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Aus dem Gemeinderat | 16.07.2021 – 30.07.2021
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner erkundigt sich zu TOP 6, ob auch Anwohner der Schillerstraße die Möglichkeit eines Anschlusses hätten und wie der Zeitplan aussähe.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 6 antwortete die Vorsitzende, dass das Wärmenetz, für welches nun ein Betreiber gesucht wird, für das Wohngebiet In den Beeten II sein soll, jedoch den Startschuss für eine Nahwärmeversorgung im Ort sein soll. Von dort aus sind Erweiterungsmöglichkeiten in die Bestandsgebiete gegeben.
TOP 2: Bekanntgaben
Die Vorsitzende gibt folgende in nichtöffentlicher Sitzung am 18.05.2021 gefasste Beschlüsse bekannt:
1. Der Gemeinderat wählt Frau Ursula Becker zur neuen Einrichtungsleitung des Kinderhaus Uhlandstraße.
2. Die Gemeinde nimmt im Rahmen ihrer Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2021 einen Kredit bei der L-Bank Stuttgart in Höhe von 830.000 € im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg Investitionskredit Kommune direkt mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren zu den tagesaktuellen Konditionen auf (Zinssatz: 0,01 %).
Außerdem gibt die Vorsitzende bekannt, dass das Landratsamt am 10.06.2021 den Bebauungsplan „In den Beeten“ genehmigt hat. Dieser wird nun im Amtsblatt bekanntgemacht. Mit Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft
TOP 3: Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten
Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim am 08.05.2021 wurde Herr Andreas Fritz zum Kommandanten wiedergewählt. Laut §8 (2) Feuerwehrgesetz
(FwG) erfolgt die Bestellung des Feuerwehrkommandanten nach vorheriger Zustimmung des Gemeinderates durch die Bürgermeisterin.
Die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen an das Amt des Feuerwehrkommandanten liegen bei Herrn Andreas Fritz vor. Gegen die Wahl sind keine Widersprüche innerhalb der Frist eingegangen.
Der Gemeinderat fasst hierzu einstimmige folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Herrn Andreas Fritz zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim zu.
TOP 4: Vergabeverfahren für Bauplätze im Baugebiet "In den Beeten II" : Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen (sog. Einheimischenmodell)
- Grundsatzbeschluss zu den Vergabekriterien, Zugangsvoraussetzungen und zum Bauplatzpreis
Die Gemeinde legt Wert auf eine transparente und sinnvolle Veräußerung der gemeindeei-genen Bauplätze im Neubaugebiet „In den Beeten II“. Deshalb erfolgt seit März dieses Jahrs eine ausführliche Erarbeitung der Vergabeprinzipien, -kriterien und Bauplatzpreise im Gremium, mit Unterstützung durch die Landsiedlung GmbH.
In der Gemeinderatssitzung am 27.04.2021 hat eine öffentliche Vorberatung der Themen-komplexe stattgefunden.
Bei der weiteren Vorbereitung der einzelnen Vergabeverfahren hat sich herausgestellt, dass es Sinn macht, die unterschiedlichen Verfahren (Kriterienvergabeverfahren und Bieterverfahren) voneinander zu entkoppeln.
Im Kriterienvergabeverfahren soll der Gemeinderat heute die Vergabekriterien / Stell-schrauben sowie den Bauplatzpreis festlegen.
Die ausformulierten Richtlinien zum Kriterienvergabeverfahren sowie die Eröffnung des Verfahrens sollen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.07.2021 beschlossen werden.
Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien (die sogenannten Stellschrauben) für das Kriterienvergabeverfahren wie in der Sitzungsvorlage und der Anlage 1 (Vorlage der Landsiedlung GmbH) entsprechend aufgeführt.
2. Der Gemeinderat beschließt für das Kriterienvergabeverfahren einen Bauplatzpreis von 700 € / m² (Stellschraube 2). Dies entspricht dem Wert der Baugrundstücke laut Gutachterausschuss.
3. Der Gemeinderat beschließt, dass Einkommens- und Vermögensobergrenzen nicht als Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme am Kriterienvergabeverfahren angewandt werden (Stellschraube 3).
TOP 5: Vergabeverfahren für Bauplätze im Baugebiet "In den Beeten II" : Bieterverfahren (gegen Höchstgebot)
a) Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Bieterverfahren für natürliche Personen
b) Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger
Das Bieterverfahren gliedert sich in zwei Verfahren: ein Verfahren für natürliche Personen (Punkt a) und in ein Verfahren für gewerbliche Bauträger (Punkt b). Die Bieterver-fahren sollen in der Sitzung des Gemeinderates am 22. Juni 2021 vom Gemeinderat
beschlossen und auf den Weg gebracht werden.
Konkret soll der Gemeinderat die ausformulierten Richtlinien, die dazugehörigen Anlagen und den Mindestpreis / das Mindestgebot für die beiden Bieterverfahren sowie die Eröffnung der Verfahren beschließen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Bieterverfahren für natürliche Personen:
1. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien und dazugehörigen Anlagen für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für natürliche Personen (entsprechend Anlagen A1 – A5).
