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Informationen aus dem Bürgerbüro (Archiv)

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Informationen aus dem Bürgerbüro | 19.12.2023 – 05.01.2024

Landesfamilienpass 2024

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum Programm zur Förderung der Familie 1979 den Landesfamilienpass eingeführt.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie zum Beispiel Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Die Gutscheinkarte, enthält Wertmarken für staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen sowie alle sonstigen Angebote.
Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt in die benannte Einrichtung.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
    Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Soziales“ > “Familie“> “Leistungen“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Anträge sind beim Bürgermeisteramt Ingersheim, Bürgerbüro Zimmer 1 erhältlich. Die bisher ausgestellten Landesfamilienpässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Für den berechtigten Personenkreis liegen die Gutscheinhefte für das Jahr 2024 beim Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro,Tel 9745-22 oder -17, Email: buergerbuero@ingersheim.de

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