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Amtliche Bekanntmachungen | 25.05.2018 – 07.06.2018
I. Haushaltssatzung
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.03.2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträge €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
15.417.441 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
- 15.406.029 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
11.413 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
- |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
- |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
- |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
11.413 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
15.034.361 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
- 13.987.779 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
1.046.582 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
333.700 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 5.528.400 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 5.194.700 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
- 4.148.118 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
4.381.443 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
- 253.994 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
4.127.449 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
- 20.669 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
4.381.443 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
430.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
3.000.000 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
415 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf
390 v. H.
der Steuermessbeträge.
Ingersheim, den 20. März 2018
gez. Volker Godel
Bürgermeister
II. Wirtschaftsplan Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Neufassung vom 8.1.1992 (GBl.S. 22) und der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 7.12.1992 (GBl.S. 776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgestellt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: auf einen Jahresverlust/-gewinn von 22.274,00 €
mit Erträgen und Aufwendungen von 431.306,00 €.
im Vermögensplan: mit Einnahmen und Ausgaben von 304.470,00 €.
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 195.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
Ingersheim, den 17. April 2018
gez. Volker Godel
Bürgermeister
III. Bestätigung des Landratsamtes
Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 vom 20. März 2018 und des Wirtschaftsplans für den Wasserversorgungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2018 vom 17. April 2018, mit Erlass vom 25.04.2018 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.
Kredite:
Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 4.381.443 € und in § 2 des Wirtschaftsplans auf 195.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Kassenkredite:
Der in § 4 des Wirtschaftsplanes auf 300.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird gem. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Verpflichtungsermächtigungen:
Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 430.000 € festgesetzte Betrag an Verpflichtungsermächtigungen (Verpflichtungen für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren) wird gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
IV. Öffentliche Auslage
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Ingersheim für das Haushaltsjahr 2018 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs gem. § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar von Montag 28.05.2018 bis Donnerstag, den 07.06.2018 je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 4, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ingersheim, 25.05.2018
gez. Volker Godel
Bürgermeister