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Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. (Archiv)

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Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. | 07.10.2022 – 13.10.2022

Ausnahmen von den SchALVO-Auflagen in Wasserschutzgebieten

Der Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. weist darauf hin, dass, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Ausnahmen von den Auflagen der SchALVO in Wasserschutzgebieten beantragt werden können.

Relevant für den Herbst sind die Auflagen bezüglich des Pflugverbots bei Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten und bei Mais vor der Einsaat von Wintergetreide sowie die unterschiedlichen Termine zur Bodenbearbeitung für nachfolgende Sommerungen.

Die Ausnahmen können nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter Einhaltung einiger Vorgaben erteilt werden. Zu beachten sind weiterhin die Vorgaben der Erosionsschutzverordnung.

Die entsprechenden Informationen und Unterlagen sind beim Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg, Geschäftsstelle Heilbronn, Gartenstraße 54, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/88829-0 erhältlich.

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