Aus dem Gemeinderat | 02.10.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern wurde keine Frage gestellt.
TOP 2: Bekanntgaben
Seitens der Verwaltung liegen keine Bekanntgaben vor.
TOP 3: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg
Vergabe eines Gewerbebauplatzes an das Autohaus Scharfenberger
Mit dem Verkauf des Gewerbegrundstückes an das Autohaus Scharfenberger kann ein bereits erschlossenes Grundstück verkauft und eine Bebauung schnellstmöglich herbeigeführt werden. Darüber hinaus kann einem Ingersheimer Betrieb eine Erweiterungsfläche angeboten werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg zu beauftragen, das Grundstück (Flst. Nr. 4583/1, 4582/1) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gröninger Weg West 1. Änderung“ an das Autohaus Scharfenberger aus Ingersheim zu einem Preis von 220 €/m² (Gesamtpreis: 1.078.440,00 €) zu vergeben. Die Zweckverbandsverwaltung wird ebenfalls beauftragt, den Kaufvertrag entsprechend abzuschließen.
TOP 4: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg
Wahl der Vorsitzenden des Zweckverbandes
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Zweckverbandes
Nachdem die Amtszeit der Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bietigheimer Weg an die Amtszeit der Gemeinderäte geknüpft ist, muss eine Neuwahl erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg zu beauftragen,
a) Frau Bürgermeisterin Simone Lehnert, Gemeinde Ingersheim, zur Vorsitzenden des Zweckverbandes, und
b) Herrn Oberbürgermeister Jürgen Kessing, Stadt Bietigheim-Bissingen, zum stellvertretenden Vorsitzenden
zu wählen.
TOP 5: Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung aus dem Jahr 1972 bildet die gesetzlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten nicht ab und wird entsprechend angepasst. Wesentliche Änderung: Veröffentlichung von den Bekanntmachungen auf der Webseite der Gemeinde werden ergänzend zum Amtsblatt ermöglicht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 03.01.1972 außer Kraft.
TOP 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Husarenhofstraße"
- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
a) Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§10 BauGB)
b) 2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§74 LBO)
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf der Markung Kleiningersheim, das Grundstück Husarenhofstraße 10, Flst. Nr. 5 mit einer Gesamtfläche von ca. 1.173 m² mit einem Einzelhaus sowie einem Doppelhaus in Form von Wohngebäuden bebauen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Schloßäcker – Holzweg – Wolfsgruben“. Die Festsetzungen zu Baulinie, Vorgartenbereich und Bauverbot, lassen die projektierte Bebauung auf dieser Rechtsgrundlage nicht zu und machen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich, um das Vorhaben zu realisieren.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Aufgrund von § 12 BauGB i.V. mit § 4 GemO wird das Satzungsverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB eingeleitet, mit
1. Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
2. Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Abgrenzung im Vorhaben- und Erschließungsplan der Diplom-Geographin Gabriele Kauß-Brockmann vom 07.03.2024 und umfasst die Fläche des Flurstückes Nr. 5 auf der Gemarkung Kleiningersheim.
Das Flurstück wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Südgrenzen der Flurstücke Nr. 8/3,8/2,8/1,8, 9, 9/4
Im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks Nr. 4/1
Im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks Nr. 1590/1
Im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks Nr. 6
2. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“ werden als Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen:
a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
b) Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)
Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf der Diplom-Geographin Gabriele Kauß-Brockmann vom 07.03.2024 mit Textteil vom 07.03.2024 und Begründung vom 07.03.2024. Diese sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
TOP 7: Durchführungsvertrag vorhabenbezogener Bebauungsplan Husarenhofstraße
Für die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Husarenhofstraße“ ist die Schließung eines Durchführungsvertrags nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich. Der Durchführungsvertrag soll die Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger regeln.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Ingersheim mit Herrn Daniel Volk, Goethestraße 39, 74379 Ingersheim, und Herrn Christian Volk, Kirchstraße 17, 64589 Stockstadt am Rhein, einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“ abzuschließen.
TOP 8: Bausache
Genehmigungsverfahren
Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Abbruch bestehende Garage, Neckarstr. 17, Flst. Nr. 4971
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 4971 soll westlich des bestehenden Gebäudes (Uhlandstr. 12) ein Einfamilienhaus mit Garage erstellt werden. Das Gebäude ist zweigeschossig mit einem Flachdach geplant. Es gibt keinen qualifizierten Bebauungsplan nur einen Baulinienplan „Neckar-Karl-Kehrsbachstraße“. Das neugeplante Gebäude befindet sich hinter der Baulinie. Die Genehmigung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Von Seiten des Stadtentwicklungsamtes wurden gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken geäußert. Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu erteilen.
