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Amtliche Bekanntmachungen | 02.06.2023 – 16.06.2023
Die Amtszeit der 2018 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 hat die Gemeinde bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Gemeinde Ingersheim hat insgesamt zwei Personen auf die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste hängt gemäß § 36 Abs. 3 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
12. Juni bis 16. Juni 2023
bei der Gemeindeverwaltung, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, im Schaukasten, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ingersheim, Frau Kriz, Zimmer 3, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Ingersheim, 02. Juni 2023
gez.
Simone Lehnert
Bürgermeisterin