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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 07.05.2021 – 21.05.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021

Aus dem Gemeinderat

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Die Vorsitzende gibt folgende in nichtöffentlicher Sitzung am 23.03.2021 gefasste Beschlüsse bekannt:

 

In den Beeten II: Beauftragung der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH mit den Vergabeverfahren für Bauplätze

 

1. Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wird mit der Vorbereitung und 

    Betreuung des Vergabeverfahrens für Bauplätze der Einzel-, Doppel-, Reihen-

    und Kettenhausbebauung im Baugebiet „In den Beeten II“ beauftragt.

 

2. Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wird mit der Vorbereitung und

    Betreuung des Vergabeverfahrens für Bauplätze des Geschosswohnungsbaus

    im Baugebiet „In den Beeten II“ beauftragt.

 

Besetzung der stellvertretenden Leitung des Kinderhaus Uhlandstraße

 

Der Gemeinderat stimmt der Besetzung der stv. Einrichtungsleitung im Kinderhaus Uhlandstraße mit Frau Veronika Gohl zum 01.04.2021 zu.

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2021

 

Die Kämmerin informiert, dass in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2021 der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2021 beschlossen wurde. Am 14.04.2021 wurde dieser von der Kommunalaufsicht genehmigt. Ab 03.05.2021 wird der Wirtschaftsplan zur Einsichtnahme für sieben Tage im Rathaus ausgelegt.

 

TOP 2: 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm - 11. Änderung - Feststellungsbeschluss -

 

Die Vertreter der Gemeinde Ingersheim sollen beauftragt werden den Feststellungsbeschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im zuständigen Gremium, dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 3 befangenen Gremiumsmitgliedern folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm wie folgt abzustimmen:

 

11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Gemarkung Großingersheim, Bebauungsplan „IN DEN BEETEN II“

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden wie in der vorgelegten Anlage vorgeschlagen behandelt.

 

Die 11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.

Maßgeblich ist der Lageplan einschließlich Begründung vom 09.11.2020 / 19.04.2021 des Stadtentwicklungsamts Bietigheim-Bissingen.

 

Die Verwaltung der Stadt Bietigheim-Bissingen wird beauftragt, für den geänderten Flächennut­zungsplan nach § 6 BauGB beim Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung zu beantragen.

 

TOP 3: 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm - 12. Änderung - Feststellungsbeschluss -

 

Die Vertreter der Gemeinde Ingersheim sollen beauftragt werden den Feststellungsbeschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im zuständigen Gremium, dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm wie folgt abzustimmen:

 

12. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Gemarkung Tamm, Bebauungsplan „NÖRDLICH CALWER STRASSE“

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden wie in der Anlage vorgelegten vorgeschlagen behandelt.

 

Die 12. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird beschlossen. Maßgeblich ist der Lageplan des Stadtentwicklungsamts Bietigheim-Bissingen einschließlich Begründung und Umweltbericht des Büros Wick&Partner vom 09.11.2020.

 

Die Verwaltung der Stadt Bietigheim-Bissingen wird beauftragt, für den geänderten Flächennutzungsplan nach § 6 BauGB beim Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung zu beantragen.

 

TOP 4: Bebauungsplan "In den Beeten II"

a) Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)

b) Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§74 LBO)

-Satzungsbeschlüsse-

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „In den Beeten II“ wurde vom 04.01.2021 bis 12.02.2021 nach dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 öffentlich ausgelegt und über das Internet veröffentlicht.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden Anregungen vorgebracht, die entsprechend dem Verwaltungsvorschlag abgewogen werden sollen.

 

Im Rahmen der Abwägung soll auch über die Anträge der Fraktion MiT vom 17.11.2020, eingegangen am 20.11.2020, zum Bebauungsplan „In den Beeten II“ abgestimmt werden. 

