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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 30.10.2020 – 12.11.2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020

Aus dem Gemeinderat

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.10.2020 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

 

Ein Einwohner bedankt sich zunächst bei der Vorsitzenden, dass nun wieder eine Einwohnerfragestunde stattfinden würde.

 

Diese Person spricht zunächst das Thema „Auto und Parken“ an. Es seien zu viele Autos unterwegs und das Parken werde somit immer schwieriger. Er erkundigt sich danach, ob die Gemeinde wisse, wie viele Autos es in Ingersheim gebe. Viele Menschen würden hauptsächlich das Auto als Fortbewegungsmittel nutzen, was zu einem Verlust der Beweglichkeit führe. Er regt an, die autofreien Einwohner finanziell zu entlasten und im Gegenzug die Einwohner mit Autos finanziell zu belasten, beispielsweise durch eine Besteuerung.

 

Außerdem kommentiert dieser Einwohner die Allgemeinverfügung des Landkreises zu Eindämmung des Corona-Virus, die im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde. Er nimmt Bezug auf ein Zitat des Landrates und äußert seine persönliche Meinung zu diesem Thema.

 

Die Vorsitzende antwortet auf Punkt 1, dass ihr keine Datenerhebung vorliege, wie viele Autos es in Ingersheim gibt. Viele Menschen seien gerade im ländlichen Raum auf das Auto angewiesen. Sie sei deshalb für eine Attraktivierung alternativer Verkehrsmittel wie dem Fahrrad und des ÖPNV, anstatt Autofahrer finanziell seitens der Gemeinde zusätzlich zu belasten.

 

Zu Punkt 2 erwidert die Vorsitzende, dass das Amtsblatt als Bekanntmachungsorgan für derartige Bekanntmachung wie der Allgemeinverfügung des Landkreises dient.

 

Ein weiterer Einwohner spricht folgende Themen an:

 

1)      Miserabler Zustand des Bodens im Vereinsheim Schönblick. Die Person erläutert, dass sie selbst seit einiger Zeit im Schönblick an einem Kurs teilnehme und bemerkt habe, wie schlecht der Boden ist. Dies würde man als Nutzer direkt zu spüren bekommen. Er habe sich bereits Gedanken darüber gemacht, eine private Aktion zur Finanzierung bzw. Instandsetzung des Bodens ins Leben zur rufen.

 

Die Vorsitzende kommt in diesem Zusammenhang auf die finanzielle Situation zu sprechen. Sie würde eine Eigeninitiative seitens der Nutzer begrüßen. Sie wolle hierzu vorab mit den Nutzerinnen und Nutzern einen gemeinsamen Termin vereinbaren, um die aktuelle Situation zu erörtern. Leider war bislang, auch aufgrund von Corona, noch kein gemeinsamer Termin mit allen Vereinen möglich.

 

2)      Verschmutzung der Feldwege

 

Die Vorsitzende erwidert, dass man dieses Thema gemeinsam mit den Landwirten besprechen müsse.

 

3)      Maßnahmen im Rahmen des Biotopvernetzungskonzeptes

 

Die Vorsitze verweist auf den Tagesordnungspunkt 3, das auch auf die Biotopvernetzungskonzeption zu sprechen kommt. Die Maßnahmen werden nach und nach umgesetzt. Im Dezember soll ein gemeinsamer Termin mit den Landwirten stattfinden.

 

4)      Aufgelassene Weinberge

 

Die Vorsitzende verweist u.a. auf die Ausführung in der vergangenen Sitzung am 24.09.2020. Es gäbe hierfür schon verschiedene Fördermöglichkeiten und auch die umliegenden Gemeinden haben diverse Projekte initiiert. Auch hier soll ein gemeinsamer Termin mit den Winzern stattfinden.

 

5)      Private Feiern auf privaten und öffentlichen Flächen

 

Dieser Einwohner hat außerdem die Hinterlassenschaften von privaten Feiern beseitigt, indem er die Pfandflaschen eingesammelt und abgegeben hat. Der Betrag von 50 € spendet er an das Kinderhaus Mörike.

