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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 01.10.2021 – 15.10.2021

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021

Aus dem Gemeinderat

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

 

Ein Einwohner erkundigt sich nach dem aktuellen Stand in Sachen Erweiterung von EDEKA. Schließlich wäre es schade, wenn dieser Einkaufsmarkt mangels Einigkeit auf der Strecke bliebe.

 

Die Vorsitzende erwidert, dass hierzu mehrere Gespräche seit Herbst 2020 mit den Vertretern der Firma EDEKA stattgefunden haben. Sowohl mit Herrn Auracher, der den Betrieb vor Ort leite, als auch mit der übergeordneten Stelle, die für die Grundstücksgeschäfte zuständig ist.

Es liege nicht an der Gemeinde, dass der Umbau noch nicht habe starten können. Vielmehr lag es an einem privatrechtlichen Vertrag zwischen EDEKA und einem Grundstücksnachbar, der noch geschlossen werden musste.

Dies sei mittlerweile laut Aussage der Verantwortlichen erfolgt. Die Verwaltung habe noch im September einen weiteren Termin mit EDEKA, um die weiteren Schritte zu besprechen. Die Verwaltung sei hier vermittelnd tätig gewesen und habe auf die baldige Realisierung des Umbaus gedrängt.

 

 

Eine Einwohnerin äußert den Wunsch, dass auch die Schulkinder aus Kleiningersheim an den Tagen mit Nachmittagsunterricht die Möglichkeit hätten, an der Schule zu bleiben und ein warmes Mittagessen zu bekommen. Zumindest eine Betreuung in der Mittagspause müsse für diese Kinder angeboten werden. Der Grund läge wohl darin, dass alle Kinder der Schillerschule an einem Nachmittag Unterricht hätten.

 

Die Gesamtleitung der Kindertageseinrichtungen bedauert, dass derzeit keine weiteren Kinder am Dienstag mit Mittagessen versorgt werden können. Der Dienstagnachmittag sei bereits voll belegt und einige Kinder stünden bereits auf der Warteliste. Außerdem seien drei der Betreuungsräume schon mit mehr Kindern belegt, als es die Kapazitäten erlauben. Die Gemeinde leiste hier schon deutlich mehr, als eigentlich machbar wäre. Eine deutliche Entzerrung der Nachmittagsschul-Zeiten könnte eine Verbesserung bringen. Das ist jedoch in der Organisationshoheit der Schule, nicht der Gemeinde.

 

Dieselbe Einwohnerin die Thematik hinsichtlich der Kürzung der Mittagessen an. Sie findet das einen Schritt in die falsche Richtung in Sachen Flexibilität für die Familien.

 

Die Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung keine Kürzung der Mittagessen vorschlägt, die nicht unbedingt notwendig ist. Im Mörike-Kinderhaus hätten die Erzieherinnen in einem persönlichen Termin mit ihr dringend gefordert, die Mittagessenszahlen deutlich zu reduzieren. Es seien in den letzten Monaten einfach zu viele Kinder für das Mittagessen angenommen worden. Dies habe zu teils chaotischen Situationen vor Ort und insbesondere eine hohe Belastung für das Personal zur Folge gehabt.

Deshalb müssten die Mittagessenszahlen im Mörike-Kinderhaus reduziert werden. Man passe sich damit den Gegebenheiten und Kapazitäten an.

Es werde nun eine klare Zahl festgelegt, wieviele Kinder versorgt werden können, so, dass es auch für das Personal leistbar sei. Dies sei mit allen Einrichtungsleitungen besprochen worden.

Da man nicht nur für das Mörike-Kinderhaus eine Zahl festlegen wollte, sondern für alle Einrichtungen eine verbindliche Zahl haben möchte, hat man auch in den anderen Einrichtungen Klarheit geschaffen. In allen anderen Einrichtungen sei jedoch kein einziges Kind davon betroffen, hier könne man die Kapazitäten noch sehr gut einhalten.

 

 

TOP 2: Bekanntgaben

Die Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand zum Bauplatzvergabeverfahren „In den Beeten II“.

