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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 03.05.2024 – 16.05.2024

Sitzungsbericht vom 23.04.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Die Kämmerin Frau Bauer gibt den Haushaltserlass 2024 im Wortlaut bekannt, welcher die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 (Beschlussfassung jeweils 19.03.2024) gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Die Vorsitzende gibt darüber hinaus bekannt, dass die Steuerrichtlinie am 20.03.2024 um die Regelungen zur Lohn- und Ertragssteuer ergänzt wurde. Bisher erhielt diese nur Regelungen zur Umsatzsteuer.

Außerdem informiert die Vorsitzende darüber, dass sie aufgrund der Anfrage aus dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2024 die Antwort von Frau Wulle (Hausdirektion Karl-Ehmer-Stift und Residenz Ingersheim) erhalten habe, dass es vor dem Haupteingang, vor dem Kindergarteneingang und neben dem Kindergarten bereits viele Fahrradständer geben würde.

TOP 2: Vorstellung des Nachfolgers der Gärtnerei Willmann

In der Sitzung stellt sich der aus Benningen stammende Maximilian Schäfer vor, welcher zum 01.01.2024 den Betrieb von Herrn Willmann übernommen hat. Herr Schäfer startete 2016 mit einem kleinen Einmannbetrieb in der Landschaftspflege, der sich mittlerweile zu einem Betrieb mit sechs Mitarbeitern weiterentwickelt hat. Herr Schäfer ist gelernter Landwirt, seine zukünftige Frau und Schwiegereltern bringen Erfahrung aus dem Bereich Gärtnerei mit ein. Bereits in der Vergangenheit haben Herr Willmann und Herr Schäfer zusammengearbeitet. Nachdem Herr Schäfer von der zuletzt gescheiterten Hofübernahme erfahren hat, hat er die Initiative ergriffen und mit Herrn Willmann Kontakt aufgenommen.

Herr Schäfer informiert darüber hinaus über das aktuelle und zukünftige Sortiment. In diesem Jahr werden nur leichte Kulturen angebaut wie beispielsweise Salate, Radieschen, Kräuter, Kohlrabi, Paprika, Chili und Auberginen. Im Sommer sollen dann die Wassermelonen folgen. Ab 2025 soll es auch Erdbeeren geben und ab 2026 wird das Angebot um Johannis- und Stachelbeeren ergänzt.

Herr Willmann berichtet im Anschluss über die Probleme in den letzten Jahren einen Nachfolger zu finden. Drei Nachfolgeprojekte sind in den letzten sieben Jahren aus verschiedensten Gründen gescheitert. Er freut sich nun, mit Herrn Schäfer einen Nachfolger gefunden zu haben, dessen Motivation und Ideenreichtum gleich spürbar waren. Seit der Hofübernahme zum 01.01.2024 sind bereits einige positive Veränderungen wahrzunehmen.

TOP 3: Reallabor 210 - Bau eines Jugendtreffs

- Festlegung des Standorts

- Bericht über den Stand des Projekts

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 die Verwaltung beauftragt die Errichtung des Jugendtreffpunkts „Reallabor Pavillon Re-Use S21“ samt zugehörigem Studierendenworkshop zu planen. Aufgrund des Vorschlags zu einem alternativen Aufbaustandort im Neubaugebiet „In den Beeten II“, soll nun das Freizeitgelände Fischerwörth als finaler Standort beschlossen werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Freizeitgelände Fischerwörth, wie in den Bauantragsunterlagen dargestellt, als Aufbauort für den Jugendtreff aus den gelagerten Schalungselementen der Baustelle Stuttgart 21.

TOP 4: Fortschreibung Lärmaktionsplan - Entwurfsbeschluss

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht einen 5-Jahres-Turnus für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung vor. Der Gemeinderat hat am 23.02.2021 den Satzungsbeschluss für den Lärmaktionsplan der Gemeinde Ingersheim gefasst. Die Fortschreibung dieses Lärmaktionsplanes muss bis 18.07.2024 abgeschlossen sein.

Wesentliche Änderungen aus den Untersuchungen haben sich nicht ergeben. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung online einsehbar sein.

Dem Entwurfsbeschluss schließt sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung an. Der Satzungsbeschluss ist für die Sitzung am 04.06.2024 vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu.

TOP 5: Vergabe Tiefbauarbeiten: Vergabe Tiefbauarbeiten: Barrierefreier Umbau der restlichen Bushaltestellen, Feldwegesanierung Saalenhof, Neubau öffentlicher Parkplätze Lerchenweg

Der Gemeinderat hat am 27.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen, die Feldwegesanierung am Saalenhof sowie den Neubau öffentlicher Parkplätze am Lerchenweg beschlossen. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens hat die Firma Lukas Gläser aus Aspach das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von 217.318.76 € brutto abgegeben und soll nun beauftragt werden die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig das Angebot der Firma Lukas Gläser zum barrierefreien Umbau der restlichen Bushaltestellen, der Feldwegesanierung Saalenhof und dem Neubau der öffentlichen Parkplätze am Lerchenweg in Höhe von 217.318,76 € brutto.

