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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 31.03.2021 – 14.04.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021

Aus dem Gemeinderat

 

Hinweis: Alle Sitzungsunterlagen und Präsentationen können auf de Homepage der Gemeinde Ingersheim aufgerufen werden. Sie stehen der Öffentlichkeit immer bereits eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zur Einsicht zur Verfügung: www.ingersheim.de/ris

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse aus der letzten Sitzung zur Bekanntgabe vor.

 

TOP 2: Vorstellung der Konzeption Wärmeversorgung im Neubaugebiet In den Beeten II

 

Das Büro IBS aus Bietigheim-Bissingen war damit beauftragt, mögliche Varianten für die Wärmeversorgung des Neubaugebiets In den Beeten II zu untersuchen. Die erarbeitete Konzeption wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Verwaltung schlägt die weitere Planung und Umsetzung der im Konzept dargestellten Variante 3 vor. Sie stellt eine zukunftsgerichtete und wirtschaftliche Wärmeversorgung für das neue Wohngebiet dar und legt den Grundstein für eine weitere Erschließung von Bestandsgebieten mit einer zukunftsgerichteten Wärmeversorgung. Da die Gemeinde in den kommenden Jahren ohnehin in diese Richtung gehen will und auch muss, kann hier mit einer neuen Form der Wärmeversorgung in der Gemeinde Ingersheim begonnen werden.

 

Bei Variante 3 betragen die Nettoinvestitionskosten 981.000 €. Diese Summe geht allein von den Grundstücken aus, die im Eigentum der Gemeinde sind. Die Verwaltung sieht vor, die Veräußerung der Grundstücke mit einer Anschlusspflicht an die vorgestellte Wärmeversorgung zu koppeln. Dadurch werden diese Kosten auf die Erwerber umgelegt. Je mehr private Anschlussnehmer sich darüber hinaus noch freiwillig an diese Wärmeversorgung anschließen, desto günstiger werden die Anschlusskostenbeiträge.

 

Der Gemeinderat fasst mit 14 Ja- Stimmen und 5 Enthaltungen folgende Beschlüsse:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Untersuchungen zu einer möglichen Wärmeversorgung des Wohngebiets In den Beeten II in Großingersheim.

 

Der Gemeinderat beschließt, mit der dargestellten Variante 3 „Heizzentrale Blockheizkraftwerk plus Wärmelieferung von der Schillerschule“ aus der Konzeption des Büros IBS Bietigheim-Bissingen weiter zu planen und die Umsetzung dieser Variante vorzubereiten.

 

TOP 3: Straßenbenennung – Neubaugebiet „In den Beeten II“ – Beschlussfassung

 

Damit die amtliche Umlegung rechtskräftig abgeschlossen werden kann, müssen die Straßennamen zwingend festgelegt sein. Deshalb benötigt das Landratsamt, Fachbereich Vermessungsamt schnellst möglichst die Benennung der Straßennamen. Ohne diese kann keine grundbuchrechtliche Neuordnung erfolgen, d.h. die einzelnen Grundstücke/Bauplätze können nicht im Grundbuch eingetragen werden.

 

Dem Gremium wurde bereits der Entwurf des Straßenplans vorgelegt. Es sind drei neue Straßen zu benennen.

 

Vorschläge aus dem Gremium und der Verwaltung wurden in der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vorgestellt und diskutiert.

 

Dabei hat sich aus Sicht der Verwaltung eine Tendenz zum örtlichen Bezug (Flurbezeichnung) und der früheren und auch teilweise immer noch aktuellen Nutzung (Getreide) gezeigt. Dieser Bezug fand sich sowohl in den Vorschlägen aus dem Gremium als auch aus der Verwaltung wieder.

 

Zuspruch fand bei der Diskussion auch der Bezug zum Dreschschuppen. Allerdings wird dies aus Sicht der Verwaltung wegen der Schreibweise kritisch gesehen (Anmerkung: auch seitens der Bürgerschaft gingen kritische Hinweise hierzu ein).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die neu anzulegenden Straßen im Baugebiet „In den Beeten II“ wie folgt zu benennen:

 

·         Straße A:   Am Rotweg

·         Straße B:   Kornstraße

·         Straße C:   Dinkelweg

 

Frau Gemeinderätin Hallmann stellte den Antrag, die neu anzulegenden Straßen im Baugebiet „In den Beeten II“ wie folgt zu benennen:

 

·         Straße A:    Am Rotweg

·         Straße B:    Im Kornfeld

·         Straße C:    Dinkelweg

 

Der Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

TOP 4: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2021 – Beschlussfassung

 

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2021 wurde am 09.03.2021 in das Gremium eingebracht und beraten. In der heutigen Sitzung erfolgt nun die Beschlussfassung.