 

Außerdem habe man im Rahmen des Förderprogramms „Unterstützung für Schulen“ für die Schillerschule zehn Luftfiltergeräte angeschafft. Drei weitere Geräte für schlecht belüftbare Räume in den Kitas wurden im Rahmen des Förderprogramms für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von Co2-Sensoren“ beantragt. Hierfür habe man bereits die Zusage erhalten.

 

TOP 3: Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Stephanie Fritz

 

Bei Frau Gemeinderätin Stephanie Fritz liegt entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO i. V.m. § 31 Abs. 1 GemO ein wichtiger Grund vor. Frau Fritz scheidet folglich zum 21. September 2021 aus dem Gemeinderat aus.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass für das Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Stephanie Fritz zum 21. September 2021 ein nach § 31 Abs. 1 GemO wichtiger Grund vorliegt.

 

Sowohl die Vorsitzende als auch verschiedene Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bedauern das Ausscheiden von Frau Fritz sehr. Im Namen der Gemeinde wünschte die Vorsitzende ihr eine gute Genesung und weiterhin viel Kraft und Zuversicht.

 

TOP 4:  Nachrücken von Frau Susanne Schöbinger in den Gemeinderat

 

Frau Susanne Schöbinger war bei der Gemeinderatswahl 2019 als Ersatzbewerberin festgestellt worden und ist auf der Liste der Freien Wähler mit der nächst höchsten Stimmenzahl die potentielle Nachrückerin. Auf Nachfrage stimmte sie der Übernahme des Gemeinderatsmandates zu. Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Hinderungsgründe für den Eintritt von Frau Susanne Schöbinger in den Gemeinderat vorliegen. Die Verpflichtung soll am 21. September 2021 vorgenommen werden.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Schöbinger sind außerdem der Verwaltungsausschuss und die sonstigen Ausschüsse, denen Frau Fritz angehörte, nachzubesetzen.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

a)      Nach § 29 der Gemeindeordnung wird festgestellt, dass bei Susanne Schöbinger, die am 21. September 2021 als Ersatzbewerberin mit Wirkung vom 21. September 2021 als Gemeinderätin verpflichtet wird, kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegt.

b)      Frau Susanne Schöbinger wird als Gemeinderätin verpflichtet. Eine Niederschrift darüber wird erstellt.

c)       Die neue Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird, wie unter Punkt 4 der Sachdarstellung und Begründung dargestellt, bestätigt.

 

d)      Die neue Zusammensetzung der Zweckverbandsverbandsversammlung „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ wird, wie unter Punkt 4 der Sachdarstellung und Begründung dargestellt, bestätigt.

 

e)      Die neue Zusammensetzung der Mitgliederversammlung des Vereins für offene und soziale Jugendarbeit wird, wie unter Punkt 4 der Sachdarstellung und Begründung dargestellt, bestätigt.

 

TOP 5: Wahl einer dritten Stellvertretung für die Bürgermeisterin

 

Nach Änderung der Hauptsatzung bereits im März 2021 wird die Besetzung der 3. ehrenamtlichen Stellvertretung der Bürgermeisterin notwendig. In der Sitzung des Gemeinderats am 20. Juli 2021 erfolgte die Rückmeldung aus der Mitte des Gremiums, dass Frau Hilde Grabenstein (Fraktion SPD/Fortschrittliche Bürger) hierfür vorgeschlagen wird. Die Bestellung zur dritten ehrenamtlichen Stellvertretung soll nun in der Sitzung des Gemeinderats am 21. September 2021 erfolgen.

 

Der Gemeinderat wählte daraufhin mit 2 Gegenstimmen und drei Enthaltungen Frau Gemeinderätin Hilde Grabenstein zur 2. Ehrenamtlichen Stellvertreterin der Bürgermeisterin

 

 

TOP 6: Aktueller Sachstand zum laufenden Sanierungsgebiet/ Einrichtung eines Tante-M-Ladens im ehemaligen Feuerwehrmagazin in Kleiningersheim

 

Die derzeit aktuelle und laufende Sanierungsmaßnahme „Neue Mitte“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms läuft Ende April 2022 aus.

