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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 26.01.2024 – 25.02.2024

Sitzungsbericht vom 23.01.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Bekanntgaben vor.

TOP 2: Förmliche Aufhebung des Bieterverfahrens für gewerbliche Bieter In den Beeten II, Flst. 5866:

Im Vergabeverfahren des gemeindeeigenen Bauplatzes mit der Flurstücks-Nr. 5866 im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot für gewerbliche Bauträger sind keine Angebote innerhalb der Verfahrensfrist eingegangen. Das Vergabeverfahren wird deshalb aufgehoben. Das Mindestgebot im Vergabeverfahren wurde zum Bodenrichtwert in Höhe von 1.100 €/m2 festgesetzt. Bei einer Bauplatzgröße von 1.606 m2 bedeutet das erfolglose Verfahren fehlende Einnahmen in Höhe von mindestens 1.766.600 €.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat hebt das Bieterverfahren für gewerbliche Bieter zur Vergabe des Bauplatzes mit der Flurstücks-Nr. 5866 im Baugebiet „In den Beeten II“ in Ermangelung von Geboten innerhalb der Gebotsfrist auf.

TOP 3: Kommunal- und Europawahl 2024

  • Bildung des Gemeindewahlausschusses
  • Festlegung der Entschädigung für die Wahlhelfer
  • Wesentliche gesetzliche Änderungen

Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Hierfür ist entsprechend § 11 Kommunalwahlgesetz ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht kraft Gesetzes aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und mindestens zwei Beisitzern, sofern die Bürgermeisterin nicht selbst Wahlbewerber oder sonst verhindert ist. Bürgermeisterin Simone Lehnert ist Wahlbewerberin für die Kreistagswahl, also verhindert. Der Vorsitzende (m/w/d) des Gemeindewahlausschusses ist daher vom Gemeinderat zu wählen und zwar aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen zu wählen. Ebenso trifft der Gemeinderat die Entscheidung über die Höhe der ehrenamtlichen Entschädigung für die Mitglieder der verschiedenen Wahlorgane und nimmt Kenntnis von wesentlichen gesetzlichen Änderungen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

1. Gemeindewahlausschuss

Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden folgende Personen gewählt:

  • Vorsitzende stellvertretende Vorsitzende
    Stefanie Fischer Lisa Sieber
  • Beisitzer stellvertretende Beisitzer
    Albrecht Spahlinger Winfried Cramer
  • Beisitzer stellvertretender Beisitzer
    Günter Grundl Susanne Weitbrecht
  • Beisitzer und Schriftführer Stellvertreter
    Stephanie Fritz Katharina Krotz

Die Bestellten sind weder Wahlbewerber, noch Vertrauensleute eines Wahlvorschlags noch Unionsbürger (Anmerkung: Unionsbürger sind bei der Regionalwahl nicht wahlberechtigt).

2. Entschädigung der Wahlhelfer

Die Entschädigung der Wahlhelfer richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 25.01.2022.

3. Der Gemeinderat nimmt die dargelegten gesetzlichen Änderungen zur Kenntnis.

TOP 4: Reallabor Pavillon Re-Use S21 – Start des Projekts mit dem Ziel der Erstellung eines Aufenthaltsortes für Jugendliche

Die Gemeinde Ingersheim erhält die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Forschungsprojekt „Stuttgart 210: Weiterdenken – Weiterbauen!“ der Hochschulen Konstanz, Karlsruhe und Stuttgart das „Reallabor Pavillon Re-Use S21“ umzusetzen. Hierbei werden die Betonschalungselemente, die zum Bau des neuen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 verwendet wurden und regulär nach dem Bau vernichtet werden würden, einer neuen Nutzung zugeführt. Am Freizeitgelände Fischerwörth soll aus den Elementen ein Pavillon entstehen. Dieses Nachhaltigkeitsprojekt ist eine einmalige Möglichkeit, mit einem besonderen Bauwerk aus wiederverwendeten Baustoffen die Aufenthaltsqualität in Ingersheim zu stärken und für Jugendliche einen qualitätvollen und hochwertigen Treffpunkt zu schaffen.

Der Gemeinderat beauftragt mit 17 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Verwaltung mit der Planung zur Errichtung des Pavillons „Reallabor Pavillon Re-Use S21“ und der Vorbereitung des zugehörigen Studierendenworkshops.

