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Wissenswertes | 25.01.2023 – 01.02.2023

Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen

Minister Peter Hauk MdL: „Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für
kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.“
Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000
Tieren ist zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung
erforderlich.

„In Baden-Württemberg gibt es seit Anfang des Jahres 11 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln.
Deutschlandweit kam es seit September 2021 insgesamt zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seiner Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von

Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als ‚hoch‘ eingestuft und empfiehlt
Biosicherheitsmaßnehmen konsequent einzuhalten. Oberste Priorität muss jetzt der Schutz des
Geflügels vor Ansteckung haben, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Daher ist
es erforderlich, die bereits geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für Haltungen mit mehr als 1000
Tieren auch für kleinere Haltungen landesweit anzuordnen“, sagte der Minister für Ernährung,
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (20. Januar).
Ab dem 21.01.2023 muss daher jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen,
Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. „Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen
unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der
Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die
Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen
oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen“, appellierte Minister Hauk an die Geflügelhalter.
Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene
Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen.
Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.
Wildvögel, insbesondere Wasservögel, stellen das natürliche Reservoir für Geflügelpest-Erreger dar. Da
das Virus aktuell deutschlandweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung
von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit
Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Die Anordnung, der gesetzlich bereits für Haltungen ab
1000 Tieren geltenden Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleinere Haltungen, stellen eine wichtige
Maßnahme dar, ein landeseinheitliches und flächendeckendes Schutzniveau im Land zu erreichen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass
auch kleine Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken beim zuständigen Veterinäramt angezeigt bzw.
registriert werden müssen.

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