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Wissenswertes | 04.08.2017 – 20.10.2017

Land schreibt Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2018 aus

Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: "Wichtiger Baustein in der Kulturförderung des Landes"

 

Bewerbungsschluss: 20. Oktober 2017

 

Die Landesregierung sucht auch in diesem Jahr wieder die besten Kleinkünstler und -künstlerinnen Baden-Württembergs. Der Wettbewerb um den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2018, der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschund und Kunst in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben wird, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen.

 

Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise zu 5.000 Euro und ein Förderpreis zu 2.000 Euro. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro übernimt Lotto Baden-Württemberg.

 

Eine Jury, bestehend aus Künstlern und Künstlerinnen, Kritikern und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt durch ein Mitglied der Landesregierung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Diese findet am 24. April 2018 im Kulturhaus Osterfeld in Pforzheim statt.

 

Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über die Akademie Schloss Rotenfels - Geschäftsstelle Kleinkunstpreis - Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau (Telefon 07225/9799-0, Telefax 07225/9799-30) sowie im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bezogen werden.

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