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Die AVL informiert | 15.10.2024 – 31.10.2024

Entsorgungspflicht soll verlängert werden

Ludwigsburg. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat den Mitgliedern des Kreistags empfohlen, die Übertragung der Entsorgungspflicht vom Verband Region Stuttgart (VRS) auf die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) bis Ende 2027 zu verlängern. Eine solche Übergangslösung hat unter anderem den Vorteil, dass die AVL kurzfristig auf Marktänderungen reagieren und über die Preisgestaltung die Mengen steuern kann, was gut für die Verwertung ist. Gleichzeitig wurde erneut deutlich, dass der Landkreis keinen neuen Deponiestandort suchen möchte, und es begrüßt, dass der VRS eine Deponiestandortsuche eingeleitet hat, um eigene Entsorgungskapazitäten für Abfälle in seiner Zuständigkeit zu schaffen.

„Das Vorgehen bringt für alle Beteiligten Vorteile bei der Umsetzung der Übergangslösung“, stellte Landrat Dietmar Allgaier in der AUT-Sitzung fest. Diese Übergangslösung ist notwendig, weil der VRS bis zum derzeit geltenden Ende der Übertragung der Entsorgungspflicht zum 31. Dezember 2024 noch über keinen eigenen Deponiestandort für die Abfälle in seiner Zuständigkeit verfügen wird. Deshalb haben die Kreisgremien die Erwartung formuliert, dass auch die anderen Stadt- und Landkreise im Verbandsgebiet mit Entsorgungskapazitäten ihre Deponien bis zur Inbetriebnahme einer Deponie des VRS stärker als bisher zur Verfügung stellen.

Andere Stadt- und Landkreise stellen zusätzliche Entsorgungskapazitäten zur Verfügung

Tatsächlich hat der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Stuttgart (AWS) eine Erhöhung der VRS-Beseitigungsmengen von ca. 50.000 Tonnen auf bis zu 60.000 Tonnen pro Jahr angeboten. Der Rems-Murr-Kreis und sein Entsorgungsträger AWRM (Abfallwirtschaft Rems-Murr) haben angeboten, mineralische Abfälle, die im Rems-Murr-Kreis anfallen, auf der Deponie Backnang-Steinbach anzunehmen. Durch die bevorstehende Oberflächenabdichtung der Deponie Eichholz in Winnenden könnten künftig zudem substanzielle Mengen von Abfällen der so genannten Deponieklasse I als Deponieersatzbaustoffe in die Maßnahme einfließen. Darüber hinaus verstärkt die AVL ihre Anstrengungen, Abfälle mit einem entsprechenden Potenzial der Verwertung zuzuführen und nur den tatsächlich zu beseitigenden Restanteil zu deponieren. Alle Maßnahmen werden die Deponiekapazitäten der AVL schonen.

VRS hat mit Deponiestandortsuche begonnen

Derweil hat der VRS unter maßgeblicher Beteiligung der AVL erste konkrete Schritte und eine verbindliche Zeitschiene für seine verbandsgebietsweite Deponiestandortsuche festgelegt und mit deren Umsetzung begonnen. Zunächst hat er eine Mengen- und Bedarfsprognose in Auftrag gegeben. Die Prognose, die bis November 2024 vorliegen soll, wird als Grundlage der Planrechtfertigung für die Errichtung einer neuen Deponie benötigt. Gleichzeitig hat der VRS ein Vergabeverfahren für die Durchführung einer verbandsgebietsweiten Deponiestandortsuche eingeleitet. Dazu wird ein Gutachten in zwei Blöcken (Kriterienkatalog und eigentliche Standortsuche) erstellt, das bis zum Jahresende 2025 vorzulegen ist.

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