Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Aus dem Gemeinderat | 24.05.2024 – 06.06.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Bekanntgaben
Es liegen keine Bekanntgaben seitens der Verwaltung vor.
TOP 2: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung)
Turnusgemäß steht zum 01.09.2024 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an. Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. Die aktuelle Empfehlung liegt bei einer Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 %. Das angestrebte Ziel der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag und Städtetag) bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.
Die Gemeinde Ingersheim hat in den zurückliegenden Jahren folgende Erhöhungen der Benutzungsgebühren beschlossen:
Jahr 2019: 3 % (Landesrichtsatz 3 %)
Jahr 2020: 5 % (Landesrichtsatz 3 %)
Jahr 2021: 8 % (Landesrichtsatz 2,9 %)
Jahr 2022: 3,9 % (Landesrichtsatz 3,9 %)
Jahr 2023: 5 % (Landesrichtsatz 8,5 %
In Anlehnung an den Landesrichtsatz wird im Bereich der Ü3 Betreuung eine Gebührenerhöhung um 5 % und im U3 Bereich eine Gebührenerhöhung von 7,5 % geplant.
Der Gesamtelternbeirat wurde am 17.04.2024 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört. Die schriftliche Stellungnahme wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 vorgetragen.
Seit der letzten Neufassung der Satzung im Jahr 2012 wurden stets Änderungssatzungen erlassen. Im Laufe der Zeit wurde die Darstellung dieser Änderungen in der Gesamtversion immer unübersichtlicher, weshalb man sich nun für eine Neufassung entschieden hat. Die Änderungen beschränken sich auf die separat aufgeführten.
Die vollständige Satzung wird separat im Amtsblatt bekanntgemacht und wird nach Ende des aktuellen Kindergartenjahres auch auf der Homepage eingestellt werden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
TOP 3: Neufassung der Satzung über die Schulkindbetreuung
- Beschlussfassung
Turnusgemäß steht zum 01.09.2024 wieder die Anpassung der Schulkindbetreuungsgebühren an. Die Erhöhung der Gebühren orientiert sich dabei an der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartengebühren.
Der Gesamtelternbeirat wurde am 17.04.2024 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört. Zu den geplanten Gebührenerhöhungen in der Schulkindbetreuung ist keine separate Stellungnahme eingegangen.
Seit der letzten Neufassung der Satzung im Jahr 2012 wurden stets Änderungssatzungen erlassen. Im Laufe der Zeit wurde die Darstellung dieser Änderungen in der Gesamtversion immer unübersichtlicher, weshalb man sich nun für eine Neufassung entschieden hat. Die Änderungen beschränken sich auf die separat aufgeführten.
Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
Die vollständige Satzung wird separat im Amtsblatt bekanntgemacht und wird nach Ende des aktuellen Schuljahres auch auf der Homepage eingestellt werden.
TOP 4: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2024 bis 2026
Die Gemeinde Ingersheim bietet nach wie vor ein flexibles und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 11 Monaten bis 10 Jahren.
Zum 01. März 2024 besuchen insgesamt 417 Kinder im Alter zwischen 11 Monaten und 10 Jahren unsere Kinderbetreuungseinrichtungen.
Auslastung im Bedarfsplanungszeitraum (11 Monate bis sechs Jahre):
Die erhobenen Zahlen zeigen, dass für den Bedarfsplanungszeitraum nach derzeitigem Planungsstand ausreichend Plätze zur Verfügung stehen im Gesamtgebiet von Ingersheim.
Ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 ist keine verlässliche Aussage zur Auslastung mehr möglich, da viele Kinder noch nicht geboren sind und somit für einen Betreuungsplatz noch nicht eingeplant werden können. Im Bereich der Kleinkindbetreuung können ab April 2025 noch nicht geborene Kinder zu den angegebenen Belegungszahlen hinzukommen. Unsichere Faktoren sind hierbei Zuzüge aus „In den Beeten II“ und die stark gestiegenen Flüchtlingszuweisungen.