TOP 5: Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 9 Abs. 2 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen - Ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Ingersheim

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009 im Kapitel 4.2. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Hierzu wurde bereits in öffentlicher Verwaltungsausschusssitzung am 05.12.2023 beraten und beschlossen, im weiteren Verfahren keine Anregungen oder Einwendungen vorzubringen, da die Belange der Gemeinde, durch das in der Raumnutzungskarte eingezeichnete Vorranggebiet, als berücksichtigt gesehen wurde. Diese Annahme war insbesondere auf ein Gespräch der Gemeinde und der Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG mit dem Verband Region Stuttgart zurückzuführen, in dem die Unterstützung zur Ausweisung eines zweiten Windkraftanlagenstandorts zugesichert wurde und anschließend der projektierte Standort offiziell und förmlich an die Region übermittelt wurde. Im Nachgang hat sich jedoch ergeben, dass das in der Planung der Region aufgenommene Vorranggebiet „LB-06 Ingersheim“ lediglich die bestehende Windkraftanlage, nicht jedoch den projektierten Standort für eine weitere Windkraftanlage berücksichtigt. Auf Anfrage beim Verband Region Stuttgart ist dies den strengen Planungskriterien geschuldet, die die Aufnahme des projektierten Standorts zum aktuellen Stand der Planung nicht zulassen. Auf Empfehlung und in Rücksprache mit dem Verband Region Stuttgart sowie der Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG wurde nun eine Stellungnahme zur Aufnahme des projektierten Standorts für eine Windkraftanlage formuliert. Die Verwaltung sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim berührt und empfiehlt, die beigefügte Stellungnahme (im Ratsinformationssystem zu finden) als Einwendung und Anmerkung im laufenden Beteiligungsverfahren an den Verband Region Stuttgart zu übermitteln.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim berührt und beauftragt die Verwaltung mit der Einreichung der Stellungnahme zur Aufnahme eines zweiten Windkraftanlagenstandorts in der Regionalplanung.

TOP 6: Bausache, Großmühlstraße 22, Neubau einer Garage und Verlegung des Hauseingangs

Das Bestandsgebäude soll um eine Garage im Nordwesten des Grundstücks erweitert werden. Im Zuge dessen soll auch der Hauseingang um einen Meter nach vorn versetzt werden. Hierdurch wird die Baugrenze durch Garage und Hauseingang im Westen des Grundstücks leicht überschritten. Zur Genehmigung ist für die Baugrenzüberschreitung eine Befreiung und hierzu das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes stehen dem keine Bedenken entgegen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Baugrenzüberschreitung mit Eingangsüberdachung und Garage auf der Westseite

TOP 7: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt bei einem befangenen Gemeinderatsmitglied einstimmig der Annahme von Spenden für den Zeitraum von 11.12.2023 bis 23.01.2024 zu.

TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem auf dem Neujahresempfang angesprochenen Projekt „Wengerter auf Zeit“, ob es schon mehr Details hierzu gäbe.

Die Vorsitzende erwidert, dass man sich kommende Woche mit Vertretern der Ingersheimer Wengerter trifft und die Details klärt. Anschließend würde dies dann ausgeschrieben werden und auch eine Presseinfo hierzu geben.

Darüber hinaus spricht sich ein weiteres Gemeinderatsmitglied für ein Böllerverbot aus. Das würde sehr viel Müll produzieren, allgemein läge im Ort sehr viel Müll herum. Insbesondere wird ein sehr vermülltes Grundstück im Baumwasenweg angesprochen. Außerdem wird ein Antrag für ein Verkehrskonzept in der Krebsgasse angekündigt.

Die Verwaltung erwidert, dass der Sachverhalt hinsichtlich des vermüllten Grundstückes bereits an die Baurechtsbehörde zuständigkeitshalber weitergegeben wurde. Es sei aber rechtlich schwierig dagegen etwas zu unternehmen.

Die Vorsitzende informiert über eine Baumaßnahme am Autobahnzubringer in Pleidelsheim, welche auch Auswirkungen auf Ingersheim haben werde. Eine Info hierzu im Amtsblatt wird folgen.

Die Verwaltung teilt dem Gremium außerdem mit, dass es am 06.02.2024 vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Begehung auf dem Holderfriedhof geben werde, um den Standort für die Gedenktafeln festzulegen. Die Handwerker werden hierzu bereits erstellte Modelle mitbringen.

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