 

Die Vorsitzende bedankt sich zunächst bei dieser Person für die Spende an das Kinderhaus Mörike. Sie selbst habe den hinterlassenen Müll der Feierenden bemerkt beim Vorbeilaufen. Der Sicherheitsdienst sei regelmäßig an den Wochenenden im Einsatz und kontrolliere die Brennpunkte. Man könne nur an die Eigenverantwortung der Menschen appellieren.

 

Ein weiterer Einwohner erkundigt sich, ob für die Grundstücke Krebsgasse 28 und 32 sowie das Eckhaus rechts von der Krebsgasse aus gesehen (Ecke Hühnergasse/Krebsgasse) bereits über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesprochen wurde.

 

Die Vorsitzende erwidert, dass bislang kein Baugesuch vorliege, aber ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll wäre.

 

TOP 2: Bekanntgaben

 

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass Frau Helen Bauer in der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020 zur neuen Kämmerin der Gemeinde Ingersheim gewählt. Sie tritt zum 01.01.2021 die Nachfolge von Frau Eberle an, die sich dann in der Elternzeit befindet.

 

Die stv. Kämmerin Frau Bauer gibt folgenden Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020 bekannt:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Kredite zur Liquiditätssicherung aufzunehmen:

Darlehen bei der DZ Hyp (Volksbank Ludwigsburg) in Höhe von 605.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren, Zinsbindung von 15 Jahren, Zinssatz von 0,23 %.

 

TOP 3: Bebauungsplanverfahren In den Beeten II – Vorberatung zum Entwurfsbeschluss

 

Bereits im Februar 2017 wurde vom Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren für das neue Wohngebiet „In den Beeten II“ eingeleitet, in dem der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Zwischenzeitlich wurde das Umlegungsverfahren im Rahmen einer freiwilligen Umlegung umgesetzt, was bedeutet, dass alle privaten Eigentümer dem Verfahren zugestimmt haben.

In der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 hat eine erste Vorberatung zum Entwurfsbeschluss stattgefunden. Aus dieser ging seitens des Gemeinderats der Wunsch und Auftrag an das Planungsbüro hervor, dass nochmals eine geänderte Gehwegplanung erarbeitet und vorgestellt wird. Ein weiterer, noch zu klärender Punkt, war die detaillierte Darstellung des geplanten Ökoausgleichs.

 

Eine weitere Vorberatung des für November vorgesehenen Entwurfsbeschlusses erfolgte nun in der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.10.2020. Diese diente zur allgemeinen Information über den aktuellen Stand des Verfahrens. Zudem wurden die oben genannten Punkte aus der letzten Beratung vom Juli weiterbehandelt. Hierfür zugeladen waren die Herren Müller und Tiefau vom beauftragten Planungsbüro KMB, sowie Herr Klein von der Bietigheimer Wohnbau, die mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens beauftragt ist. 

 

Bürgermeisterin Simone Haist begrüßte die zugeladenen Gäste und übergab direkt Herrn Müller das Wort, der nochmals den städtebaulichen Vorentwurf vorstellte. Das gesamte Plangebiet hat eine Größe von ca. 6 ha, hierin enthalten ist eine Fläche für Gemeinbedarf (0,9 ha) mit einem Kleinspielfeld, einer Mehrzweckhalle sowie einem Kinderspielplatz. Die öffentliche Fläche (Verkehrsfläche) nimmt ca. 1,2 ha in Anspruch. Herr Müller betonte, dass in dem Baugebiet möglichst alle Bauformen vorgesehen und berücksichtigt wurden – d.h.: Mehrfamilienhäuser (kostengünstigen Wohnraum), Einzel-, Reihen-, Ketten- und Doppelhäuser.

 

Herr Müller wies darauf hin, dass 2018 eine erste öffentliche Beteiligung stattgefunden habe, auf welche er später noch näher eingehen wird.