Eine der größten Herausforderungen ist nach wie vor die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Im vergangenen Jahr wurden ausreichend Zusatz- und Vertretungskräfte eingestellt, die die Pädagogischen Fachkräfte bei der Betreuung der Kinder unterstützen.
Dem Gesamtelternbeirat wurde am 17.04.2024 die Bedarfsplanung und neue Entwicklungen vorgestellt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2024 bis 2026 zu.
Im Bedarfsplanungszeitraum stehen ausreichend Kapazitäten im Kindergartenbereich und Kleinkindbetreuung zur Verfügung. Der Rechtsanspruch im Bereich U3 kann aller Voraussicht nach erfüllt werden. Aus diesem Grund finanziert die Gemeinde die Einrichtung eines Kindernestes nicht mit.
Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule zur Kenntnis.
TOP 5: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg
Straßenbenennung der neuen Erschließungsstraße im ZV-Gebiet in Caroline-Eichler-Straße
Die neue Erschließungsstraße soll in Caroline-Eichler-Straße benannt werden.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung, die neue Erschließungsstraße im Zweckverbandsgebiet in Caroline-Eichler-Straße zu benennen.
TOP 6: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016
Nach Vorlage des Jahresabschlusses 2016 ist dieser durch die Zweckverbandsversammlung festzustellen. Den notwendigen Weisungsbeschluss erteilt der Gemeinderat.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheim Weg dem Jahresabschluss 2016 zuzustimmen.
TOP 7: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
Nach Vorlage des Jahresabschlusses 2017 ist dieser durch die Zweckverbandsversammlung festzustellen. Den notwendigen Weisungsbeschluss erteilt der Gemeinderat.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheim Weg dem Jahresabschluss 2017 zuzustimmen.
TOP 8: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
Nach Vorlage des Jahresabschlusses 2018 ist dieser durch die Zweckverbandsversammlung festzustellen. Den notwendigen Weisungsbeschluss erteilt der Gemeinderat.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheim Weg dem Jahresabschluss 2018 zuzustimmen.
TOP 9: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Auszahlung der Ergebnisrücklage
Um den Liquiditätsbedarf des Zweckverbandes nach der Ausschüttung weiterhin zu decken, stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, die überwiegend aus den außerordentlichen Erträgen durch den Verkauf von Grundstücken entstanden sind. An die Gemeinde Ingersheim können nun 900.000 Euro und 600.000 Euro an die Stadt Bietigheim-Bissingen zurückgeführt werden.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg der Auszahlung von Ergebnisrücklagen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Euro entsprechend des Beteiligungsverhältnisses an die Verbandskommunen zuzustimmen.
TOP 10: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Information zu den investiven Ermächtigungsüberträgen 2023/2024
Im Jahr 2023 konnten nicht alle bereitgestellten Haushaltmittel für investive Auszahlungen abgerufen werden. Diese werden aber in 2024 benötigt und sollen daher im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2023 per Ermächtigungsübertrag übernommen werden.
Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Ermächtigungsüberträge des Zweckverbands Bietigheimer Weg von 2023 nach 2024 zur Kenntnis.
TOP 11: Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Wasserversorgung mit Lagebericht
Die Wasserversorgung Ingersheim wird als Sonderrechnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von 64.690,99 €. Der Jahresverlust kann durch Verminderung des Gewinnvortrages (357.100,54 €) ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Jahresrechnung 2018 der Wasserversorgung wie vorliegende und erläutert zu und fasst die entsprechenden Beschlüsse.
TOP 12: Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Wasserversorgung mit Lagebericht
Die Wasserversorgung Ingersheim wird als Sonderrechnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von 78.765,90 €. Der Jahresverlust kann durch Verminderung des Gewinnvortrages (292.409,55 €) ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Jahresrechnung 2019 der Wasserversorgung wie vorliegende und erläutert zu und fasst die entsprechenden Beschlüsse.
