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Landratsamt Ludwigsburg | 17.11.2021 – 01.12.2021

Corona: Landratsamt schließt ab 22. November für unangemeldeten Publikumsverkehr – 3G-Nachweis nötig

Landrat Dietmar Allgaier: Wir wollen sowohl unsere Kunden

als auch unsere Mitarbeiter vor dem Virus schützen

 

Wegen der stark steigenden Corona-Neuinfektionszahlen ergreift das Landratsamt zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen. Damit sollen die Neuinfektionen eingedämmt und der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden: Ab Montag, 22. November, schließt das Landratsamt wieder bis auf Weiteres für jeden unangemeldeten Publikumsverkehr. Sämtliche Kundenkontakte sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für sämtliche Außenstellen des Landkreisverwaltung. Zusätzlich müssen die Kunden, ebenfalls ab 22. November, einen 3G-Nachweis vorlegen, den der Sicherheitsdienst an den Eingängen kontrolliert.

 

„Die aktuelle Situation in dieser vierten Corona-Welle ist ernst und besorgniserregend. Das zeigt nicht zuletzt das Erreichen der Alarmstufe in Baden-Württemberg. In dieser Situation wollen wir sowohl  unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter so gut wie möglich vor dem Virus schützen. Deshalb haben wir uns für diese zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen im Dienstbetrieb entschieden“, erläutert Landrat Dietmar Allgaier.

 

Während der Pandemie, so der Landrat weiter, habe das Landratsamt gute Erfahrungen damit gemacht, Kundenkontakte nur nach vorheriger Terminvereinbarung zuzulassen. Dadurch habe man den Kundenverkehr auf das infektiologisch notwendige Minimum reduzieren können.

 

Im Zuge der nun geltenden 3G-Regel müssen die Kunden beim Betreten der Landratsamt-Gebäude entweder eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen bis zu 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen wurde inzwischen wieder eingeführt. Bei Terminen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten holen die Mitarbeiter des Landratsamts die Kunden direkt am Eingang ab und lassen sich den 3G-Nachweis vorlegen.

 

Auch für die Mitarbeiter des Landratsamts gelten ab 22. November zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen.

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