 

Zunächst erläuterte er nochmals kurz die bisherige Verkehrsführung und -anbindung. Der Hauptanschluss des neuen Wohngebietes erfolgt über einen Kreisverkehr an der Besigheimer Straße. Innerhalb des Gebiets erfolgt die Erschließung ringförmig. Anschließend erläuterte Herr Müller das Fußwegenetz, welches bislang eine durchgängige Gehwegtangente in Süd-Nord-Richtung vorsieht sowie eine durchgängige Gehwegführung im Bereich der Gemeinbedarfsfläche. Die fußläufigen Verbindungen in Ost-West-Richtung (im Bereich der sog. Anliegerstraßen) erfolgt derzeit über Mischverkehrsflächen.

 

An dem Punkt ging Herr Müller auf die Gehwegdiskussion aus der letzten Beratung ein. Er verdeutlichte zunächst nochmal, dass die bisherige Planung vor 5 Jahren entstanden ist. Er weiß, dass der derzeitige Trend wieder zu mehr Gehwegen geht und kann deshalb nachvollziehen, dass eine erneute Diskussion aufgekommen sei. Jedoch sei ihm sehr wichtig, die Auswirkungen einer eventuellen Änderung der Gehwegeführung aufzuzeigen.  Er verdeutlichte, dass mehr Gehwegflächen zu einer Flächenreduzierung (ca. 450 m² was einem Bauplatz entspricht) führt, dadurch noch mehr Ausgleich erforderlich wird und dass dies zu Nachverhandlungen bei der bereits abgeschlossenen freiwilligen Umlegung führen würde, da in die bereits verhandelten Flächen eingegriffen würde. Deshalb stellte er dem Gremium eine Kompromiss-Lösung vor, die eine Ergänzung des Gehwegs im südlichen Bereich entlang des Geschosswohnungsbaus vorsieht. Diese führt zu einer geringen Flächenreduzierung von ca. 110 m², welche unbedeutende Kostenauswirkungen habe und keine neuen Umlegungsverhandlungen erfordert, da nur auf Flächen eingegriffen wird, die der Gemeinde selbst gehören. Am Ende hätte man mit dieser Variante dann nur noch in den „Anliegerstraßen“ einen Verzicht auf Gehwegflächen. Herr Müller appellierte an das Gremium, dieser Kompromisslösung zuzustimmen, da aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens jetzt nicht nur aus Kostengründen, sondern vor allem wegen der vorhin genannten Gründe und Auswirkungen nicht mehr in das Gesamtgefüge der Planung eingegriffen werden sollte.



Schaubild 1, Grafik auf S. 2 der Präsentation / Stand 20.10.2020

Schaubild aus der Präsentation des Planungsbüros KMB: „städtebaulicher Entwurf“


Schaubild 2, Grafik auf S. 8 der Präsentation / Stand 20.10.2020

Schaubild aus der Präsentation des Planungsbüros KMB: „fußläufige Verbindungen“ (Erläuterung: rot eingezeichnet sind die Gehwege, blau eingezeichnet die Mischverkehrsflächen)

 

 

Herr Tiefau vom Büro KMB erläuterte anschließend das ökologische Schwerpunktthema des Ausgleichs. Das Plangebiet besteht derzeit überwiegend aus hochwertigen Ackerböden sowie aus Streuobstwiesen mit Habitatbäumen. Das Bebauungsplanverfahren macht im nördlichen Bereich einen Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet erforderlich, welcher bereits vom Landratsamt genehmigt wurde. Der Ausgleich hierfür wird durch das Anlegen von Eidechsenlebensräumen erfolgen.

 

Insgesamt wird für das Gebiet ein hoher Ausgleich erforderlich, da aufgrund der Gebietsgröße auch ein hoher Eingriff erfolgt.

