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Amtliche Bekanntmachungen | 05.02.2019 – 19.02.2019

Fälligkeiten von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Krankenpflege-Jahresbeitrag

Am 15.02.2019 werden fällig:   

Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Krankenpflege-Jahresbeitrag

 

Der zu entrichtende Betrag ist bei der Hundesteuer und der Krankenpflege dem Jahresbescheid 2019 zu entnehmen.

 

Bei der Grundsteuer ist der Betrag aus dem letzten Jahresbescheid, der so lange Gültigkeit hat bis eine Änderung eintritt, zu ersehen.

Es werden keine jährlichen Bescheide mehr zugestellt.

 

 Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.

 

Alle Zahlungspflichtigen ohne SEPA-Lastschrift–Mandat werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern und Abrechnungen gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.

 

Bankverbindungen:

Kreissparkasse Ludwigsburg                       VR-Bank Neckar-Enz eG

IBAN: DE80 6045 0050 0007 0021 04         IBAN: DE49 6049 1430 3470 5730 00

BIC: SOLADES1LBG                                        BIC: GENODES1VBB

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