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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 19.01.2018 – 25.01.2018

Sanierungsmaßnahme „Neue Mitte“

Eigentümer, deren Grundstück im Sanierungsgebiet „Neue Mitte“ liegt, haben aktuell noch die Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchzuführen und hierfür gemäß § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG) eine erhöhte steuerliche Abschreibung der entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit der Gemeinde Ingersheim vor Beginn einer Maßnahme.

 

Die steuerliche Begünstigung einer Maßnahme ist nur bis zum endgültigen Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Neue Mitte“ – voraussichtlich bis 2020 - möglich. Schnell sein lohnt sich daher!

 

Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes in beiden Ortsteilen Großingersheim und Kleiningersheim ist in den abgedruckten Lageplänen dargestellt.

 

Sollten Sie Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung eines Gebäudes planen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung von Ingersheim, Frau Heike Klein (( 07142 9745-12, E-Mail: heike.klein@ingersheim.de), oder den Sanierungsberater der Gemeinde Herr Peter-Uwe Blank (( 07141 149-331, E-Mail: peter-uwe.blank@wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Ludwigsburg.

 

Die Gemeinde setzt auf eine rege Beteiligung der Bürgerschaft bei der Sanierung!

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ingersheim.de/website/de/rathaus/ortskernsanierung

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