

Einsendeschluss für Anträge ist der 17. Mai 2024. Der Antrag muss die Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangenen Jahren geben.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle telefonisch unter
07141 144-43365 oder per E-Mail an regionalentwicklung-neckarschleifen@landkreis-ludwigsburg.de.

Über den Verein

Der Verein nutzt das Förderprogramm Regionalbudget, ein bisher auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Im Jahr 2024 wechselt die Förderung zu einer Landesförderung. Gefördert werden Kleinprojekte in den ILE-Kommunen (Integrierte Ländliche Entwicklung), die die Region Neckarschleifen voranbringen. Hierzu gibt es die Handlungsfelder des ILEK-Neckarschleifen, das in den Jahren 2015 bis 2017 entwickelt wurde. Diese dienen als Grundlage der Projektförderbarkeit.

Kontakt:

Sabine Voith
Leiterin Geschäftsstelle Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen
Fachbereich 21 – Kreisentwicklung, Klimaschutz, Mobilität und Tourismus
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/144 – 43365
E-Mail: Regionalentwicklung-Neckarschleifen@Landkreis-Ludwigsburg.de
Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de/regionalentwicklung-neckarschleifen

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