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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 16.08.2023 – 30.08.2023

Sitzungsbericht vom 18. Juli 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Es liegen seitens der Verwaltung keine Bekanntgaben vor.

TOP 2: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2023 bis 2025

- Kleinkindbetreuung (0 bis 3 Jahre)

- Betreuung im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre)

- Schulkindbetreuung (6 bis 10 Jahre)

Die Gemeinde Ingersheim bietet nach wie vor ein flexibles und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 11 Monaten bis 10 Jahren.

Zum 01. Juli 2023 besuchen insgesamt 451 Kinder im Alter zwischen 11 Monaten und 10 Jahren unsere Kinderbetreuungseinrichtungen.

Auslastung im Bedarfsplanungszeitraum (11 Monate bis sechs Jahre):

Die erhobenen Zahlen zeigen, dass für den Bedarfsplanungszeitraum nach derzeitigem Planungsstand ausreichend Plätze zur Verfügung stehen im Gesamtgebiet von Ingersheim.

Ab dem Jahr 2026 ist keine verlässliche Aussage zur Auslastung mehr möglich, da viele Kinder noch nicht geboren sind und somit für einen Betreuungsplatz noch nicht eingeplant werden können. Im Bereich der Kleinkindbetreuung können ab Juli 2024 noch nicht geborene Kinder zu den angegebenen Belegungszahlen hinzukommen. Unsichere Faktoren sind hierbei Zuzüge aus „In den Beeten II“ und die stark gestiegenen Flüchtlingszuweisungen.

Ein der größten Herausforderungen ist nach wie vor die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. In diesem Zusammenhang wurde in den vergangenen Monaten eine umfassende Recruiting-Strategie entwickelt, welche sich bereits in der Umsetzung befindet.

Dem Gesamtelternbeirat wurden am 20.06.2023 die vorliegenden Zahlen vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2023 bis 2025 zur Kenntnis.

TOP 3: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungs-einrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 - Beschlussfassung

Turnusgemäß steht zum 01.09.2023 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an. Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. Die aktuelle Empfehlung liegt bei einer Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 %. Das angestrebte Ziel der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag und Städtetag) bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.

Die Gemeinde Ingersheim hat in den zurückliegenden Jahren folgende Erhöhungen der Benutzungsgebühren beschlossen:

Da die Gemeinde aufgrund der angespannten Haushaltssituation in den letzten Jahren teils weit über der Empfehlung des Landesrichtsatzes die Gebühren erhöht hat, wird dem Gemeinderat für den anstehenden Beschluss empfohlen, die Gebühren in diesem Jahr um 5 Prozent, statt wie vorgeschlagen um 8,5 Prozent zu erhöhen.

Der Gesamtelternbeirat hat diese Empfehlung bei der gemeinsamen Besprechung am 20. Juni 2023 begrüßt. Eine entsprechende Stellungnahme liegt dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat fasst mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2024, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 5 Prozent.

2. Der 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 wird zugestimmt.

TOP 4: 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012 -Beschlussfassung

Turnusgemäß steht zum 01.09.2023 wieder die Anpassung der Schulkindbetreuungsgebühren an. Die Erhöhung der Gebühren orientiert sich dabei an der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartengebühren.

Der Gemeinderat fasst mit einer Enthaltung einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2024, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 5 Prozent.

2. Der 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012 wird zugestimmt.

TOP 5: Sachstand Eröffnungsbilanz

Das Rechnungswesen der Gemeinde Ingersheim hat zum 01.01.2018 von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik (NKHR) gewechselt. Damit das Projekt der Einführung abgeschlossen ist, fehlt noch die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2018 und der Jahresabschluss 2018. In der Eröffnungsbilanz sind alle Werte der Ingersheimer Gebäude, Straßen, Kanäle, usw. aufgeführt.

Die dazugehörige Präsentation aus der Sitzung ist im RIS-Portal bei diesem Tagesordnungspunkt zu finden.

Der Gemeinderat wird über den aktuellen Sachstand informiert.

TOP 6: Weiteres Vorgehen zum Thema der bestehenden GbRs

Die Gemeinde Ingersheim hat mit dem Sport- und Kulturverein (SKV) zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Die Vereinshalle Ingersheim GbR (SKV Halle) und die Vereinsheim Fischerwörth GbR.

Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen und auch in Hinblick auf die Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts ist die Gemeinde mit der Bitte die bestehenden GbRs aufzulösen auf den SKV zugegangen.

Die Gemeinde Ingersheim trägt bereits alle bisher entstandenen und laufenden Kosten für die Verwaltung und Unterhaltung der beiden GbRs.

Sollte die GbR aufgelöst werden, werden die Vermögensanteile der GbR auf die Gemeinde übergehen. Dafür ist es möglich, dass die Gemeinde Ingersheim Grunderwerbsteuer bezahlen muss.

Die Verwaltung ist derzeit in der Abstimmung mit der Finanzverwaltung, ob eine Steuerbefreiung von 100 % anerkannt werden kann Sollte diese Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung abgelehnt werden, so steht zumindest die Steuerfreiheit von 50 % der jeweiligen Grunderwerbe im Raum. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer können zwei Bewertungsmethoden herangezogen werden. Im Falle einer Negativauskunft von Seiten der Finanzverwaltung, kann mit dieser die Bewertungsmethode abgeklärt werden, damit dann die Höhe der möglichen Grunderwerbsteuer berechnet werden kann.

Die Auflösung der GbRs bedeutet eine Erleichterung bei der Umsetzung auf das neue Umsatzsteuerrecht für die Gemeinde und verhindert einen erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwand.