 

Herr Tiefau nannte einige Ausgleichsmaßnahmen, die auf Gemarkung Ingersheim vorgesehen sind bzw. bereits umgesetzt werden. Bspw. die Anlage einer Buntbrache, die Aufwertung und Neuanlage von Streuobstwiesen, verschiedene Trockenmauersanierungen und die Entwicklung von Gehölzen. Die meisten dieser Maßnahmen entspringen dem Biotopvernetzungskonzept, welches die Gemeinde vor kurzem erarbeitet hat.

 

Es entsteht insgesamt ein Eingriff von 602.394 Ökopunkten, der Kompensationsbedarf nach Abzug der Maßnahmen auf eigener Gemarkung liegt derzeit bei ca.  415.000 Ökopunkten. Herr Tiefau erklärte, dass diese nach Rücksprache mit der Gemeinde angekauft werden sollen, parallel werde die Gemeinde aber weitere Maßnahmen aus dem Biotopvernetzungskonzept umsetzen und so ihrer Verpflichtung nachkommen und das allgemeine Ökokonto auffüllen.

Für den Ankauf der Ökopunkte habe man mit dem Hofgut Link, einem Bauer im Odenwald, der Ökopunkte aus Ausgleichsmaßnahmen direkt vermarktet, eine Alternative zur Flächenagentur gefunden. Herr Tiefau stellte kurz eine beispielhafte Maßnahme des Hofgut Link vor, wofür ca. 0,70 € (netto; entspricht 0,84 € brutto) pro Ökopunkt anfallen würden. Die dingliche Sicherung erfolge direkt über den Anbieter.  Herr Tiefau erklärte, dass er die Lösung mit dem Hofgut Link auch bereits mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt besprochen habe und auch dort sehe man die Vorteile dieser Direktvermarktung, die zudem in örtlicher Nähe liegt, im Gegenzug zum eher wirtschaftlichen System der Flächenagentur.

 

Anschließend erläuterte Herr Klein von der Bietigheimer Wohnbau GmbH, die mit der Umlegung beauftragt wurde, den aktuellen Stand des Umlegungsverfahrens.  Demnach hat Herr Klein im Frühjahr 2018 die ersten Verträge mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen, die auf einen Bauplatz verzichten, den sogenannten Minderzuteilungen. Die letzten Umlegungsverträge wurden Anfang 2020 abgeschlossen, so dass die Umlegung geglückt sei und alle Grundstückseigentümer zugestimmt haben. In Bezug auf die aufgekommene Gehwegdiskussion machte Herr Klein nochmals deutlich, dass im jetzigen Umlegungsstand darauf geachtet werden muss, was jetzt noch nachträglich integriert und geändert werden kann, ohne dass die Umlegung neu aufgelegt oder nachverhandelt werden muss. Zum weiteren Verfahren erklärte er, dass die Umlegungsverträge eine Bindungsfrist von 3 Jahren haben und dass sobald die amtliche Umlegung (also die grundbuchrechtliche Neuordnung) und der Bebauungsplan rechtskräftig sind, über die Bauplätze verfügt werden kann. 

 

Daraufhin ging auch Herr Müller abschließend noch näher auf die Zeitschiene ein. Er erklärte, dass aus der frühzeitigen Beteiligung 2018 bestimmte Auflagen mit in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. So sind die Größe des Gebiets und der Flächenbedarf mit der Region und dem Regierungspräsidium abgestimmt, ebenso wie der Kreisverkehr. Die Entwässerung ist mit dem Landratsamt abgestimmt. Zudem wurden die Ergebnisse verschiedener Gutachten (Artenschutz, Schall- und Immissionsschutz) in die jetzige Entwurfsplanung mit eingearbeitet. Im Anschluss an den jetzt bevorstehenden Entwurfsbeschlusses im November erfolgt die öffentliche Auslegung und eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung – auch der Bürgerschaft.  Weiter erklärte Herr Müller zum zeitlichen Ablauf, dass nach aktuellem Stand, gegen Ende der ersten Jahreshälfte 2021 mit dem Baubeginn für die Erschließung gerechnet werden kann (sofern keine weiteren Auslagen erforderlich werden).  Ende 2022 könne dann mit dem Abschluss der Erschließungsarbeiten gerechnet werden. Anfang 2021 erfolge, wie bereits von Herrn Klein angemerkt, die amtliche Umlegung und Grundstücksbildung.  Wichtig hierfür und für den bevorstehenden Entwurfsbeschluss sei heute die Klärung der Gehwegführung.