TOP 9: Bausache
Antrag auf Befreiung
Errichtung eines PKW Stellplatzes, Gaisbergweg 8, Flst. Nr. 5241/2
In der nichtüberbaubaren Vorgartenfläche soll ein Stellplatz (5m x 5 m), für zwei PKW errichtet werden. Zum Ausgleich wird die Terrasse verkleinert, sowie Grünstreifen/Pflanzstreifen neu geschaffen. Die Planung wurde mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmt erstellt. Da sich der PKW-Stellplatz in der Vorgartenfläche befindet ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung zu erteilen:
Erstellung eines PKW Stellplatzes in der Vorgartenfläche
TOP 10: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden für den Zeitraum 28.05.2024 bis 24.09.2024 zu.
TOP 11: Anfragen und Verschiedenes
Ein Gemeinderatsmitglied berichtete, dass sie von Bürgerinnen und Bürgern auf die Einrichtung der Brunnenanlage im Neckartal zur Wasserentnahme angesprochen wurde, die augenscheinlich fertiggestellt sei. Sie wollte wissen, ab wann es möglich sein wird, Brunnenwasser zu schöpfen.
Die Verwaltung informiert, dass die Anlage im Wesentlichen fertiggestellt sei. Die Pumpen und technischen Komponenten seien bereits angeschlossen. Allerdings gebe es noch Probleme bei der Installation der elektronischen Steuerelemente, die noch programmiert werden müssen. Diese Kleinigkeit verzögere derzeit die Inbetriebnahme, obwohl die Bauarbeiten fristgerecht abgeschlossen wurden.
Ein Gemeinderatsmitglied bezog sich auf einen Artikel in der Ludwigsburger Kreiszeitung („Bußgelder gehen nach Bietigheim“) und thematisierte die Verkehrsprobleme in der Neckarstraße. Es wird vorgeschlagen, Betonkübel als Verkehrsberuhigungsmaßnahme aufzustellen, insbesondere im Bereich Richtung Uhlandstraße, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen. Zudem werden Bedenken geäußert bezüglich eines Blitzers am Ortsausgang, dessen Standort und Zweck kritisch hinterfragt wird. Schließlich wird nach der Handhabung von Anträgen für fest installierte, betonierte Pools, da in der letzten Amtsperiode beschlossen worden sei, diese nicht mehr zu genehmigen.
Die Vorsitzende stellt klar, dass es keinen Grundsatzbeschluss gebe, der die Genehmigung von Pools generell ausschließe. Jeder Antrag werde individuell im Rahmen einer baurechtlichen Prüfung bewertet. In der Vergangenheit seien bereits Baugesuche für Pools eingereicht und von der Baurechtsbehörde geprüft und genehmigt worden.
Die Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Ingersheim bezüglich der Verkehrsüberwachung an die Stadt Bietigheim-Bissingen angebunden ist, ebenso wie bei der Baurechtsbehörde. Sie betonte, dass regelmäßig Beschwerden über zu schnelles Fahren und Lärmbelastung eingehen, die an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet werden. Die Aufstellung des Blitzers erfolge auf Grundlage dieser Beschwerden, insbesondere in der Ludwigsburger Straße, wo Anwohner wiederholt Geschwindigkeitskontrollen und sogar eine feste Blitzeranlage fordern. Dies diene nicht der Abzocke, sondern der Einhaltung der vorgeschriebenen 30 km/h im Ort.
Die Vorsitzende geht auf das Thema Verkehrskonzept ein und erwähnte, dass bereits ein Konzept für die Forststraße erarbeitet wurde, um die Verkehrsbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Ein ähnliches Vorgehen sei auch für die Neckarstraße geplant. Der Hinweis aus dem Gemeinderat werde in die Planungen aufgenommen. In Kürze finde eine große Verkehrsschau statt, bei der auch die Neckarstraße auf der Agenda stehe. Sie habe bereits eine Unterschriftensammlung von Anwohnern erhalten, die sich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wünschen. Eine Umsetzung müsse jedoch gründlich geprüft und verkehrsrechtlich abgesichert werden, bevor ein Konzept dem Gemeinderat vorgelegt werden könne.
Die Vorsitzende informierte, dass die Position der Ehrenamtskoordinatorin erfolgreich besetzt wurde. Frau Rösch hat diese Rolle übernommen und wird in Zukunft aktiv auf die Öffentlichkeit zugehen. Sie hat bereits verschiedene Ideen entwickelt und nimmt Kontakt zu den Vereinen auf, um deren Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus wird sie auch mit Ehrenamtlichen in Verbindung treten, um deren Engagement zu fördern. Über ihre Arbeit und geplante Projekte wird Frau Rösch künftig im Amtsblatt berichten.