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Amtliche Bekanntmachungen | 11.06.2021 – 24.06.2021

Bundestagswahl 2021- Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen nach § 50 Abs. 5 BMG

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).

 

Dieser Widerspruch kann bei der

 

Gemeinde Ingersheim,
Bürgerbüro, Zimmer 1
Hindenburgplatz 10

74379 Ingersheim
Fax. 07142/9745-45

E-Mail: buergerbuero@ingersheim.de

 

eingelegt werden.


Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

 

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