Schaubild 3: Zeitschiene – S. 20 der Präsentation / Stand 20.10.2020

Zeitschiene aus der Präsentation des Planungsbüros KMB

 

Bürgermeisterin Haist bedankte sich bei den Gästen für deren Ausführungen. Sie betonte, dass das Baugebiet und Bebauungsplanverfahren „In den Beeten II“ eine hohe Bedeutung für die Gemeindeentwicklung hat. In der letzten Beratung sei zu spüren gewesen, dass es im Gremium verschiedene Ansichten gebe, dass es aber für alle ein wichtiges Thema ist. Bürgermeisterin Haist wies in dem Zuge darauf hin, dass auch die Verwaltung täglich Nachfragen erreichen, wann mit dem Neubaugebiet gerechnet werden kann und dass es auch für die Bürgerschaft ein wichtiges Thema ist. Sie betonte nochmals, dass „In den Beeten II“ auch deshalb sehr wichtig ist, weil es für viele Jahre das letzte Neubaugebiet in Ingersheim sind wird. 

 

Auch sie verdeutlichte nochmals, dass der ökologische Ausgleich gut und sauber aufgearbeitet werden soll. Die Hürden beim Ausgleich seien besonders hoch und oberste Priorität haben Maßnahmen auf eigener Gemarkung, insbesondere Maßnahmen aus dem Biotopvernetzungskonzept. Jedoch sei der komplette Ausgleich auf eigenen Flächen im Bebauungsplanverfahren nicht möglich, weshalb auch Bürgermeisterin Haist im Zukauf der Ökopunkte bei einem Landwirt im Odenwald eine sehr gute Lösung und bessere Variante zur Flächenagentur sieht. Weitere Maßnahmen aus dem Biotopvernetzungskonzept sollen zeitnah umgesetzt werden, so dass parallel, aber mit der dafür notwendigen Zeit, ökologischer Ausgleich auf eigener Gemarkung erfolgen kann. So soll bspw. im Dezember ein Termin mit den Ingersheimern Landwirten stattfinden, um in einen Dialog einzusteigen. Dabei soll auch die Umsetzung des Biotopvernetzungskonzeptes Thema sein. Bürgermeisterin Haist verdeutlichte, dass sich die Gemeindeverwaltung Gedanken zu dem wichtigen Thema „ökologischer Ausgleich“ mache. Dabei stehe man in einem Spannungsfeld mit den weiteren Themen „erforderlicher Wohnraum“ und „Bedürfnisse der Landwirtschaft“. Gemeindeentwicklung geschehe nie losgelöst von diesen Themen und Spannungsfeldern, die alle Berücksichtigung finden wollen. Sie erklärte weiter, dass parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolge und damit verbunden der Flächennachweis. Der Flächennutzungsplan sei ebenfalls Thema in der nächsten Sitzung im November.

 

Abschließend nannte Bürgermeisterin Haist wichtige Themen, die ebenfalls mitbetrachtet werden, aber nicht im direkten Zusammenhang zum rechtlichen Bebauungsplanverfahren stehen. Hier nannte sie den sozialen und bezahlbaren Wohnbau, wobei sie verdeutlichte, dass die Gemeinde im Besitz von rd. 60% der Fläche ist und dadurch den erforderlichen Gestaltungsfreiraum hat.

 

Bürgermeisterin Haist wies darauf hin, dass seitens der Bürgerschaft oft die Vergabekriterien bzw. ein Punktekatalog für den Verkauf der Bauplätze erfragt werden. Diesbezüglich sei man aber noch nicht soweit. Voraussichtlich Anfang 2021 könne hierzu eine Diskussion im Gemeinderat erfolgen in der das Gremium dann die Maßgaben festlegen kann, welche für die Vergabe als wichtig erachtet werden.