 

Die Zahlen des Wirtschaftsplanes der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.  Der Wirtschaftsplan wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes aufgestellt. Er besteht aus dem Erfolgsplan und einem Finanzplan.

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Gesamtbetriebes für das Wirtschaftsjahr. Voraussichtlich werden die für 2021 eingeplanten Aufwendungen die eingeplanten Erträge übersteigen. Daher wird im Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Verlust i. H. v. 90.483 € gerechnet.

 

Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Ausgaben, die sich insbesondere aus dem Bau und der Erweiterung von Anlagen ergeben und die dafür notwendigen Deckungsmittel. Ergänzt wird der Vermögensplan durch einen Finanzplan über die in den kommenden Jahren vorzunehmenden Investitionen. Der Vermögensplan 2021 benötigt zum Ausgleich eine Kreditaufnahme. Die Darlehensschulden zum 31.12.2021 werden nach Aufnahme des neuen Darlehens, vermindert um die planmäßigen Tilgungen, 1.985.643,85 € betragen.

 

Finanzplan

Im Erfolgsplan wird im Finanzplan 2021 von steigenden Aufwendungen ausgegangen, die durch erhöhte Abschreibungen und Zinsen ausgelöst werden. Die steigenden Abschreibungen werden durch die veranschlagten Baumaßnahmen, vor allem im Bereich der Netzerneuerungen und -erweiterung, verursacht. Aufgrund von steigenden Aufwendungen werden ebenfalls die Erträge der Wasserversorgung steigen müssen, um keine Verluste zu verzeichnen. Deshalb wird im Laufe dieses Jahres die Neukalkulation und Erhöhung des Wasserpreises angestrebt. Aus der Bilanz zum 31.12.2017 ergibt sich zwar nach wie vor ein Gewinnvortrag, der jedoch in den Kontext mit den noch fehlenden Jahresabschlüssen 2018 – 2020 zu setzen ist, die im Ergebnis Verluste generieren werden, da unsere Brunnen nicht funktioniert haben und große Mengen an Bodenseewasser dazugekauft werden mussten.

 

Die Finanzplanungsübersicht des Vermögensplans sieht für das Jahr 2021 Investitionen von 550.000 €, für 2022 von 885.000 € und für die Jahre 2023 und 2024 von jeweils 5.000 € vor. Die vorgesehenen Maßnahmen können dem Investitionsprogramm 2019-2024 entnommen werden. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionen erfolgt über Ab-schreibungsgegenwerte und neue Darlehen. Insgesamt sind im Finanzplanungszeitraum 2021-2024 Darlehensaufnahmen i. H. v. 1.444.000 € eingeplant.

 

Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Wirtschaftsplan 2021 mit Finanzplan 2019 bis 2024 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.

 

TOP 5: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ingersheim

 

Unter den Satzungen nimmt die Hauptsatzung nach ihrem Inhalt und ihrer Bezeichnung einen besonderen Rang ein (sogenanntes Verfassungsstatut der Gemeinde). Für die Gemeinde ist die Hauptsatzung eine bedingte Pflichtsatzung, weil eine Hauptsatzung nur dann erforderlich ist, wenn bestimmte Angelegenheiten geregelt werden sollen, die nach den Vorschriften der GemO nur in der Hauptsatzung geregelt werden können, zum Beispiel die Durchführung von Sitzungen in Form von Videokonferenzen oder die Bildung von beratenden und beschließenden Ausschüssen.

 

Die Hauptsatzung ist die einzige Satzung, für die eine qualifizierte Mehrheit bei der Beschlussfassung im GR erforderlich ist. Nach § 4 Abs. 2 GemO muss sie mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des GR beschlossen werden (absolute Mitgliedermehrheit). Zu Grunde zu legen ist die Zahl der im Gemeinderat tatsächlich besetzten Sitze (Ist-Zahl) einschließlich Bürgermeisterin, also 19.