 

Im Bebauungsplan haben sich aufgrund der Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben, die keine wesentlichen Auswirkungen haben:

 

PLAN

-  Verlegung der Versorgungsfläche innerhalb der öffentlichen Grünfläche

-  Festlegung von Pflanzgeboten anstatt Pflanzbindungen, da Bäume

   zwischenzeitlich entfernt wurden

-  Neuanordnung der Bäume entlang der Landesstraße

 

TEXT

-  Überarbeitung der Gehölzliste aufgrund zunehmend erschwerten Standortverhält-

    nissen (Rotbuche, Sommer-Linde, Stiel-Eiche und Berg-Ahorn wurden

    gestrichen)

-  Übernahme der Pläne aus der schalltechnischen Untersuchung mit Darstellung

   der Lärmpegelbereichen an den projektierten Außenfassaden

-  Ergänzung der anzubringenden Nisthöhlen (Hinweis)

-  Überarbeitung der Hinweise zu Grundwasser und Bodenschutz

-  Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik

 

BEGRÜNDUNG

-  Übernahme der Bedarfsbegründung aus dem FNP (Kapitel 2.2)  -> Anpassung

   „Anlass und Ziel der Planung“ (Kapitel 2.1)

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan „In den Beeten II“ unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen als Satzung zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan „In den Beeten II“ wird nicht aus dem Flächennutzungsplan heraus, sondern im Parallelverfahren entwickelt.

 

Der Feststellungsbeschluss (Satzungsbeschluss) des Flächennutzungsplans erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des hierfür zuständigen Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm am 17. Mai 2021. Die Rechtskraft der Änderung des Flächennutzungsplans tritt drei Monate nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Der Bebauungsplan „In den Beeten II“ wird deshalb nach der Beschlussfassung dem Landratsamt Ludwigsburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Es wird zunächst über die Anträge der Fraktion MiT vom 17.11.2020 abgestimmt:

 

1.      Antrag

Lückenschluss des Gehwegnetzes an der Besigheimer Straße im südlichen Teil zur Shell Tankstelle.

Der Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen bei 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

2.      Antrag

Herausnahme aller Planungen für die Gemeindefläche.

Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen bei 2 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.

 

3.      Antrag

Verschieben des Nord-Süd Fußweg mit Baumreihe an die Sammelstraße.

Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen bei 2 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.

 

4.      Antrag

Eintragung aller Sichtfelder im Bebauungsplan zeichnerischer Teil.

Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen bei einer Ja-Stimme, 2 Enthaltungen und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.

 

5.      Antrag

Reduzierung Flächenaufwand südlicher Anschluss an L 1113.

Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen bei einer Ja-Stimme, 2 Enthaltungen und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.

 

6.      Antrag

Einbindung des Feldweges im Süden in den Bebauungsplan.

Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen bei einer Ja-Stimme, 2 Enthaltungen und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.

 

Der Gemeinderat fasst mit 11 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 3 befangenen Gemeinderatsmitgliedern folgenden Beschluss:

 

I.      Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher

        Belange und der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen zum

        Bebauungsplan „In den Beeten II“ werden, wie in der Anlage

        vorgeschlagen, behandelt.

 

II.    Zum Bebauungsplan „In den Beeten II“ werden als Satzung

       beschlossen

 

a)    Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

 

SATZUNG

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan „In den Beeten II“ als Satzung. Maßgebend ist der Plan des Ingenieurbüros KMB, Ludwigsburg vom 13.04.2021 einschließlich der Begründung vom 13.04.2021 sowie der Grünordnungsplan (GOP) und Umweltbericht vom 13.04.2021.

 

b)   Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 74 LBO)

 

SATZUNG

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, die örtlichen Bauvorschriften als

 

Satzung. Maßgebend ist der Plan des Ingenieurbüros KMB, Ludwigsburg vom 13.04.2021 einschließlich der Begründung vom 13.04.2021 sowie der Grünordnungsplan (GOP) und Umweltbericht vom 13.04.2021.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan „In den Beeten II“ nach § 10 BauGB beim Landratsamt Ludwigsburg die Genehmigung zu beantragen.

 

TOP 5: Vergabeverfahren für Bauplätze im Baugebiet „In den Beeten II“: Vorberatung der Vergabeprinzipien, -kriterien und Bauplatzpreise für Bauplätze der Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhausbebauung

 

Zwei getrennte Verfahren für Einzelgrundstücke und Mehrgeschosswohnungsbau

Bei der Veräußerung der gemeindeeigenen Bauplätze im Neubaugebiet „In den Beeten II“ wird besonders großen Wert daraufgelegt, dass diese transparent und rechtssicher durchgeführt wird. Deshalb wurde auch die Landsiedlung GmbH mit der Vorbereitung und Betreuung der Vergabeverfahren beauftragt. Dieses gliedert sich in zwei große Themenbereiche: der Vergabe der Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhaus-Grundstücke und die Vergabe der Grundstücke für Geschosswohnungsbau. In diesem ersten Verfahren geht es ausschließlich um die Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhaus-Grundstücke, die durch das Umlegungsverfahren im Gemeindeeigentum sein werden. Die Vergabekriterien für den Mehrgeschosswohnungsbau werden in einem von diesem getrennten Verfahren ab Juli 2021 erarbeitet.

