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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 21.05.2019 – 04.06.2019

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen.

Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:

 

Härtebereich weich:   weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

                                        (entspricht 8,4 °dH)

Härtebereich mittel:    1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

                                        (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich hart:        mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

                                        (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 3,07 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entsprechend ehemals 19,5 °dH Gesamthärte) dem Härtebereich hart zuzuordnen (bisherige Bezeichnung –hart– Härtebereich 3).

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