 

Die derzeitige Hauptsatzung gilt unverändert seit 01.01.2015, es wurden keine Änderungssatzungen erlassen.

 

Anlass für die nun vorgeschlagene Neufassung der Hauptsatzung ist insbesondere die Möglichkeit zur Durchführung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz. Videositzungen erlangen in der Corona-Pandemie zunehmend an Bedeutung. Je nach Infektionslage und örtlicher Inzidenz, kann eine Videositzung einen sinnvollen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten.

Die anderen vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich aus Änderungen in der Rechtslage, durch Weiterentwicklungen des Tarifrechts oder sind rein redaktionelle Änderungen aufgrund des Bürgermeisterwechsels im Mai 2020.

 

Frau Gemeinderätin Grabenstein stellte den Antrag, dass die Zahl der stv. Bürgermeister*innen von 2 auf 3 erhöht wird (§ 11 Hauptsatzung).

 

Der Antrag wurde mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Neufassung der Hauptsatzung.

 

TOP 7: Annahme von Spenden

 

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde zuletzt über die Annahme von Spenden über und unter 100,00 € beschlossen.Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Spenden im Zeitraum 02.12.2020 bis 05.03.2021 zu.

 

TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

 

Vororttermin Tante – M – Laden in Kleiningersheim

 

Die Vorsitzende informiert über den Vororttermin in Kleiningersheim mit Herrn Maresch (Geschäftsführer Tante-M-Läden) hinsichtlich der Möglichkeit dort einen Tante-M-Laden einzurichten. Es wurde verschiedenen Standorte besichtigt. Dabei wurde das alte Feuerwehrmagazin als sehr gut geeignet befunden. Die Verwaltung ermittelt nun, was ein entsprechender Umbau kosten würden und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Lärmschutzwand Ludwigsburger Str.

 

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Hintergrund für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Ludwigsburger Str. und wer hierfür die Kosten übernimmt.

 

Aufgrund der Baumaßnahmen sei der Gehweg weggefallen und der Eigentümer hätte keine Möglichkeit mehr gehabt, die an der Straßenseite liegende Hecke schneiden zu können, so die Vorsitzende. Für diesen Teil habe auch das Regierungspräsidium die Kosten übernommen. Der restliche Teil der Lärmschutzwand war eine Entscheidung des Eigentümers, der auch die Kosten dafür trägt.

 

Friedhof Kleiningersheim

 

Ein Gemeinderatsmitglied weist darauf hin, dass auf dem Friedhof in Kleiningersheim abends bzw. nachts jemand das Licht in der Toilette anmacht.

 

Die Vorsitzende sagt zu, dass sich das Ordnungsamt darum kümmern werde.

 

Nutzung Sportplatz am alten Neckar durch Hundeverein

 

Ein Gemeinderatsmitglieder berichtet über Einwohner, die sehr verärgert sind hinsichtlich der veränderten Nutzung des Sportplatzes durch eine Hundeschule und der damit verbundenen Hinterlassenschaften der Hunde.

 

Die Vorsitzende erwidert, dass die Beschwerden auch in der Verwaltung bekannt sind und man Kontakt mit den Nutzern aufgenommen habe.

 

Aktueller Stand Baustelle „In den Beeten“

 

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Voranschreiten der Baumaßnahme „In den Beeten“. Dies sei für die Anwohner eine sehr starke Beeinträchtigung über einen langen Zeitraum.

 

Die Vorsitzende informiert, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Endbelag circa Mitte April 2021 aufgebracht werden soll.

 

Pop-up Impfzentrum in Ingersheim

 

Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, ob es wie in anderen Landkreiskommunen auch in Ingersheim ein Pop-up Impfzentrum geben wird.

 

Die Vorsitzende bejaht dies. Man habe hierfür den 04. April 2021 (Ostersonntag) zugeteilt bekommen. Es werden ca. 168 Impfdosen zur Verfügung stehen. Man hat bereits alle über 80-Jährigen kontaktiert und sammelt derzeit die Rückmeldungen. Es steckt ein sehr großer organisatorischer Aufwand dahinter, dies auf die Beine zu stellen. Diesen nehme man aber sehr gerne in Kauf, da es sich um eine gute Sache handle. Eventuell kann ein Transport zur Fischerwörthhalle mit dem Seniorenbus oder DRK angeboten werden.

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