2. Der Bauplatzpreis wird auf einen Mindestpreis (Mindestgebot) von 780 € / m² festgesetzt.
3. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens zur Vergabe von kommunalen Baugrundstücken im Baugebiet „In den Beeten II“ gemäß den Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für natürliche Personen.
Es handelt sich um insgesamt 7 gemeindeeigene Bauplätze in diesem Vergabeverfahren.
Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt erfolgt voraussichtlich am 02.07.2021, die Bewerbungsfrist beginnt dann am 05.07.2021 und endet am 12.08.2021. Die Frist für die Vorlage der notwendigen Nachweise endet am 02.09.2021.
Die Bewerbung muss bei der Gemeinde Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim in schriftlicher Form postalisch zugesandt werden.
Die Richtlinien mit den dazugehörigen Anlagen inklusive des Dokuments zur Gebotsabgabe werden nach der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Ingersheim zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung stehen.
Zudem können diese Unterlagen bei der Gemeinde eingesehen oder angefordert werden.
4. Der Gemeinderat beschließt, dass nur volljährige und geschäftsfähige natürliche Personen am Bieterverfahren teilnehmen können. Als Bieter berechtigt sind Einzelpersonen oder Bietergemeinschaften. Je natürliche Person oder Gemeinschaft natürlicher Personen kann nur ein gemeindeeigener Bauplatz im Baugebiet „In den Beeten II“ erworben werden.
b) Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger:
1. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien und dazugehörigen Anlagen für die Verga-
be von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für gewerbliche Bauträger (entsprechend Anlage B1 – B4).
2. Der Bauplatzpreis wird auf einen Mindestpreis (Mindestgebot) von 780 € / m² festgesetzt.
3. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens zur Vergabe von kommunalen Baugrundstücken im Baugebiet „In den Beeten II“ gemäß den Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für gewerbliche Bauträger.
Es handelt sich um insgesamt 8 gemeindeeigene Bauplätze in diesem Vergabeverfahren.
Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt erfolgt voraussichtlich am 02.07.2021, die Bewerbungsfrist beginnt dann am 05.07.2021 und endet am 12.08.2021. Die Frist für die Vorlage der notwendigen Nachweise endet am 02.09.2021.
TOP 6: Wärmeversorgung für das Neubaugebiet „In den Beeten II“
- Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
- Grundsatzbeschluss zur Contracting-Ausschreibung in Gestalt einer Dienstleistungskonzession
Die Gemeinde Ingersheim beabsichtigt, für das neue Wohngebiet In den Beeten II die Wärmeversorgung über ein neues Nahwärmeversorgungsnetz sicherzustellen.
Das Ziel ist dabei, eine zukunftsfähige Versorgung Wärme zu gewährleisten, sowohl für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des gesamten Gebietes „In den Beeten II“, als auch für weitere Einwohnerinnen und Einwohner Ingersheims, da das Netz die Grundlage für weitere Versorgungen in Bestandsgebieten bilden soll.
In der Sitzung des Gemeinderats am 23. März 2021 wurde dem Gemeinderat eine mögliche Konzeption hierfür vorgestellt und ein Grundsatzbeschluss für die weiteren Untersuchungen gefasst. Das Ergebnis der weiteren Überlegungen sowie der Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise werden in der Vorlage dargestellt. Es wird empfohlen, die im März vorgestellte Variante über das Bestandsgebiet (Schillerschule) in das Neubaugebiet zu gehen, nicht weiterverfolgt wird. Zu kostenintensiv und aufwändig stellt sich die Umsetzung für eine praktikable Realisierung dar. Vielmehr möchte die Gemeinde einen Betreiber finden, der ein künftiges Wärmenetz sowohl baut, als auch unterhält und dafür einen kleinen Teil der Gemeinbedarfsfläche zur Verfügung gestellt bekommt (Veräußerung nach Bodenrichtwert). Damit wird der Gemeindehaushalt entlastet und gleichzeitig der Weg für die wirtschaftlichste Variante mit den besten Fördermöglichkeiten für die Bauherren im künftigen Gebiet frei gemacht.
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss für eine Contracting-Ausschreibung in Gestalt einer Dienstleistungskonzession zu fassen. Zudem werden die Grundzüge der Ausschreibung beraten und festgelegt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Für den Bau und den Betrieb eines künftigen Nahwärmenetzes einschließlich Heizzentrale für das Wohngebiet „In den Beeten II“ und gegebenenfalls weitere Gebiete soll ein Netzbetreiber gesucht werden, der dieses auf eigene Kosten und eigenes Risiko umsetzt.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung zur Durchführung einer Ausschreibung im Wege der Dienstleistungskonzession zur Errichtung und dem anschließenden Betrieb eines Nahwärmeversorgungsnetzes für das Wohngebiet „In den Beeten II“.