Seit Januar 2007 sind über diese Maßnahme zahlreiche Projekte in Groß- und Kleiningersheim realisiert worden und Fördermittel aus dem Programm abgerufen worden.

Die Fördermittel aus dem Programm sind bereits vollständig ausgeschöpft. Da in den letzten Jahren nicht genug sanierungsbedingte Kosten aufgebracht wurden, droht derzeit eine mögliche Rückzahlung an das Land in Höhe von deutlich über 100.000 €, wenn die Gemeinde bis Ende April keine weiteren Kosten im Rahmen des Programms generiert.

Da noch Maßnahmen anstehen, wie beispielsweise der bereits beschlossene Abbruch der Gebäude Tiefengasse 2 bis 8, wird diese Summe bereits deutlich reduziert.

Dennoch reichen die anstehenden Ausgaben bei Weitem nicht aus, um eine Rückzahlung zu vermeiden.

 

Durch die Einrichtung eines Tante-M-Ladens im ehemaligen Feuerwehrmagazin in Kleiningersheim könnte es gelingen, eine derzeit lediglich als Lagerraum genutzte Liegenschaft der Gemeinde an ortsbildprägender Stelle aufzuwerten und dem Ort Kleiningersheim eine attraktive, zukunftsweisende Nahversorgung zu gewährleisten.

Wenn das Projekt zudem noch zeitnah Anfang 2022 umgesetzt wird, können die dadurch notwendigen Investitionen mit in die laufende Sanierungsmaßnahme aufgenommen werden, da das Gebäude innerhalb des Gebietes liegt.

Die bevorstehenden Rückzahlungskosten würden sich somit weiter reduzieren.

 

Der von der Gemeinde mit einer Voreinschätzung beauftragte Architekt, Herr Gerald Kofink, geht von Planungs- und Baukosten in Höhe von insgesamt ca. 140.000 € aus. Diese Kosten können mit 60 Prozent über die Sanierungsmaßnahme abgerechnet werden.

Die Rückzahlungskosten an das Land reduzieren sich somit um ca. 84.000 €.
Rund 56.000 € müsste die Gemeinde über die eigenen Finanzmittel bereitstellen.

 

Im Hinblick darauf, dass die Gemeinde die wichtige Aufgabe hat, die gemeindeeigenen Liegenschaften, insbesondere in Kleiningersheim nach und nach zu sanieren bzw. einer anderen Nutzung zuzuführen oder zu veräußern, ist dies der erste Schritt für eine Attraktivierung des Ortes. Das Konzept von Tante-M überzeugt und ist bereits in vielen anderen kleinen Orten ein Erfolg. Die Inneneinrichtung wird vom Betreiber mitgebracht. Die Gemeinde muss lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und vermietet die Räume an „Tante-M“.

In der Sitzung stellte Herr Christian Maresch das Konzept der Tante-M-Läden und seine Ideen für Kleiningersheim vor. Mehr Informationen sind auf www.tante-m.shop zu finden.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss :

 

·         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahme „Neue Mitte“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms mit Laufzeit vom 1. Januar 2007 bis 20. April 2022.

·         Der Gemeinderat stimmt der weiteren Planung und Einrichtung eines Tante-M-Ladens im alten Feuerwehrmagazin Kleiningersheim zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 

TOP 7: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2021 bis 2024

·         Kleinkindbetreuung (0 bis 3 Jahre)

·         Betreuung im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre)

·         Schulkindbetreuung (6 bis 10 Jahre)

 

Die Vorsitzende erklärte bereits zu Beginn der Sitzung, dass über den Punkt b) des Beschlussvorschlags innerhalb dieser Sitzung kein Beschluss gefasst werden soll. In diesem Punkt war eine Anpassung der Ganztages-Betreuungsmodelle vorgeschlagen worden.

 

 

Die vielen Diskussionen und Gespräche im Vorfeld der Sitzung hätten ihr gezeigt, dass die Vorgehensweise und Kommunikation im Vorfeld mit den Eltern und dem Gesamtelternbeirat

 

unglücklich war und auch Sorgen ausgelöst hat, die sie sehr ernst nehme. Sie sei sehr dankbar für die vielen konstruktiven Hinweise und Rückmeldungen zu diesem Thema.

