Amtliche Bekanntmachungen | 14.05.2025
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:
Härtebereich 1 = weich: Härtegrad kleiner als 8,4° dH
Härtebereich 2 = mittel: Härtegrad zwischen 8,4° dH und 14 °dH
Härtebereich 3 = hart: Härtegrad größer als 14° dH
Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 14,4° dH dem Härtebereich hart zuzuordnen.