TOP 6: Neufassung der Kindergartengebührensatzung – Vorberatung

Turnusgemäß steht zum 01.09.2024 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an. Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. Die aktuelle Empfehlung liegt bei einer Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 %. Das angestrebte Ziel der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag und Städtetag) bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.

Die Gemeinde Ingersheim hat in den zurückliegenden Jahren folgende Erhöhungen der Benutzungsgebühren beschlossen:

Jahr 2019: 3 % (Landesrichtsatz 3 %)
Jahr 2020: 5 % (Landesrichtsatz 3 %)
Jahr 2021: 8 % (Landesrichtsatz 2,9 %)
Jahr 2022: 3,9 % (Landesrichtsatz 3,9 %)
Jahr 2023: 5 % (Landesrichtsatz 8,5 %)

In Anlehnung an den Landesrichtsatz wird im Bereich der Ü3 Betreuung eine Gebührenerhöhung um 5 % und im U3 Bereich eine Gebührenerhöhung von 7,5 % geplant. Der Gesamtelternbeirat wurde am 17.04.2024 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört. Die Stellungnahme lag zum Zeitpunkt des Sitzungsversandes noch nicht vor.

Seit der letzten Neufassung der Satzung im Jahr 2012 wurden stets Änderungssatzungen erlassen. Im Laufe der Zeit wurde die Darstellung dieser Änderungen in der Gesamtversion immer unübersichtlicher, weshalb man sich nun für eine Neufassung entschieden hat. Die Änderungen beschränken sich auf die nachfolgend aufgeführten.

Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aus. Die Beschlussfassung hierüber wird in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 erfolgen.

Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aus. Die Beschlussfassung hierüber wird in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 erfolgen.

  1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2025, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 5 Prozent der Betreuungsformen für Kinder über 3 Jahren und einer Erhöhung der Gebühr um 7,5 Prozent der Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahre.
  2. Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 14.05.2024 wird zugestimmt

TOP 7: Neufassung der Satzung über die Schulkindbetreuung – Vorberatung

Turnusgemäß steht zum 01.09.2024 wieder die Anpassung der Schulkindbetreuungsgebühren an. Die Erhöhung der Gebühren orientiert sich dabei an der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartengebühren.

Der Gesamtelternbeirat wurde am 17.04.2024 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört. Die Stellungnahme lag zum Zeitpunkt des Sitzungsversandes noch nicht vor.

Seit der letzten Neufassung der Satzung im Jahr 2012 wurden stets Änderungssatzungen erlassen. Im Laufe der Zeit wurde die Darstellung dieser Änderungen in der Gesamtversion immer unübersichtlicher, weshalb man sich nun für eine Neufassung entschieden hat. Die Änderungen beschränken sich auf die nachfolgend aufgeführten.

Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aus. Die Beschlussfassung hierüber wird in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 erfolgen.

  1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2025, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 5 Prozent.
  2. Der Neufassung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 14.05.2024 wird zugestimmt.

TOP 8: 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung vom 20.07.2021

Die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehrkostenersatzsatzung werden an die aktuellste Fassung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 19. März 2024 angepasst.

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

  1. Die Stundensätze der genormten Fahrzeuge werden an die aktuellste Fassung der VOKeFw vom 19.03.2024 angepasst.
  2. Der 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung vom 20.07.2021 wird wie vorgelegt (vgl. Anlage 1) zugestimmt.
  3. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

TOP 9: Bausache: Änderung Einfriedungen und Müllstandort, Am Rotweg 17, Flst. 5903

Am Rotweg 17 wird die Änderung einer geplanten Einfriedung sowie die Verlegung des Müllstandorts beantragt. Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist eine Befreiung nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung B.2.2 des Bebauungsplans „In den Beeten II“ notwendig, nach der tote Einfriedungen und Hecken, die an öffentliche Flächen grenzen, eine Höhe von 150 Meter nicht überschreiten dürfen. Im vorliegenden Baugesuch wird eine Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 180 cm beantragt, die die Maximalhöhe somit um 30 cm überschreitet. Nach Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zur Erhöhung der Einfriedung zu versagen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung des Müllstandorts zu, versagt jedoch sein Einvernehmen zu folgender Befreiung:

  • Überschreitung der zulässigen Höhe von Einfriedungen um 30 cm

TOP 10: Bausache: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Heckenstraße 37, Flst. 1117/3

