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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Gemeinderat | 05.05.2023 – 18.05.2023

Sitzungsbericht vom 25. April 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Amtsleiter Schnabel informiert, dass der Brunnen im Oberen Tal fertiggestellt und beständig am Netz sei. Es seien lediglich noch zu erledigen. Darüber hinaus werde der Epple-Brunnen als Entnahmestelle für umgerüstet. Die Stadtwerke erstellen hierzu derzeit eine Planung, welche anschließend im Gemeinderat vorgestellt und beraten werde.

Die Vorsitzende informiert außerdem über folgende Termine:

  • Informationsveranstaltung zum Thema Glasfaserausbau am 27.04.2023 in der SKV-Halle
  • Abschlussveranstaltung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts Ingersheim 2040 am 03.05.2023 im Sitzungssaal des Rathauses
  • Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung der Ortsmitten am 08.05.2023 in der Begegnungsstätte, Residenz Ingersheim

TOP 2: Nahwärmeversorgung im Gebiet „In den Beeten II“ und Erweiterung im Gebiet „Holderweg Süd“: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen – Bericht durch die KWA Contracting AG

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreter der KWA Contracting AG und der Effizienzpioniere, die im weiteren Verlauf den aktuellen Sachstand zur Nahwärmeversorgung darstellten. Die dazugehörige Präsentation ist in unserem Ratsinformationssystem eingestellt.

In einem ersten Schritt erfolgten bislang lediglich die Beratungsgespräche, um die Zahl der Interessenten erfassen zu können. Der nächste Schritt wird nun sein, dass konkrete Kostenvoranschläge verschickt werden an diese Personengruppe. Ein Kostenvoranschlag zwinge aber noch nicht zum Anschluss. Es soll damit vor allem Kosten- und Preistransparenz geschaffen werden. Je mehr sich anschließen, desto günstiger werde es. Außerdem werden im Nachgang Infoblätter mit entsprechenden Preisen verschickt.

Die Vorsitzende betont, dass vor allem eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung wichtig sei. Dies solle von der KWA nachgeliefert werden.

TOP 3: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Bebauungsplan "BIETIGHEIMER WEG SÜD - 1. Bauabschnitt"

a. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)

b. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)

- Entwurfsbeschlüsse –

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Bietigheimer Weg Süd“ aufzustellen.

Zunächst soll eine Teilfläche von etwa 2,3 ha im nordwestlichen Bereich des geplanten Gewerbegebiets als erster Bauabschnitt entwickelt werden.

Am 15.06.2020 hat die Zweckverbandsversammlung zu diesem Zweck bereits einen Entwurf des Bebauungsplans „Bietigheimer Weg Süd – 1. Bauabschnitt“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Im Anschluss ruhte das Verfahren.

Mit den erneuten Entwurfsbeschlüssen wird das Bebauungsplanverfahren nun fortgesetzt. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (u.a. PV-Pflicht für Dachflächen und Stellplätze) und zusätzlichen Ansprüchen an die Umweltverträglichkeit, muss der Bebauungsplan nun erneut als Entwurf beschlossen werden.

Der Gemeinderat fasst bei vier Enthaltungen einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Bietigheimer Weg wie folgt abzustimmen:

1. Zum Bebauungsplan "BIETIGHEIMER WEG SÜD - 1. Bauabschnitt" werden als Entwurf beschlossen

a. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)

b. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO).

Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Amts für Stadtentwicklung und Baurecht vom 25.04.2023.

2. Die Zweckverbandsverwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.

TOP 4: Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg

Neben Klarstellungen und Anpassungen an das geltende Recht ist die Änderung der Zweckverbandessatzung Gewerbepark Bietigheimer Weg geprägt von diesen Änderungen:

  • Anpassung der Vorschriften an das NKHR
  • Änderung der Aufgabenzuständigkeit für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
  • Einführung von Bewirtschaftungsbefugnissen für die Verbandsvorsitzende/ den stellv. Verbandsvorsitzenden

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung die 3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ wie folgt zu beschließen.

TOP 5: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Information zu den investiven Ermächtigungsüberträgen 2022/2023

Mit der Übertragung von nicht abgerufenen investive Auszahlungen aus dem Jahr 2022 stehen die Mittel dem Zweckverband in 2023 zur Verfügung.

Der Zweckverband ist mit den Mitteln aus 2022 und dem Ansatz aus 2023 handlungsfähig und benötigt keine Nachtragssatzung.

Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Ermächtigungsüberträge des Zweckverbands Bietigheimer Weg von 2022 nach 2023 zur Kenntnis.

TOP 6: Herstellung der Erschließungsanlagen auf Grundlage des Bebauungsplanes "Bietigheimer Weg Süd-1. Bauabschnitt"

Die Erschließung des Bebauungsplanes Bietigheimer Weg Süd 1.BA soll von einem Generalübernehmer (Erschließungsträger) durchgeführt werden. Eine Ausschreibung ist dafür rechtlich notwendig. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll die Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB übernehmen.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig bei vier Enthaltungen die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt die im Zuge des Bebauungsplans „Bietigheimer Weg Süd - 1. Bauabschnitt“ erforderlichen erstmaligen Erschließungsarbeiten der öffentlichen Erschließungsstraßen sowie leitungsgebundenen Anlagen der hoheitlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen herzustellen (Baubeschluss).

2. Die für den Beschlussantrag nach Ziffer 1. erforderlichen Bauleistungen nebst zugehöriger organisatorischer Dienstleistungen sollen an einen Generalübernehmer vergeben werden. Zur Ermittlung des geeigneten Generalübernehmers wird die Verbandsverwaltung beauftragt ein Vergabeverfahren durchzuführen.

3. Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens wird die Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart, gemäß Ihrem Angebot vom 16.03.2023 beauftragt.

TOP 7: Vorstellung der Bestandsaufnahme zum GISEK „Ortsmitte Ingersheim“

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Götz vom Büro Reschl Stadtentwicklung, die im weiteren Verlauf die Bestandsaufnahme zum GISKE „Ortsmitte Ingersheim“ vorstellt. Die dazugehörige Präsentation ist in unserem Ratsinformationssystem eingestellt.

Parallel und ergänzend zum Gemeindeentwicklungskonzept Ingersheim 2040 erarbeitet das Büro Reschl Stadtentwicklung das so genannte „Gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitten Ingersheim““ für die Bewerbung für ein, bzw. zwei neue Sanierungsgebiete in der Gemeinde. Hierfür hat das Büro bereits die Bestandsaufnahme/-analyse erstellt, bei der die Nutzungen, Gebäudezustände und der öffentlicher Raum in einem abgegrenzten Bereich in Groß- und Kleiningersheim bewertet wurden, um einen Bedarf für die Notwendigkeit von öffentlichen Fördermitteln nachzuweisen. Diese Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgestellt. Darüber hinaus informiert Frau Götz vom Büro über die weiteren Projektschritte, den Zeitplan und den Ablauf für die Bewerbung in diesem Jahr.

Die Gemeinde erhofft sich durch die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm den Zugriff auf attraktive Förderungen und dadurch auch eine Ermöglichung der aus dem Gemeindeentwicklungskonzept hervorgehenden Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre. Der erste Abgrenzungsplan ist noch nicht für die Beschlussfassung vorgesehen. Vielmehr wird es hierzu auch noch eine Bürgerbeteiligung und eine spätere Beschlussfassung durch den Gemeinderat geben.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 8: Bauvoranfrage Grundstücksteilung, Anbau Garage Freiberger Str. 22, Flst. Nr. 4617/10

Mit der Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens in der Freiberger Str. 22, Flst. 4617/10 geprüft werden.

Zur Realisierung des Bauvorhabens müssen zwei Befreiungen sowie eine Ausnahme erteilt werden. Durch die Grundstücksteilung entstehen zwei Flurstücke (Flst. 4617/26 mit 662 m² und Flst. 4617/10 mit 572 m²), die die im Bebauungsplan festgesetzte Mindestgröße von 1.000 m² unterschreiten. Auch auf allen angrenzenden Grundstücken wird die Mindestgröße in einem ähnlichen Maß unterschritten.

Durch den Garagenanbau (Anlage nach § 19 Abs. 4 BauNVO) wird auf dem Flurstück 4617/10 die zulässige Grundfläche um 46 m² überschritten. Dies entspricht einer Überschreitung um 10% sowie einer Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ (0,6) um 0,08.

Durch die Grundstücksteilung verändert sich das Verhältnis der Flächenanteile von Gewerbe und Wohnen auf dem Flurstück 4617/10. Während die Wohnfläche mit 221,40 m² gleich bleibt, geht der gewerbliche Flächenanteil von 332,03 m² auf 221,95 m² zurück. Das Verhältnis Gewerbe/Wohnen verändert sich von vormals 61:39 auf 51:49. Nach § 8 Abs. 3 BauNVO sowie den Festsetzungen im Bebauungsplan, müssen Wohnungen gegenüber Gewerbebetrieben untergeordnet sein. Hierzu ist eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB notwendig.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

  • Unterschreitung der Mindestgröße von Baugrundstücken für die durch die Teilung neu entstehenden Grundstücke, Flurstück 4617/26 mit 662 m2 und Flurstück 4617/10 mit 572 m2.
  • Überschreitung der zulässigen Grundfläche auf dem Flurstück 4617/10 mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO um 46 m2.

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 31 Abs. 1 BauGB zu folgender Ausnahme:

  • Änderung des gewerblichen Flächenanteils sowie des Verhältnisses Gewerbe zu Wohnen im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 4617/10, von vormals 332,03 m² (61%) auf 221,95 m² (51%), bei gleichbleibendem Wohnflächenanteil von 211,40 m² (vormals
    39 %, jetzt 49%).

TOP 9: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme von Spenden für den Zeitraum von 29.03.2023 bis 25.04.2023 zu.

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich über die geänderte Ampelschaltung an der Konz-Kreuzung. Die Schaltung Besigheim – Freiberg sei wesentlich kürzer als Richtung Bietigheim.

Die Vorsitzende erwidert, dass dies bereits bekannt sei und an die zuständige Stelle weitergegeben wurde. Grundsätzlich sei es so, dass der Ortsdurchfahrt Vorrang gegeben werde.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied beantragt, dass die Gemeinde der Initiative Tempo 30 beitreten solle.

Die Vorsitzende bittet um Einreichung eines schriftlichen Antrages, damit dieser entsprechend vorbereitet und im Gremium beraten werden könne.

Außerdem interessiert sich ein Gemeinderatsmitglied dafür, ob ein weiteres Windrad geplant sei.

Die Vorsitzende antwortet, dass bei der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei. Die Region habe neue Flächen ausgewiesen für Windräder und Ingersheim komme darunter nicht vor. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Gemeindeentwicklungskonzeptes wurde sich für mehr Windkraft ausgesprochen.

Schließlich erkundigt sich ein Gemeinderatsmitglied, ob in diesem Sommer wieder Kultur im Schloss geplant sei.

Die Vorsitzende erwidert, dass es dieses Jahr die Veranstaltung „Kultur im Schloss light“ geben werde vom 08. bis 11.07.2023.

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