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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 09.12.2022 – 22.12.2022

Bericht zur Sitzung vom 29.11.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Die Vorsitzende informiert über folgende Themen:

Die Erschließungsarbeiten In den Beeten II sind nun abgeschlossen und die technische Abnahme kann erfolgen. Die offizielle Abnahme der Erschließungsarbeiten ist auf den 19.12.2022 terminiert. Hierzu wird der Gemeinderat und die interessierte Öffentlichkeit noch eingeladen werden.

Auf einer Klausurtagung am 18./19.11.2022 beschäftigte sich der Gemeinderat und einige Mitarbeiter der Verwaltung intensiv mit den Ergebnissen der repräsentativen Bürgerbefragung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes. Anfang 2023 werden die Ergebnisse der Bevölkerung präsentiert. Mit einer Auftaktveranstaltung in Präsenz soll die offene Bürgerbeteiligung starten. Darüber hinaus werden auch Veranstaltungen im Onlineformat angeboten. Ebenso wird es eine separate Beteiligung der Jugendlichen geben.

Die Vorsitzende gibt außerdem folgenden in nichtöffentlicher Sitzung am 25.10.2022 gefassten Beschluss bekannt:
Herr Alexander Völz wird zur neuen stellvertretenden Leitung im Kinderhaus Mörike ab 01.11.2022 gewählt.

TOP 2: Forstbetriebsplan Kommunalwald 2023

Durch den Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2023 informiert der Fachbereich Wald des Landratsamts Ludwigsburg über die aktuelle Situation im Fachbereich und über die Rahmenbedingungen der Waldwirtschaft.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat stimmt dem Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wie vorliegend und erläutert zu.

Herr Förster Renner tritt zum Jahresende in den Ruhestand ein. Nach 38 Jahren als Revierförster für die Wälder der Gemeinde Ingersheim verabschiedete Frau Bürgermeisterin Lehnert sich mit dankenden Worten bei ihm. Gleichzeitig stellt sich seine Nachfolgerin, Frau Lauber vor. Sie freut sich auf eine gute Zusammenarbeit, die ihr seitens der Gemeinde Ingersheim zugesichert wurde.

Der nächste Brennholzverkauf der Gemeinde Ingersheim wird in 2023 wieder im Gasthaus Rössle (Schnitzelfabrik) in Kleiningersheim stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.


TOP 3: Erweiterung Nahwärmenetz der KWA - Gestattungsvertrag und Begutachtung nach § 107 GemO

Mit der Erweiterung des Nahwärmenetzes der KWA Contracting GmbH in das Bestandsgebiet „Holderweg Süd“ kann ein guter Schritt in Richtung zukunftsfähiger Wärmeversorgung in Großingersheim gemacht werden. Der Gemeinderat berät in der Sitzung über den Abschluss des erforderlichen Gestattungsvertrages über die Nutzung der Straßen und Wege sowie über die gemäß § 107 GemO erforderliche gutachterliche Stellungnahme hierzu.

Die KWA möchte direkt in Anschluss an die Beschlussfassung und Vertragsunterzeichnung in die Information der Bürgerinnen und Bürger im Holderweg Süd beginnen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Dem Abschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde und der Fa. EVIVA Energy Services GmbH & Co. KG, Stuttgart, für das Nahwärmeversorgungsgebiet „Holderweg Süd“ in der der Sitzungsunterlage beigefügten Fassung vom 18.11.2022 wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt den Vertragsabschluss zu vollziehen.

2. Die gutachterliche Stellungnahme gemäß § 107 GemO (Gemeindeordnung für Baden-Württemberg) der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart, vom 17.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.

TOP 4: Neuordnung der Friedhofsleistungen durch den Abschluss eines Bestattungsordnervertrages - Umsetzung des § 2b UStG bei Friedhofsleistungen

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Ingersheim ab dem 01.01.2023 grundsätzlich ein Unternehmen mit der entsprechenden Besteuerung. Ausnahmen hiervon eröffnet lediglich § 2b UStG.

Bei den Friedhofs- bzw. Bestattungsleistungen wird bei Belassen der bisherigen rechtlichen Gegebenheiten ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen. Bei einem Todesfall würde es regelmäßig dazu kommen, dass die Betroffenen für manche Leistungen einen Gebührenbescheid (öffentlich-rechtlich) und zusätzlich für andere Leistungen, die parallel anfallen, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer (privatrechtlich) bekommen. Kurz gesagt, würde die Gemeindeverwaltung zum „Bestattungsinstitut Gemeinde Ingersheim“ werden. Das ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch im Sinne einer schlanken Verwaltung, die sich auf ihre Pflichtaufgaben konzentrieren sollte.