 

Abschließend nannte Bürgermeisterin Haist als weiteres wichtiges Thema die Energieversorgung des Gebietes, welche parallel zum weiteren Verfahren mitbetrachtet wird.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Bürgermeisterin Haist konnten die Gemeinderäte ihre Anregungen und Fragen vorbringen. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich erneut für das Baugebiet „In den Beeten II“ aus und begrüßte den Fortschritt im Verfahren. Bezüglich der Gehwegdiskussion konnte als mehrheitliches Stimmungsbild eine Zustimmung zur Kompromisslösung abgeleitet werden. 

 

Bürgermeisterin Haist bedankte sich bei den Gemeinderäten für deren Wortmeldungen und Anmerkungen, welche entsprechend mitgenommen werden.  Sie bedankte sich bei den Gästen Herr Müller, Herr Tiefau und Herr Klein und erklärte abschließend, dass dann in der nächsten Sitzung am 24.11.2020 der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „In den Beeten II“ gefasst werden könne.

 

Als Ergänzung zum Sitzungsbericht noch folgender Hinweis zur Gemeinbedarfsfläche:

Was die Entwicklung und Nutzung der Gemeinbedarfsfläche betrifft, muss noch in die Gespräche mit den Nutzerinnen und Nutzern der jetzigen Hallen (SKV-Halle, Fischerwörth-Halle sowie Schönblick) gegangen werden, um den tatsächlichen Bedarf in Bezug auf eine mögliche neue Halle zu erörtern. Zudem muss in Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde festgestellt werden, dass der Bau einer neuen Halle aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht möglich ist, da eine Investition in solcher Höhe für die Gemeinde nicht leistbar ist. Dennoch bietet die Gemeinbedarfsfläche gute Möglichkeiten für die Gemeindeentwicklung und kann im Sinne der Ausweisung als solche genutzt werden.

 

TOP 4: Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Finanzplanung

 

Bei der Gemeinde Ingersheim herrscht ein strukturelles Defizit. Dieses zieht sich durch den Ergebnishaushalt bis hin zum Finanzhaushalt. Diese Entwicklung zeichnet sich seit dem Wechsel auf die Kommunale Doppik (NKHR) besonders ab. Die Corona-Pandemie bringt in diesen Zustand einen weiteren Unsicherheitsfaktor ein.

 

Der Gemeinderat hat am 21. Juli 2020 eine Haushaltssperre erlassen. Die Corona-Pandemie stellt die Ertragsseite des Ergebnishaushalts aller Gemeinden vor eine große Herausforderung, da die Gewerbesteuer, der Einkommensteueranteil und die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sinken. Dank großer Hilfspakete von Bund und Ländern ist der Abmangel in den kommunalen Haushalten nicht so groß wie anfangs erwartet wurde. Dennoch sind einige Ausfälle zu beziffern, die in dem vorliegenden Nachtragshaushaltsplan angepasst werden. Besonders durch große Projekte wie die Zuweisung an Freiberg für die Oscar-Paret-Schule steigen die Kreditaufnahmen in den Finanzplanungsjahren 2021-2023 an.

 

Durch die vielen Projekte, die in der Gemeinde Ingersheim anstehen, ist es unerlässlich, die Finanzen der Gemeinde Ingersheim genaustens auf den Prüfstand zu stellen.  Die Gemeinde Ingersheim muss auf ein generationengerechtes, wirtschaftliches Handeln achten und die geplanten Maßnahmen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit abstimmen.

