Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot/eine Webseite, betrachtet auf die inhaltlichen (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit) als auch unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem), gerade für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar, bedienbar und verständlich ist.
Die Gemeinde Ingersheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Ingersheim, www.ingersheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
1. 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Inhalte, die keine Texte sind, wie z.B. Grafiken und Bilder, sind noch nicht vollständig aussagekräftig beschrieben. Es sind noch nicht überall Alternativtexte hinterlegt.
10. Deutsche Gebärdensprache: Auf der Startseite sind Informationen zur Deutschen Gebärdensprache hinterlegt. Jedoch sind noch keine Gebärdensprachvideos erstellt. Es wird auf das Gebärdensprachtelefon verwiesen.
12. Barrierefreiheit von Dokumenten: Dokumente, die auf der Homepage per Link oder Download angeboten werden sind größtenteils nicht barrierefrei.
b) Unverhältsnismäßige Belastung
Die Gemeinde Ingersheim kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Ingersheim auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können leider grundsätzlich nicht von uns überarbeitet werden. Wir sind dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Instagram Account der Gemeinde Ingersheim: ingersheim.de
- Facebook Account der Gemeinde Ingersheim: ingersheim.de
- Youtube: Live-Übertragung der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Ingersheim
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.06.2025 durchgeführten Prüfung auf Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dürfen Sie uns gerne mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen.
Gemeinde Ingersheim
Hindenburgplatz 10
74379 Ingersheim
Telefon 07142/97450
Telefax 07142/974545
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Homepage der Gemeinde Ingersheim (www.ingersheim.de) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.