Der Gemeinderat fasst mit zwei Enthaltungen einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Am Einfluss des SKV auf die Nutzung und Belegung der SKV-Halle und des Vereinsheim Fischerwörth ändert sich auch nach der Auflösung der GbRs nichts.

2. Der Name SKV-Halle bleibt auch in Zukunft bestehen.

3. Ein Verkauf der Halle wird in nächster Zeit nicht in Betracht gezogen. Sollte die Halle in ferner Zukunft doch einmal verkauft werden, wird dem SKV zugesagt, dass keine Kapazitäten verloren gehen, da im Ausgleich dafür eine andere Halle durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muss.

TOP 7: Bauvorhaben Karlstraße 11 - Abriss eines Wohnhauses mit Scheune und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage

In der Karlstraße 11 soll das bestehende Wohnhaus mit Scheune abgebrochen werden.

An Stelle der abgebrochenen Gebäude soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohnungen, 11 Tiefgaragenstellplätzen und 5 Außenstellplätzen gebaut werden. Weiterhin werden insgesamt 26 Fahrradstellplätze errichtet.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Genehmigung richtet sich somit nach § 34 BauGB und bedarf des Einvernehmens der Gemeinde.

Der Gemeinderat fasst mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom Abbruch des Wohnhauses mit Scheune Kenntnis und erteilt sein Einvernehmen nach § 34 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.

TOP 8: Bauvorhaben Im Kornfeld 49 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Auf dem Grundstück Im Kornfeld 49, Flst. 5915 soll ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz errichtet werden. Bei insgesamt 6 Modulen gibt es eine Überschreitung der Mindestabstände zu den Dachkanten um maximal 12 cm. Hierfür ist eine Befreiung notwendig. Dieser geringfügigen Überschreitung steht aus städtebaulicher Sicht nichts entgegen. Ansonsten entspricht das Vorhaben dem Bebauungsplan.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

· Überschreitung der Mindestabstände zu den Dachschrägen um maximal 12 cm bei insgesamt 6 Photovoltaik Modulen

TOP 9: Bauvorhaben im Kornfeld 39 - Wohnhausneubau mit Doppelgarage

Durch die Photovoltaikmodule wird der im Bebauungsplan unter B.1.2 festgesetzte Mindestabstand von 50 cm zum Dachrand unterschritten. Von dieser Festsetzung ist eine Befreiung notwendig. Ansonsten entspricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig mit einer Enthaltung sein Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

· Unterschreitung des Mindestabstandes von 50 cm zum Dachrand

TOP 10: Bauvorhaben Krebsgasse 28 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage

Für das bereits bekannte Bauvorhaben, dem der Gemeinderat bereits sein Einvernehmen erteilt hat, wurde eine geänderte Ausführungsplanung eingereicht. Hierfür ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB erforderlich.

Der Gemeinderat erteilt bei 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme sein Einvernehmen nach § 34 BauGB.

TOP 11: Beteiligung Träger öffentlicher Belange: Bebauungsplan „Luisen Höfe“ Besigheim

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 13.06.2023 den förmlichen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Luisen Höfe“ gefasst. Angestrebt wird die Entwicklung des ehemaligen, ca. 2 ha großen Ziegelei-Areals in Besigheim durch die „Luisen Höfe GbR“. Planziel ist die Erhöhung des Wohnraumangebots und die Realisierung von 270 Wohneinheiten. Die Gemeinde Ingersheim wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim nicht berührt und empfiehlt, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen vorzubringen.

Der Gemeinderat fasst bei 15 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimme folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim nicht berührt und beschließt, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen vorzubringen.

TOP 12: Vergabe von Bauleistungen

Die Sanierung des Feldwegs am Saalenhof sowie die Dachsanierung des Holderfriedhofes sind dringende Maßnahmen, die keinen Aufschub bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im September dulden. Die Verwaltung soll daher mit der zeitnahen Vergabe der Bauleistungen beauftragt werden.

Die Kosten für die Sanierung des Feldwegs am Saalenhof belaufen sich auf 48.000 €. Für die Herstellung der Parkplätze am Lerchenweg werden rund 18.500 € fällig.

Die Dachsanierung der Aussegnungshalle ist mit 20.000 € im Haushaltsplan veranschlagt. Die Mehrkosten von 86.000 € werden durch die nicht durchzuführenden Maßnahmen am Mörikekindergarten gedeckt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der dargestellten Bauleistungen.

TOP 13: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme von Spenden für den Zeitraum von 26.06.2023 bis 18.07.2023 zu.

TOP 14: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob Bauvorhaben grundsätzlich zurückgestellt werden könnten bis für die noch offenen Bereiche Bebauungspläne aufgestellt worden sind.

Die Vorsitzende verweist auf das Gemeindeentwicklungskonzept. In diesem Rahmen müsse die Bauleitplanung diskutiert werden.

Ein Gemeinderatsmitglied bittet darum, dass die aktuelle Einwohnerzahl im Amtsblatt veröffentlicht werden sollte. Die Vorsitzende erwidert, dass die entsprechenden Zahlen gerne zur Verfügung gestellt werden können.

Außerdem weist ein Mitglied des Gemeinderatsmitglied daraufhin, dass auf dem Spielplatz am Brühlkindergarten Spielgeräte fehlen würden.

Des Weiteren erkundigt sich ein Gemeinderatsmitglied danach, ob die Archiv-Stelle aktuell nicht besetzt sei. Die Vorsitzende bestätigt dies.

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