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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Amtliche Bekanntmachungen | 11.01.2023 – 15.02.2023

Hundesteuer 2023

In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide 2023 zugestellt. Die Steuer für das Kalenderjahr 2023 beträgt für den 1. Hund 120,-- € und für jeden weiteren Hund 240,-- €. Abweichend hiervon beträgt die Steuer für den 1. Kampfhund 720,-- € und für jeden weiteren Kampfhund 1.440,-- €.

Der Betrag ist am 15.02.2023 zur Zahlung fällig.

Bei den „Abbuchern“ erfolgt die Einziehung der Steuer termingerecht über Lastschrift.

Alle Hundehalter, die bis zum 31.01.2023 noch keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben werden gebeten, Ihre Hundehaltung unverzüglich dem Bürgermeisteramt zu melden.

Wichtige Hinweise für alle Hundehalter:

Alle über drei Monate alten Hunde müssen versteuert werden, soweit nicht eine Steuerbefreiung nach der Hundesteuersatzung besteht.

Hunde, die nicht mehr gehalten werden, sind unverzüglich beim Bürgermeisteramt abzumelden. Bei verspäteter Abmeldung endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung abgemeldet wird. Bei Aufgabe der Hundehaltung im Laufe des Jahres endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Eine etwa zu viel entrichtete Steuer wird erstattet.

Hunde, die im Laufe des Jahres erworben werden oder das steuerpflichtige Alter erreichen, sind jeweils binnen zwei Wochen dem Bürgermeisteramt, Zimmer 8, zu melden. Wer gegen die Anmeldepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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