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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Amtliche Bekanntmachungen | 24.02.2017 – 02.03.2017

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „In den Beeten II“

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Beeten II“ aufzustellen:

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Satzungen:

 

a)      Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

b)      Satzung über örtliche Bauvorschriften (§74 LBO)

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan des Büro KMB vom 16.01.2017 und wird wie folgt abgegrenzt:

 

· Im Norden durch das Flurstück 3726/2 und Teile der Flurstücke 3752 und 3727.

 

· Im Osten durch die bestehende Straße auf dem Flurstück 3230.

 

· Im Süden durch den vorhandenen Feldweg auf dem Flurstück 3838.

 

· Und im Westen durch das Flurstück 3831 und Teile der Flurstücke 3771, 3746, 3747, 3748, 3749, 3750, 3751 und 3752.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Um den Bedarf an dringend benötigten Bauplätzen in Ingersheim zu decken, plant die Gemeinde westlich der Besigheimer Straße ein neues Bebauungsgebiet auszuweisen, das an die bestehende, südlich gelegene, Bebauung anschließt. Neben der Ausweisung von allgemeinen Wohnbauflächen sollen Flächen für Gemeinbedarf zum Bau einer Gemeindehalle mit Spiel-, Sport und Freiflächen im Bebauungsplan ausgewiesen werden.

 

Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 5,7 ha, diese umfasst eine Gemeinbedarfsfläche mit ca. 0,9 ha. Somit ergibt sich ein Bruttobauland (Bauflächen inkl. aller Erschließungsanlagen) von ca. 4,8 ha.

 

Im derzeit gültigen Regionalplan (Fortschreibung vom 22.07.2009, rechtsverbindlich am 12.11.2010) ist Ingersheim beschränkt auf Eigenentwicklung ausgewiesen. Das Plangebiet ist im Regionalplan als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Angrenzend an die bestehende Siedlungsfläche Wohn- und Mischgebiet. Weitere angrenzende Festsetzungen sind ein regionaler Grünzug, ein Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, ein Gebiet für Landschaftsentwicklung sowie ein Landschaftsschutzgebiet.

 

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

 

Es ist vorgesehen den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft im Parallelverfahen zum Bebauungsplanverfahren zu ändern.

 

Im weiteren Verfahren wird ein Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzgutachten aufgestellt.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Planunterlagen werden zur Einsichtnahme vom 10.03.2017 bis 13.04.2017 während der Sprechzeiten beim Bürgermeisteramt Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, Freifläche im Erdgeschoss ausgelegt.

Während dieser Frist können beim Bürgermeisteramt Ingersheim Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

Ingersheim, 21.02.2017

gez.

Volker Godel

Bürgermeister

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