 

Arbeitssitzung des Gemeinderats zur Erarbeitung der Grundlagen

Am 13.04.2021 hat bereits eine nichtöffentliche Arbeitssitzung des Gemeinderats stattgefunden. Der Gemeinderat konnte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Auch wurden die 13 Stellschrauben über die der Gemeinderat Einfluss auf die Kriterienvergabe nehmen kann, vorgestellt. In Arbeitsgruppen wurden die relevanten Punkte benannt und diskutiert. Somit hat sich das Gremium eine Grundlage für die Vorberatung und Beschlussfassung erarbeiten können. Das Verfahren ist komplex und vielschichtig und bedarf einer gewissen Einarbeitung.

 

Weiteres Verfahren

Die Beschlussfassung über die Vergabeprinzipien, -kriterien und Bauplatzpreise ist in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 vorgesehen. Direkt anschließend soll die Durchführung und die damit verbundene Ausschreibung der Vergabeverfahren erfolgen.

 

Die Präsentation aus der Sitzung mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Stellschrauben finden Sie im Ratsinfosystem auf unserer Homepage.

 

TOP 6: Verkauf der Scheune Hauptstraße 46/1 in Kleiningersheim

1)      Abstimmung über den Antrag von WIR

2)      Beschlussfassung zum Verkauf

 

 

1) Die Fraktion WIR zieht nach der Stellungnahme der Verwaltung den eingebrachten Antrag zurück.

2) Im Rahmen der notwendigen Haushaltssperre im Jahr 2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt Maßnahmen zu erarbeiten, die eine notwendige Haushaltskonsolidierung positiv beeinflussen. Hierzu wurde dem Gemeinderat in der Klausur vom 16.10.2020 und 17.10.2020 erste Vorschläge unterbreitet. Unter anderem auch, sich von Liegenschaften zu trennen, die für die Gemeinde nicht mehr notwendig sind und die sie auch nicht mehr unterhalten und sanieren kann.

 

Am 23.02.2021 ist der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat einstimmig beschlossen die Scheune in Kleiningersheim, Hauptstraße 46/1 zum Mindestpreis von 49.500 € zum Verkauf anzubieten. In der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 wurde dieser nicht öffentliche gefasste Beschluss unter Top 2 der Tagesordnung bekanntgegeben.

 

Der Verkauf der Scheune wurde in den Amtsblättern vom 26.02.2021 und 05.03.2021 sowie über die Homepage der Gemeinde Ingersheim beworben. Innerhalb kürzester Zeit haben 22 Interessenten das Exposé angefordert und erhalten.

 

Zum geforderten Angebotstermin 31.03.2021 gingen drei Gebote bei der Verwaltung ein.

 

Ein Gebot lautete über 14.999 €. Dem Bieter wurde mitgeteilt, dass der beschlossene Mindestpreis geboten werden müsste, sollte das Gebot in das weitere Verfahren aufgenommen werden. Es wurde kein weiteres Gebot mehr abgegeben.

Es gingen zwei weitere Gebote ein, die bei 55.555 € und 55.700 € lagen. Mit den beiden Bietern wurde am 13.04.2021 ein gemeinsames Bietergespräch geführt, bei dem alle Dinge, die das Grundstück und die Scheune betreffen, offen besprochen wurden.

 

Nach Schilderung der Beweggründe der Gemeindeverwaltung, nämlich die Haushaltslage der Gemeinde zu verbessern, wurde gefragt, ob die Gebote nicht noch etwas nach oben angepasst werden können. Es wurde zwischen Verwaltung und den beiden Bietern vereinbart, dass der dann Meistbietende dem Gemeinderat als Käufer vorgeschlagen wird.

 

Meistbietend sind nun aber die Damen Nadine und Nicole Nägele, Pleidelsheimer Straße 26, 74379 Ingersheim mit dem Gebot von 67.743,12 €. (Anlage 1). Sie schildern in ihrem Gebotsschreiben schön, wie sie die Scheune in den nächsten Jahren gestalten wollen. Dies ist durchaus auch im Sinne der Verwaltung und wir sehen für die Zukunft eine Aufwertung an dieser Stelle.

