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Landratsamt Ludwigsburg | 10.04.2024 – 26.04.2024
Ludwigsburg. Einmal im Jahr ist Großputz in den Straßentunneln im Landkreis Ludwigsburg. In diesem Jahr finden die Reinigungs- und Wartungsaktionen in der Zeit vom 15. bis 26. April statt.
Die Arbeiten umfassen bei allen Tunneln die Reinigung der Tunneldecke und der Tunnelwände mit einer Spezialmaschine, die Reinigung der Entwässerungsanlagen und die Wartung der Beleuchtungsanlagen sowie der technischen Einrichtungen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Tunnel während der Arbeiten für den öffentlichen Verkehr zeitweise gesperrt werden:
- Tunnel B27a bei Stammheim in der Nacht vom 15. April auf 16. April. Die Arbeiten beginnen um 19.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr früh beendet sein. Die Umleitung führt über die Landesstraße 1143 und die Ortsdurchfahrt Kornwestheim.
- Galerie B10 bei Zuffenhausen in der Nacht vom 16. April auf 17. April. Die Arbeiten beginnen um 21.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein.
- Tunnel Hochbergfeld im Zuge der Landesstraße 1100 bei Großbottwar in der Nacht vom 22. zum 23. April. Die Arbeiten beginnen um 19.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über Kleinbottwar und Steinheim.
- Tunnel Bergkelter im Zuge der Landesstraße 1125 bei Murr in der Nacht vom 23. zum 24. April. Die Arbeiten beginnen um 20:00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Murr.
- Tunnel Steingrube im Zuge der Landesstraße 1100 bei Murr in der Nacht vom 24. zum 25. April. Die Arbeiten beginnen um 19.00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Murr.
- Tunnel Besigheim im Zuge der Bundesstraße 27 in Besigheim in der Nacht vom 25. zum 26. April. Die Arbeiten beginnen um 20:00 Uhr und werden spätestens um 5.00 Uhr beendet sein. Die Umleitung führt über die Ortdurchfahrt Besigheim.
Die Mitarbeitenden der Straßenmeistereien werden die Arbeiten schnellstmöglich erledigen, um die Sperrzeiten der Tunnel so kurz wie möglich zu halten. Das Landratsamt bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis für die Behinderungen.