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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Amtliche Bekanntmachungen | 16.05.2023 – 31.05.2023

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:

Härtebereich 1 = weich: Härtegrad kleiner als 8,4° dH
Härtebereich 2 = mittel: Härtegrad zwischen 8,4° dH und 14 °dH
Härtebereich 3 = hart: Härtegrad größer als 14° dH

Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 15,0° dH dem Härtebereich hart zuzuordnen.

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