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Landratsamt Ludwigsburg | 17.08.2018 – 30.08.2018

Niedrigwasser auch in den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Ludwigsburg: Entnahme von Wasser wird untersagt

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) ist bis auf weiteres verboten. Mit dieser Verfügung reagiert das Landratsamt Ludwigsburg auf die anhaltend niedrige Sauerstoffversorgung in den Gewässern im Kreis. Die derzeitigen hohen Temperaturen und ausbleibenden Niederschläge haben in den vergangen Tagen und Wochen dazu geführt, dass die Wassermenge in den meisten oberirdischen Gewässern sehr gering ist. Dies führt wiederrum zum Anstieg der Wassertemperatur und wirkt sich zudem negativ auf den Sauerstoffgehalt in den Gewässern aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen ist die Situation bedrohlich.

Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern, vor allem mittels Pumpvorrichtungen verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang. Da sich nach den Wetterprognosen in nächster Zeit keine Änderung der derzeitigen Situation abzeichnet, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wasserentnahmen aus dem Neckar. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass sich die Gewässer-situation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird.

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