Das bestehende Wohnhaus mit Garage in der Heckenstraße 37 soll abgerissen und durch den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage ersetzt werden. Das beantragte Bauvorhaben überschreitet an der Nordseite mit der Garage die Baugrenze um 75 cm. Auch an der Südseite wird die Baugrenze mit dem Eingangsbereich (Windfang) überschritten. Zur Genehmigung des Bauvorhabens sind die Baugrenzüberschreitungen jeweils gem. § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu befreien. Das Stadtentwicklungsamt hat keine Bedenken bezüglich der Überschreitungen der Baugrenzen, wenn die Zufahrtsfläche auf eine Länge von 6 Meter reduziert wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu den Baugrenzüberschreitungen zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

  • Überschreitung der Baugrenze an der Nordseite mit der Garage um 0,75 m
  • Überschreitung der Baugrenze an der Südseite mit dem Eingangsbereich (Windfang)

TOP 11: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden für den Zeitraum 20.02.2024 bis 23.04.2024 zu.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Die Vorsitzende informiert über die Info-Veranstaltung zum Ausbau der Nahwärmeversorgung im Rathaus am 24.04.2024.

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob der zukünftige digitale Hallen-Belegungskalender ähnlich zum Kalender im Rahmen des Kinderferienprogramms aufgebaut sei.

Die Vorsitzende erwidert, dass der digitale Belegungskalender beauftragt sei und betont, dass das Kinderferienprogramm weiterhin eine Veranstaltung der Gemeinde sei und auch in Trägerschaft der Gemeinde bleibt. Eine Information hierzu habe für Verunsicherung geführt, die jedoch unbegründet sei. Einzige Änderung sei nur, dass die Gemeinde nicht mehr wie bislang die Beiträge einsammelt und an die Vereine/Organisationen weiterleitet.

In diesem Zusammenhang regt ein Gemeinderatsmitglied an, eine allgemeine Mailadresse für Veranstaltungen einzurichten.

Darüber hinaus merkt ein weiteres Gemeinderatsmitglied an, dass das Engagement im Rahmen des Projektes „Wengerter auf Probe“ positiv zu bewerten sei. Jedoch würden die Kosten im Rahmen der Bewirtschaftung und Pflege der Weinberge (z. B. die Hubschrauberspritzung) deutlich steigen. Hierfür bedarf es an finanzieller Unterstützung für die Wengerter seitens der Gemeinde oder anderen politischen Ebenen. Es wird dabei auf die Nachbarkommune Hessigheim verwiesen, die bereits ein Förderprogramm habe.

Der Vorsitzenden ist die Problematik bewusst, jedoch sei eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde rechtlich sehr schwer umzusetzen sei. Eine unmittelbare Förderung der Gemeinde des Weinbaus ist rechtlich unzulässig. Sie führe hierzu regelmäßig Gespräche mit den umliegenden Gemeinden, die das Thema ebenfalls betrifft. Jede Möglichkeit werde untersucht. Da der Erhalt der Steillagen ein großes Anliegen des Landrates sei, habe man sich auch auf dieser Ebene dem Thema angenommen. Es wurden verschiedene Möglichkeiten in diesem Zusammenhang untersucht, welche zeitnah in einer Info-Veranstaltung vorgestellt werden sollen. Auch im Ausschuss für Umwelt und Technik auf Kreisebene stehe das Thema im Juni auf der Agenda. Die Vorsitzende merkt an, dass es die gewünschte Sofort-Lösung leider nicht geben kann. Sie werde im Wengerter-Stammtisch berichten, sobald es Neuigkeiten gebe. Außerdem berichtet sie über die erfolgten Maßnahmen seitens der Verwaltung bei unbewirtschafteten Weinbergen. Hier stand man jüngst im Rahmen einer Ersatzvornahme vor einer Zwangsrodung, die jedoch nicht vollstreckt wurden konnte, da kurz vorher ein Nachweis über die Bewirtschaftung erbracht wurde.

Außerdem erkundigt sich ein anderes Gemeinderatsmitglied nach dem Zeitpunkt, ab wann der Spielplatz in Kleiningersheim, welcher aufgrund eines Bauvorhabens stillgelegt wurde, wieder nutzbar sei.
Die Verwaltung erwidert, dass das nach Abschluss des Bauvorhabens erfolge.

Des Weiteren wird bemerkt, dass man auf Nachfrage die Auskunft bekommen habe, dass in den nächsten zwei Jahren kein Glasfaserausbau in der Krebsgasse geplant sei und ob man nicht bei einer Straßensanierung gleich Leerrohre mit reinlegen könne.
Die Verwaltung erwidert, dass bei einer Sanierung natürlich Synergieeffekte genutzt werden.

Darüber hinaus wurde aus dem Gremium der Wunsch geäußert, den Boule-Platz mit neuem Schotter zu belegen.
Die Vorsitzende nimmt diesen Wunsch mit.

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