 

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinderat möge den Verkauf der Scheune in Kleiningersheim, Hauptstraße 46/1 an die meistbietenden Interessenten Nadine und Nicole Nägele, Pleidelsheimer Straße 26, 74379 Ingersheim zum Preis von 67.743,12 € beschließen. Frau Bürgermeisterin Simone Lehnert wird ermächtigt den Kaufvertrag im Namen der Gemeinde Ingersheim zu vollziehen.

 

TOP 7: Kalkfräsarbeiten und Inlinersanierung am Regenwasserkanal in der Schlossstraße Kleiningersheim

·         Vergabe weiterer Tiefbauarbeiten/Nachtrag

 

Die Verwaltung hat bereits mehrfach in den vergangenen Monaten vorgetragen, dass der Regenwasserkanal in Kleiningersheim von der Husarenhofstraße über die Schlossstraße bis hinunter zum Auslass bei der „Klinge“ (Schlossstaffel) teilweise bis zu 100 % mit Kalkablagerungen zugesetzt war bzw. noch ist. Im beiliegenden Plan 2 ist die gesamte Maßnahme dargestellt.

 

Im beiliegenden Plan 1 wird der betreffende Abschnitt vergrößert dargestellt. Er zeigt den Umfang des aktuellen Auftrags (bis Haltung 5.11). Um nun die Maßnahme an dieser Stelle abzurunden und an die bereits im Jahr 2019 (Haltung 5.9) sanierte Stelle bei der Einmündung zum Quellenweg anzuschließen, schlägt die Verwaltung vor, den Nachtrag wie dargestellt zu beauftragen. In diesem Bereich sind die vorhandenen Ablagerungen auch am Schlimmsten.

 

Im Jahr 2019 hat der Regenwasserkanal komplett versagt, da die Ablagerungen den Kanal vollkommen verstopft hatten.

 

Stimmt der Gemeinderat der Maßnahme zu, werden die dann noch notwendigen Restarbeiten, die für die Folgejahre geplant waren, deutlich geringer ausfallen, als bislang kalkuliert.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat vergibt den Nachtrag für die Kalkfräsarbeiten und Inlinersanierung am Regenwasserkanal in der Schlossstraße Kleiningersheim an die Firma Diringer & Scheidel, Wilhelm-Wundt-Str.19, 68199 Mannheim zum Preis von brutto 69.724,48 €. Der überplanmäßigen Ausgabe von 41.488,69 € im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.

 

TOP 8: Abrechnung Gebühren für die Notbetreuung in der Schulkindbetreuung – Korrektur

 

Von 16. Dezember 2020 bis einschließlich 21. Februar 2021 waren die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulkindbetreuung geschlossen. In diesem Zeitraum bestand eine Notbetreuung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Verordnung. Der Gebühreneinzug war für diesen Zeitraum pausiert. Die tageweise Abrechnung für in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Notbetreuung in der Schulkindbetreuung ist nun erneut vom Gemeinderat zu beschließen. Bei der Abrechnung der Notbetreuung in der Praxis haben sich spezielle Fallkonstellationen ergeben, die bei der Abrechnung nach den bereits beschlossenen Gebührensätzen in Einzelfällen zu Nachteilen führen würde.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Abrechnung der Notbetreuung für alle Kinder in der Schulkindbetreuung erfolgt tageweise und unter Zugrundlegung des in der letzten Spalte aufgeführten Gebührensatzes (Notbetreuung bei 3 Tagen/Woche).

 

TOP 9: Annahme von Spenden

 

In der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021 wurde zuletzt über die Annahme von Spenden über und unter 100,00 € beschlossen. Der Gemeinderat stimmt der Annahme von eingegangenen Spenden von über und unter 100,00 € im Zeitraum 01.04. bis 22.04.2021 zu.

 

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

 

Die Vorsitzende berichtet, dass am 26.04.2021 an die Schillerschule 28 Tablets übergeben wurden, die im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms angeschafft wurde.

 

Außerdem wird über die Abnahme der Baumaßnahme „In den Beeten“ informiert, die am 28.04.2021 stattfand.

 

Eine weitere Terminankündigung bestand darin, über die Enthüllung der Louis Leitz Stele am 02.05.2021 zu informieren. Die Enthüllung musste coronabedingt leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

 

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