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Stadt Bietigheim-Bissingen (Archiv)

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Stadt Bietigheim-Bissingen | 02.09.2016 – 08.09.2016

Wichtiger Hinweis zu Waffenaufbewahrungskontrollen

Die Waffenbehörde der Stadt Bietigheim-Bissingen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Kontrolleure  bei angemeldeten und unangemeldeten Kontrollen stets einen Dienstausweis vorzeigen. Ferner erfolgt die Kontrolle weder uniformiert noch mit erkennbarem PKW. Bitte lassen Sie keine fremden Personen, die Waffenaufbewahrungskontrollen durchführen wollen, sich aber nicht ausweisen können, in Ihre Räumlichkeiten. Wenn Zweifel bestehen, ob die Personen tatsächlich von der Waffenbehörde kommen, können sich die Waffenbesitzer während der üblichen Bürozeiten unter den Telefonnummern 07142 / 74-322 oder 07142 / 74-308 rückversichern. Bei Verdachtsfällen können sich Waffenbesitzer über den Notruf 110 auch umgehend an die Polizei wenden, insbesondere auch außerhalb der Bürozeiten der Waffenbehörde.

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