 

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit Finanzplan 2020 bis 2023 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

 

TOP 5: Nachtrag Wirtschaftsplan Wasserversorgung

 

Auf Grund der §§ 15ff Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist ein Wirtschaftsplan unter anderem dann zu ändern, wenn sich im Laufe des Wirtschaftsjahres zeigt, dass trotz Ausnutzung von Sparmöglichkeiten höhere Kredite erforderlich werden. Die Investitionsmaßnahme Erneuerung Wasserleitungen Marktstraße wurde aufgrund von Corona vorzeitig begonnen. Sie war ursprünglich für das Jahr 2021 geplant. Die Investitionsmaßnahme Erneuerung Wasserleitungen In den Beeten war für die Jahre 2020 und 2021 geplant. Da ein Großteil der Maßnahme nun bereits im Jahr 2020 abgeschlossen werden kann, fallen in diesem Jahr höhere Kosten als bisher geplant an. Durch die Abrechnung der Maßnahmen in diesem Jahr kann die Mehrwertsteuersenkung zum Vorteil genutzt werden und damit Kosten eingespart werden. Jedoch müssen auch höhere Kreditaufnahmen als bisher geplant getätigt werden.

 

Der Gemeinderat beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2020 mit Finanzplan 2019 bis 2023 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

 

TOP 6: Jahresbericht der Ortsbücherei

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellt Frau Marlies Piscopello, Leiterin der Bücherei, den Jahresbericht für 2019 vor. Sie finden den vollständigen Bericht auf unserer Homepage unter https://www.ingersheim.de/website/de/leben/bildung/buecherei.

 

TOP 7: Zweckentfremdungsverbotssatzung – Sachstandsbericht

 

Die SPD/FB-Fraktion beantragte in der Sitzung des Gemeinderats am 28. Juli 2020, einen Sachstandsbericht über den Umgang mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung zu erhalten. Die Satzung ist im Ortsrecht auf www.ingersheim.de nachlesbar.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ingersheim hat am 23. Oktober 2018 die beigefügte Satzung (Zweckentfremdungsverbotssatzung) beschlossen. Sie wurde am 2. November 2018 im Amtsblatt Ingersheim amtlich bekannt gemacht und ist somit seit 3. November 2018 rechtskräftig. Die Satzung ist fünf Jahre gültig, sie ist somit bis zum Ablauf des 2. November 2023 wirksam.

 

Seitdem hat die Gemeinde die Satzung nicht aktiv umgesetzt und die Einhaltung der Satzung wurde nicht überprüft.

 

Nach einer Aussprache im Gremium wurde vereinbart, dass die Verwaltung nun auf die Fälle zugeht, die bekannt sind und einen offensichtlichen Missbrauch an Vorenthaltung von Wohnraum darstellen. Sollte dann nicht gehandelt werden seitens der entsprechenden Eigentümer müsse ein Bußgeldbescheid erfolgen, im Sinne der Satzung.

 

TOP 8: Betonsanierung beim RÜB und dem Trennbauwerk vor dem Pumpwerk

 

Dringend notwendige und seit zwei Jahren verschobene Betonsanierungsarbeiten beim RÜB vor Pumpwerk müssen erledigt werden. Diese Maßnahmen hängen auch mit der abwasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Ludwigsburg zusammen, die davon ausgeht, dass die Arbeiten erledigt werden. Zusätzlich soll noch die Betonsanierung des Trennbauwerks vor dem Pumpwerk vorgenommen werden.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinderat möge beschließen die Betonsanierungsarbeiten beim RÜB und dem Trennbauwerk vor dem Pumpwerk an die Firma Brand GmbH, Bauunternehmungen, Friedrichstr.40, 75015 Bretten zum Preis von brutto 68.550,43 € zu vergeben.

 

TOP 9: Annahmen von Spenden

 

Während der Einwohnerfragestunde wurde von einem Einwohner eine Spende an das Kinderhaus Mörike überreicht.

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme dieser Spende einstimmig zu.

 

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

 

Ein Gemeinderat bemängelt die neue Lösung der Fußgängerquerung an der Konz-Kreuzung. Die Verwaltung erwidert, dass die Querung nicht in ihrem Sinne sei. Da es sich um eine Landesstraße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium. Man hat aber bereits Kontakt aufgenommen und dies mitgeteilt.

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