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Landratsamt Ludwigsburg (Archiv)

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Landratsamt Ludwigsburg | 22.03.2023 – 05.04.2023

Damit es nicht zu Energieschulden und -sperren kommt

LUDWIGSBURG. Die Preise für Öl, Gas, Holz und Strom sind in der Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine stark gestiegen. Immer mehr Menschen haben deshalb Probleme, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Um Energieschulden und -sperren zu vermeiden, haben der Landkreis, die vier Energieversorger im Landkreis – Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, Stadtwerke Bönnigheim, Stadtwerke Ditzingen und Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim –, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Ludwigsburg kürzlich eine Vereinbarung geschlossen, die betroffene Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ludwigsburg unterstützen möchte. „Mit der Vereinbarung ist es im Landkreis gelungen, ein Verfahren zu vereinbaren, mit dem die bestehenden Hilfen im Bedarfsfall schnell und unkompliziert greifen können“, so Heiner Pfrommer, Sozialdezernent des
Landkreises.
Die Vereinbarung beschreibt, wie Bürgerinnen und Bürgern, die von hohen Energiekosten, Energieschulden und Energiesperren bedroht sind, unterstützt und vor Stromsperren bewahrt werden können. Dazu gehört, dass die Energieversorger einen Kunden-Infoflyer des Landratsamts versenden, der über Hilfsmöglichkeiten informiert. Der Kunden-Infoflyer verweist auch auf eine beim Landratsamt eingerichtete Kontaktstelle für Kunden der Energieversorger, die Fragen zu den bestehenden Hilfen haben. Darüber hinaus stellen die Energieversorger den säumigen Kunden Informationen zur Verfügung, welche Unterlagen nötig sind, um einen Antrag beim Sozialamt oder beim Jobcenter zu stellen – beispielsweise auf Übernahme der gestiegenen Kosten oder auf Beihilfe zu den Heizkosten bzw. Nebenkosten.
Mitarbeitende des Landratsamts und der Beratungsstellen erhalten zudem einen privilegierten Zugang zu einer entscheidungsberechtigten Stelle der Energieversorger, damit im Bedarfsfall eine schnelle Klärung herbeigeführt werden kann, um eine Energiesperre möglichst zu verhindern. Letzteres ist bis zum Auslaufen der Energiepreisbremsen befristet. Schließlich wollen die Energieversorger in Absprache mit dem Landkreis prüfen, ob eine dauerhafte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Probleme haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen, eingerichtet werden kann.

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