TOP 13: Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Wasserversorgung mit Lagebericht
Die Wasserversorgung Ingersheim wird als Sonderrechnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von 619,35 €. Der Jahresverlust kann durch Verminderung des Gewinnvortrags (213.643,65 €) ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Jahresrechnung 2020 der Wasserversorgung wie vorliegende und erläutert zu und fasst die entsprechenden Beschlüsse.
TOP 14: Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Wasserversorgung mit Lagebericht
Die Wasserversorgung Ingersheim wird als Sonderrechnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Gewinn in Höhe von 51.251,34 €. Der Jahresgewinn kann für die Erhöhung des Gewinnvortragen (213.024,30 €) verwendet werden.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Jahresrechnung 2021 der Wasserversorgung wie vorliegende und erläutert zu und fasst die entsprechenden Beschlüsse.
TOP 15: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden für den Zeitraum 22.04.2024 bis 14.05.2024 zu.
TOP 16: Anfragen und Verschiedenes
Amtsleiter Herr Zimmer berichtet, dass der Umbau am Epplebrunnen für die zukünftige Nutzung als Wasserentnahmestelle für die Landwirtschaft am heutigen Tag begonnen hätte. Ein genauer Zeitpunkt der Fertigstellung könne nicht genannt werden, aber man gehe davon aus, dass es keine allzu lange Baustelle werde.
Außerdem berichtet die Vorsitzende über den Zeitplan zur Errichtung des Jugendtreffs am Fischerwörthgelände. Man habe einige örtliche Unternehmen für das Projekt gewinnen können, die Teilarbeiten übernehmen werden. Der alte Pavillon und die Kleinspielgeräte wurden bereits abgebaut.
Ein Gemeinderatsmitglied bemerkt, dass seit mehreren Monaten keine Instandsetzungsarbeiten an der beschädigten Aussegnungshalle erkennbar seien und erkundigt sich in diesem Zuge nach dem Stand.
Amtsleiter Herr Zimmer erwidert, dass hierfür entsprechende Angebote vorliegen. Diese müssten aber erst noch mit der Versicherung abgestimmt werden bevor die Arbeiten durchgeführt werden können.
Die Verwaltung berichtet über eine Anfrage der Gemeinde Mundelsheim hinsichtlich einer Beteiligung an einem Car-Sharing Projekt. Zunächst werden Untersuchungen geführt, die die Gemeinde nichts kosten. Anschließend werde ein konkretes Angebot vorgelegt. Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dieser Machbarkeitsstudie und auch der Gemeinderat hat hiergegen keine Einwendungen.
Außerdem informiert die Vorsitzende über die Aufnahme in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg. Man erhalte Fördermittel bis zu 800.000 € für Maßnahmen in Kleiningersheim. Schon im Vorfeld der Entscheidung war bekannt, dass es eine Förderzusage für maximal einen Ortsteil geben werde. Eine Förderung für Maßnahmen in Großingersheim werde selbstverständlich wieder beantragt.
Ein Gemeinderatsmitglied ärgert sich darüber, dass es weiterhin zu Pflanzendiebstahl auf dem Holderfriedhof kommen würde und schlägt die Anbringung einer Wildkamera vor. Ergänzend bemerkt ein weiteres Gemeinderatsmitglied, dass sich auch auf anderen Friedhöfen solche Vorfälle häufen in letzter Zeit.
Die Vorsitzende antwortet, dass man die Anbringung einer Wildkamera prüfen werde.
Aus den Reihen des Gremiums wird darüber hinaus nach dem aktuellen Stand des Starkregenrisikomanagements nachgefragt.
Die Verwaltung informiert, dass hier schon erste Besprechungsrunden laufen und das Handlungskonzeptes im Herbst im Gemeinderat vorgestellt wird.
Darüber hinaus appelliert ein Gemeinderatsmitglied an die gegenseitige Rücksichtnahme bei Benutzung der Feldwege.
Die Vorsitzende ergänzt, dass man hierzu gerne erneut einen entsprechenden Artikel im Amtsblatt einstellen werde.