Daher macht es im Rahmen einer transparenten bürgernahen Verwaltung, aber auch in Bezug auf die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltskonsolidierung Sinn, die Friedhofs- und Bestattungsleistungen im Rahmen eines Bestattungsordnervertrags an ein Bestattungsunternehmen zu transferieren. Die Bestattungsleistungen werden dann im Sinne der Gemeinde Ingersheim (vertragliche Regelung) zusammenhängend aus einer Hand angeboten werden können, was den Betroffenen in dieser besonderen Lebenslage eine Erleichterung sein wird.

Die Gemeinde Ingersheim ist weiterhin Friedhofsträger und für die Pflege und Instandhaltung der Friedhöfe verantwortlich.

Der Gemeinderat fasst bei vier befangenen Gemeinderatsmitgliedern, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mit 11 Ja-Stimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Friedhofsleistungen der Gemeinde Ingersheim im Rahmen eines Bestattungsordnervertrages.

TOP 5: Beschluss Globalberechnung 2022

1. Unter der Globalberechnung wird nach allgemeiner Rechtsprechung das schriftliche
Rechenwerk zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für alle öffentlichen Einrichtungen i.S.d. KAG verstanden. Sie ist die zwingende Voraussetzung für eine Beitragserhebung im Bereich Wasser und Abwasser. Die letzte vollständig durchgeführte Globalberechnung der Gemeinde Ingersheim wurde im Jahr 1997 durch den Gemeinderat beschlossen.

2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2030 ausgerichtet.

3. Flächenseite

a. Die Gemeinde wählt als Beitragsmaßstab für den Abwasser- und den Wasserbereich den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg.

b. Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbestimmung in Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugestimmt.

c. Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.

4. Kostenseite

a. Die in die Globalberechnung eingestellten künftigen Investitionen ergeben sich aus den geplanten Flächenerschließungen und den sonstigen künftigen Investitionen. Den Kosten wird einschließlich der 2,5 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung (inkl. MwSt) und der 2,3 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Wasserversorgung (ohne MwSt) zugestimmt.

b. Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung sein. Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich öffentlicher Straßen und Plätze wird für die öffentliche Abwasserbeseitigung nicht in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll durch Kostenersätze getragen werden.

c. Die Regenbecken und die Zuleitungssammler werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Kanalbereich zugeordnet.

5. Abzugskapitalien

a. Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt, auf 5 % festgesetzt.

b. Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.

c. Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf die ortsspezifische kostenorientierte Berechnung auf 25 % der maßgebenden Kosten festgesetzt.

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenüberlaufbecken (MW) und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenüberlaufbecken und Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 25 % festgesetzt.

Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungsanteil abgezogen werden.

Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert.

Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 17) wird ausdrücklich zugestimmt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung vom 28.09.2022 für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.

TOP 6: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und 3. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Beitragssätze und die damit verbunden Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012, sowie der Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ingersheim über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) vom 18.12.2007 vor.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012 wie in Anlage 1 dargestellt.

2. Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ingersheim über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) vom 18.12.2007 wie in Anlage 2 dargestellt.

TOP 7: Optimierung der Angebotsstruktur in der Kinderbetreuung

- Abschluss und Resümee zum Arbeitskreis Kita (Start September 2021)

Nach der Vorstellung des Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2021 bis 2024 in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2021 wurde seitens der Elternschaft der Wunsch geäußert, besser in die Entscheidungsfindung zu möglichen Veränderungen bei den Betreuungsangeboten miteinbezogen zu werden. Daraufhin rief Bürgermeisterin Lehnert einen Arbeitskreis bestehend aus Mitarbeiterinnen der Verwaltung, Mitgliedern des Gemeinderats, Fachkräften aus den Kitas und Kita-Leitungen, Vertreterinnen des Gesamtelternbeirats sowie weiteren interessierten Vertreterinnen und Vertretern aus der Elternschaft.

Dieser Arbeitskreis nahm sich umfassend dem Thema „Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Ingersheim“ an. In den darauffolgenden Monaten wurden neben einer Bedarfsumfrage, auch neue Betreuungsmodelle definiert und berechnet. Die Zwischenergebnisse wurden jeweils dem Gemeinderat vorgestellt. In der heutigen Gemeinderatssitzung sollen nun hervorgehend aus der Arbeit des Arbeitskreises Beschlüsse gefasst werden.

Eine Bedarfsabfrage soll künftig regelmäßig durchgeführt werden, um auf sich ändernde Bedarfe frühzeitig reagieren zu können.

Sollten Anpassungen gemacht werden müssen, können diese selbstverständlich auch in Zukunft vorgenommen werden. Der Bedarf in der Kinderbetreuung wird sich auch in Zukunft wieder verändern. Die Gemeinde Ingersheim wird hierauf wie bereits in der Vergangenheit, adäquat reagieren.

