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Landratsamt Ludwigsburg (Archiv)

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Landratsamt Ludwigsburg | 29.03.2021 – 12.04.2021

Landkreis zieht die Notbremse

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg hat förmlich festgestellt, dass im Landkreis Ludwigsburg am Freitag, den 26. März, seit drei Tagen in Folge eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner besteht. Hierdurch treten ab Montag, den 29. März, 0:00 Uhr, zusätzliche Verschärfungen in Kraft, in die in der Corona-Verordnung als „Notbremse“ vorgesehen sind.

Landrat Dietmar Allgaier bedauert, dass jetzt auch im Landkreis Ludwigsburg die Notbremse gezogen werden muss: „Der Landkreis Ludwigsburg war lange Zeit wirklich vorbildlich mit den Inzidenzzahlen und sogar bis Anfang März unter dem Wert von 50.“ In letzter Zeit seien die Fallzahlen durch den erhöhten Anteil an Mutationen auch im Landkreis stark gestiegen.

Im Landkreis Ludwigsburg lag die 7-Tages-Inzidenz am 24., 25. und 26. März an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit treten zusätzliche Verschärfungen in Kraft, die von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgegeben werden.

Laut aktueller Coronaverordnung des Landes-Baden-Württemberg vom 29. März gilt nun: Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Im Einzelhandel ist „Click & Meet“ nicht mehr möglich, für diese Geschäfte gilt nun „Click & Collect“. Auch körpernahe Dienstleistungen, ausgenommen Frisöre, sind untersagt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können nur online unterrichten. Sonnenstudios, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen geschlossen bleiben. Weitergehende Beschränkungen gibt es zudem im Bereich des Amateur- und Freizeitindividualsports.

Die Gartenanlagen des Blühenden Barocks können weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben. Dies hat das Landratsamt Ludwigsburg entschieden.

Die Verschärfungen entfallen nach der aktuellen Rechtslage wieder, wenn im Landkreis Ludwigsburg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner besteht und das Gesundheitsamt dies förmlich feststellt.

Laut Allgaier ist weiterhin die einzige Lösung die Beschleunigung der Impfkampagne. „Ich habe die Erwartung an das Land und den Bund, dass wir ab Mitte April deutlich mehr Impfstoff für den Landkreis bekommen“, sagt Allgaier. Die durchschnittliche Impfmenge pro Tag konnte zwei Monate nach dem Start des Kreisimpfzentrums bisher nur auf rund 700 Impfungen täglich gesteigert werden – bei einer theoretischen Kapazität von 2.500 Impfungen pro Tag im Kreisimpfzentrum.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts zur Feststellung des 7-Tages-Inzidenzwerts finden Sie unter: www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ . Alle weiteren Informationen zu den Verschärfungen finden Sie online auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg. Dort gibt es auch eine Zusammenstellung der geöffneten und geschlossenen Betriebe und Einrichtungen sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog.

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