Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. | 22.03.2024
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über die gesetzlichen Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung.
Die Wärmeversorgung macht durchschnittlich 84 Prozent der Emissionen im Privathaushalt aus. Da der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral sein muss, wurde im letzten Jahr das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) novelliert. So wird der Einbau klimaschädlicher Heizungen künftig ausgeschlossen. Neben dem GEG greift in Baden-Württemberg bei einem Heizungstausch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW).
Seit dem 1. Januar 2024 müssen laut GEG in den Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten im Falle eines Heizungstausches großzügige Übergangsfristen. In den Kommunen im Landkreis Ludwigsburg darf bis Juni 2028 eine fossile Heizung eingebaut werden, unabhängig davon, ob eine Wärmeplanung vorliegt. Für neue fossile Heizungen besteht allerdings die Pflicht, ab 2029 sukzessive einen steigenden Anteil Biomethan oder grünen Wasserstoff zu nutzen. Dies ist mit erheblichen Kostenrisiken verbunden. Für Hausbesitzer:innen ist es daher bereits heute sinnvoll, alternative Heizungen wie Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse einzusetzen. Laut GEG sind noch weitere Heizmöglichkeiten zulässig, wie beispielsweise Pelletheizungen. Parallel zum GEG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst und die Fördersätze für erneuerbare Heizungen angehoben.
Unabhängig von der Gesetzgebung des Bundes gilt in Baden-Württemberg weiter das EWärmeG BW mit der Pflicht, bei jedem Heizungstausch mindestens 15 % Erneuerbare Energien einzusetzen oder Ersatzmaßnahmen (z.B. Dämmung, Photovoltaik oder Sanierungsfahrplan) zu ergreifen.
Die LEA informiert ausführlich über die Wärmeversorgung Deutschlands, die GEG-Novelle und die neue Förderkulisse (BEG) in neuen Informationsvideos unter www.lea-lb.de/videos. Wer individuelle Fragen zum eigenen Heizungstausch hat, kann die kostenfreie und neutrale Beratung der LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen. Terminvereinbarung für eine telefonische Erstberatung unter 07141/688 93-0.