Amtliche Bekanntmachungen | 27.09.2024
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.09.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ingersheim erfolgen durch Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinde Ingersheim. Das Amtsblatt erscheint i.d.R. wöchentlich und kann von jedermann während der Sprechzeiten des Bürgerbüros kostenlos eingesehen werden und wird bei Bedarf zu Verfügung gestellt.
(2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag der Ausgabe des Amtsblattes.
(3) Ergänzend zu Absatz 1 und wenn gesetzlich vorgeschrieben erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ingersheim zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde Ingersheim unter www.ingersheim.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblatts.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Ingersheim vom 03.01.1972 außer Kraft.
Ingersheim, den 25.09.2024
gez. Simone Lehnert
Bürgermeisterin
Hinweis nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.