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Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. | 10.03.2023 – 24.03.2024
Sanierungsstau, hohe Kosten und Handwerkermangel: Für handwerklich begabte Hauseigentümer:innen gibt es viele gute Gründe, die Sanierung ihres Hauses selbst in die Hand zu nehmen. Durch die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Beginn des Jahres können Eigentümer:innen Fördergelder für die Materialkosten beantragen, die bei den Eigenleistungen anfallen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. erläutert, was dabei zu beachten ist:
1. Rechnung nur mit förderfähigen Materialkosten
Ganz wichtig: Materialkosten können nur dann gefördert werden, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss die Rechnung in deutscher Sprache vorliegen und der Name des Antragstellers muss ausgewiesen sein. Förderfähige Posten sind auf der Seite des BAFA unter der Suche „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ aufgelistet.
2. Anträge beim BAFA und bei der KfW stellen
Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Um die Förderung zu erhalten, muss zwingend der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Förderfähig sind nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen.
3. Energie-Effizienz-Experte muss Eigenleistungen prüfen
Damit Eigentümer:innen eine Förderung für Sanierungseigenleistungen erhalten, muss ein:e Energie-Effizienz-Expert:in beauftragt werden. Diese:r prüft und bestätigt, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Lokale Energieberater:innen sind unter www.lea-lb.de/netzwerk-energieberatung aufgelistet.
Bei Fragen rund um Förderung und Sanierung steht Ihnen die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für eine unabhängige Erstberatung zur Verfügung. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 07141/688 93-0.