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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 30.01.2024 – 14.02.2024

Änderung in der Zuständigkeit von baurechtlichen Anträgen

Sehr geehrte Bauherrschaft,

mit dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren vom 20. November 2023 wurden vom Landtag auch weitreichende verwaltungsorganisatorische Änderungen beschlossen.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeit bezüglich der Entgegennahme von baurechtlichen Anträgen (Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Anträge zur Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sowie Bauvoranfragen):

Die Anträge sind ab sofort direkt an die Untere Baurechtsbehörde zu richten.

Die für die Gemeinde Ingersheim zuständige Untere Baurechtsbehörde ist die Stadt Bietigheim-Bissingen, Baurechtsamt, Bahnhofstr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen, E-Mail. baurecht@bietigheim-bissingen.de.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nun keine Antragsunterlagen mehr zur Weiterleitung an die Baurechtsbehörde entgegennehmen.

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