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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Amtliche Bekanntmachungen | 07.02.2024 – 21.02.2024

Fälligkeiten von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Am 15.02.2024 werden fällig: Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Der zu entrichtende Betrag ist bei der Hundesteuer dem Jahresbescheid 2024 zu entnehmen.

Bei der Grundsteuer ist der Betrag aus dem letzten Jahresbescheid, der so lange Gültigkeit hat bis eine Änderung eintritt, zu ersehen.

Es werden keine jährlichen Bescheide mehr zugestellt.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.

Alle Zahlungspflichtigen ohne SEPA-Lastschrift–Mandat werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern und Abrechnungen gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.

Bitte das Buchungszeichen angeben!

Bankverbindungen:

Kreissparkasse Ludwigsburg VR-Bank Ludwigsburg eG

IBAN: DE80 6045 0050 0007 0021 04 IBAN: DE49 6049 1430 3470 5730 00

BIC: SOLADES1LBG BIC: GENODES1VBB

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