3. Mit der Durchführung der Ausschreibung werden das Ingenieurbüro Midiplan GmbH & Co. KG, Ingenieurbüro für Energie- und Wärmetechnik, vertreten durch Herrn Frank Peetz, Höpfigheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen, und die Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart, beauftragt.
TOP 7: Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim (Feuerwehrsatzung)
Die bisherige Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Ingersheim (Feuerwehrsatzung) hatte den Stand der letzten aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2001. Aufgrund von umfassenden gesetzlichen Änderungen in Baden-Württemberg ist es erforderlich die Satzung im Zuge einer Neufassung auf einen aktuellen Stand zu bringen (siehe Anlage).
Wesentliches Ziel der gesetzlichen Änderungen war es, den Personalbestand der Feuerwehren zu sichern, die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren zu verbessern und die Satzung an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren anzupassen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Ingersheim (Feuerwehrsatzung) zu. Die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim (Feuerwehrsatzung) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die freiwillige Feuerwehr Ingersheim die vom Gemeinderat am 28. März 1989 beschlossen wurde mit ihrer zuletzt in der Sitzung vom 30. Oktober 2001 geänderten Fassung tritt an diesem Tag außer Kraft.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Satzung sowie der Anwendung ab dem Tag nach der Veröffentlichung derselben beauftragt.
TOP 8: Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES)
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach §16 FwG wird unter Beibehaltung der Höhe der bisher geltenden Aufwandsentschädigung auf den aktuellen gesetzlichen Stand geändert.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES).
Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim vom 18.12.2018 sowie die ursprüngliche Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 11.12.1990 treten an diesem Tag außer Kraft.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Satzung sowie Anwendung ab dem Tag nach der Veröffentlichung derselben beauftragt.
TOP 9: Festlegung der Abrechnungsweise der Notbetreuung ab April 2021
Der Gemeinderat beschließt die stufenweise Abrechnung für die in dem Zeitraum der Schließung vom 26.04. bis einschließlich 14.05.2021 in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Notbetreuung:
- bis 5 Tage in der Notbetreuung: ¼ der Monatsgebühr (Betreuung und Mittagessen)
- bis 10 Tage in der Notbetreuung: ½ der Monatsgebühr (Betreuung und Mittagessen)
- bis 15 Tage in der Notbetreuung: ¾ der Monatsgebühr (Betreuung und Mittagessen)
- mehr als 15 Tage in der Notbetreuung: volle Monatsgebühr (Betreuung und Mittagessen)
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
In Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Notbetreuung werden stufenweise entsprechend der in der Anlage aufgeführten Gebührensätze separat berechnet. Die Festlegung dieser Abrechnungsweise gilt auch für zukünftige Notbetreuungssituationen ebenso die Gebührensätze sofern noch gültig zu diesem Zeitpunkt.
TOP 10: Sachstand Einführung elektronisches Ratsinformationssystem
Die Verwaltung plant derzeit die Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems. Die Installation des Systems ist am 16.06.2021 erfolgt. Der offizielle Start des Gemeinderates in die elektronische Ratsarbeit ist für Anfang 2022 terminiert.
TOP 11: Annahme von Spenden
Es lagen keine Spenden zur Annahme vor.
TOP 12: Anfragen und Verschiedenes
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Anfragen nach dem Stand der Umsetzung des Talbrunnens.
Die Verwaltung antwortet, dass dieses Thema in der Gemeinderatssitzung am 20.07.2021 behandelt wird und auch die entsprechenden Vertreter eingeladen werden. Man habe sich auch Gedanken über die Entnahmestelle am alten Talbrunnen gemacht, welche dann vorgestellt werden.
Eine weitere Anfrage seitens des Gemeinderats lautet, dass die Thematik rund um Hunde (wie zum Beispiel Leinenzwang) weiterhin regelmäßig im Amtsblatt gebracht werden sollte.
Die Vorsitzende erläutert, dass der Leinenzwang im Außenbereich rechtlich schwer umzusetzen sei. Zudem dürfen auf privater Fläche Hunde grundsätzlich nicht laufen gelassen werden. Dies sei allerdings schwer in der Unterscheidung für Privatperson. Der Gemeindevollzugsdienst könne zwar darauf hinweisen, aber letztendlich muss es von den Betroffenen zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden.
Eine weitere Anregung aus der Mitte des Gemeinderates ist, dass der Gemeindevollzugsdienst bei Verstößen direkt einen Zettel an die Autoscheibe klemmen sollte, damit man weiß, welches Vergehen vorlag.
Ebenso werden die zahlreichen Stellenausschreibungen der Gemeinde angesprochen. Die Vorsitzende erläutert, dass dies alles notwendige Ausschreibungen seien (zum Beispiel aufgrund längere Krankheitsausfälle) und nicht über dem Maß Personal eingestellt werde.
Außerdem nennt sie das Thema Discounter in Ingersheim. Die Vorsitzende erwidert, dass dies im kommenden Jahr im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept diskutiert werden müsse.