Durch die gute Arbeit der letzten Jahre bis heute ist die Gemeinde in der guten Situation, genügend Betreuungsplätze für alle Kinder anbieten zu können. In Ingersheim gibt es kaum oder keine Wartezeiten bei Neuaufnahmen. Doch auch Ingersheim hat unter dem akuten Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Pädagoginnen, der bundesweit herrscht, zu leiden. Vor allem in den Nachmittagszeiten ist es so gut wie unmöglich, neues Personal zu finden. Die Zeiten nach 14:30 Uhr können kaum mehr abgedeckt werden. Deshalb ist eine Bündelung der Ganztagesbetreuung auf eine Bildungseinrichtung der richtige Schritt.

Somit erzielt die Gemeinde als Träger der Betreuungseinrichtungen deutlich mehr Klarheit und Struktur und somit auch möglichst dauerhaft eine verlässliche Betreuung für alle Kinder.

Der Gemeinderat fasst bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen folgende Beschlüsse:

  • Der Brühlkindergarten und das Kinderhaus Mörike bieten in Zukunft für neue Kinder die Öffnungszeit von 7:30-14:30 Uhr an.
  • Im Kinderhaus Uhlandstraße wird weiterhin Ganztagesbetreuung in der Zeit von 7:00-16:00 Uhr angeboten.
  • Im Schönblickkindergarten bleibt die Öffnungszeit unverändert, ebenso im Kinderhaus Wurzelwerk.
  • Im Brühlkindergarten wird es aufgrund des aktuellen Personalmangels und wegen einer nur geringen Anzahl an betroffenen Kindern keine Übergangsregelung geben können.
  • Im Kinderhaus Mörike wird für die Kindergartenkinder ein Bestandsschutz angeboten. Neuaufnahmen oder bei Wechsel aus der Krippengruppe wird die Zeit von 7:30-14:30 Uhr angeboten.
  • Bei den Zwergen (U3-Betreuung/Krippe) im Kinderhaus Mörike wird es aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Kinder und der personellen Situation keine Übergangsregelung geben können.
  • Die 7:00 Uhr Zeit wird es im Kinderhaus Mörike bis zu den Sommerferien 2023 geben. Den Eltern, die den Bedarf weiterhin benötigen, wird für ihr Kind ein Platz im Kinderhaus Uhlandstraße angeboten.
  • Die 15:00 Uhr Zeit wird längstens bis zum Sommer 2026 angeboten, wenn es von der personellen Besetzung her möglich ist. Mit den Eltern der Kinder, die 2025 und 2026 den Kindergarten beenden, werden Gespräche geführt, ob ein Wechsel in das Kinderhaus Uhlandstraße denkbar ist.
  • Für Neuaufnahmen und bei Änderung des Betreuungsumfangs steht im Bereich der Ganztagesbetreuung ab 01.01.2023 das GT - Modell Flex im Kinderhaus Uhlandstraße (bis zu 45 Wochenstunden) zur Verfügung. Bestehende Verträge mit dem GT I – Modell (40 Wochenstunden) können bis zum Austritt aus dem Kindergarten bzw. Krippe fortgeführt werden. Der Betreuungsumfang von 40 Wochenstunden wird zukünftig ausschließlich im Kinderhaus Uhlandstraße (Kindergarten und Krippe) angeboten.

TOP 8: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Spenden für den Zeitraum 26.10.2022 bis 29.11.2022.

TOP 9: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich aufgrund der Auflösung des Krankenpflegevereins nach der Verwendung des vorhandenen Geldes.

Die Kämmerin Frau Bauer informiert, dass es sich hierbei nie um einen eingetragenen Verein gehandelt habe. Das Geld sei bislang immer der Sozialstation zugutegekommen. Die Mitglieder wurden bereits angeschrieben und informiert. Als Ergänzung könne man dies gerne im Amtsblatt veröffentlichen.

Ein anderes Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die Verwaltung wisse, dass es einen medizinischen Notfall in der Krebsgasse bei Bauarbeiten gegeben habe. Aufgrund der dortigen Baustellensituation sei der Krankenwagen nur erschwert durchgekommen und habe ein Schild umgefahren.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob sich der Zeitverzug durch das massive Felsvorkommen bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt auch in den Kosten bemerkbar machen würde. Die Vorsitzende bejaht dies und verweist auf eine ausführliche Information in einer der nächsten Sitzungen.

Darüber hinaus erkundigt sich eine anderes Gemeinderatsmitglied, ob die Mittelstreifen auf der Ortsdurchfahrt wieder angebracht werden. Die Vorsitzende bejaht, dass die Markierungsarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt werden.

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