Nur so könne im Sinne der Gemeinde und zum Wohle der Eltern und Kinder konstruktiv gearbeitet werden: indem wir in den Austausch gehen und offen und ehrlich Feedback geben.

 

Ihr sei klar geworden, dass das Thema ist äußerst komplex sei und nochmals genauer betrachtet werden müsse.

Um alle Seiten betrachten zu können und Akzeptanz zu schaffen, schlage sie die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die aus Eltern, Elternbeiräten, der Verwaltung und auch aus Mitgliedern des Gemeinderats bestehen soll.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2021 bis 2024 zu:

 

Inbetriebnahme neue Kindertageseinrichtung:

 

Die neuen Räumlichkeiten in der Residenz werden zum 01.02.2022 mit einer Gruppe des Kinderhaus Mörike in Betrieb genommen. Ab 01.06.2022 soll dann diese neue Kita mit insgesamt zwei Gruppen vollständig in Betrieb gehen

 

Die zweigruppige Kindertageseinrichtung soll aus zwei altersgemischten Gruppen à 22 Kinder bestehen.

 

Die Öffnungszeiten sind geplant von 07:00 bis 15:00 Uhr.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Inbetriebnahme in die Wege zu leiten. Dies umfasst insbesondere die Ausstattung der Einrichtung und die Beantragung der Betriebserlaubnis. Ein Personalkonzept wird gesondert in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt.

 

Für den Haushalt 2022 müssen im Finanzhaushalt somit 50.000 € eingeplant werden.

 

Festlegung der Kapazität für Mittagessensplätze

 

Für die Einrichtungen werden folgende maximale Platzkapazitäten für Mittagessensplätze festgelegt. Die Begrenzung soll zum 01.10.2021 In Kraft treten. Bei Altfällen wird eine Übergangsregelung mit den Betroffenen vereinbart.

 

Einrichtung

Anzahl der Plätze

für ein warmes Mittagessen

Kinderhaus Mörike

45

Zwerge

26

Brühlkindergarten

30

Wichtel

20

Kinderhaus Uhlandstraße

40

Knirpse

10

Schönblickkindergarten

16

 

Festlegung von Kriterien für die Inanspruchnahme von warmem Mittagessen

 

In der Ganztagesbetreuung (ab 40 Stunden/Woche) ist ein warmes Mittagessen verpflichtend. In der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeit (35 Stunden/Woche) besteht die Möglichkeit ein warmes Mittagessen dazu zu buchen, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. In der Betreuungsform Basismodell (30 Stunden/Woche) ist es nur in Ausnahmefällen möglich und sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, ein warmes Mittagessen hinzu zu buchen.

 

Übersteigt die Nachfrage das Angebot an zur Verfügung stehenden Mittagessensplätzen können folgende Kriterien entscheidend sein:

 

•             Berufstätigkeit beider Eltern

•             Umfang der Berufstätigkeit

•             Beginn, Zeitpunkt Wiederaufnahme der Berufstätigkeit

•             Betreuungsumfang

•             alleinerziehend

•             Geschwisterkind

 

Die Kriterien sollen zum 01.10.2021 in Kraft treten. Bei Altfällen wird eine Übergangsregelung mit den Betroffenen vereinbart.


 

 

TOP 8: 1. Änderung der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG

 

Nach Prüfung der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG vom 22.06.2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde angemerkt, dass § 2 der geprüften Satzung angepasst werden muss.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der 1. Satzung zur Änderung der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG vom 22.06.2021 wird zugestimmt.

 

TOP 9: Annahme von Spenden

 

Der Gemeinderat hat über die Annahme von eingegangenen Spenden von über 100,00 € für den Zeitraum 19.05.2021 bis 19.08.2021 einstimmig beschlossen.

 

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

 

Im Gremium kommt man unter anderem auf diverse problematische Parksituationen im Ort zu besprechen. Leider können derzeit aufgrund des langen krankheitsbedingten Ausfalls des Gemeindevollzugsdienst sowie die derzeit nicht besetzte der Sachbearbeitung im Ordnungsamt keine Kontrollen im Ort durchgeführt werden.

 

 

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